Nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zur Abschaltung von Porno-Portalen haben die Betreiber Beschwerde gegen den Eilbeschluss eingelegt.
Den Eingang beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch (Az.: 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21).
Den Betreibern droht in Deutschland eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss aus der Vorinstanz gegen den Jugendschutz verstoßen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte Anfang Dezember eine Entscheidung der Landesanstalt für Medien NRW bestätigt. Die Aufsicht hatte die frei zugänglichen Inhalte von den Firmen mit Sitz in Zypern beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland untersagt.
Laut Entscheidung aus Düsseldorf ist der deutsche Jugendmedienschutz anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden. Das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht steht noch aus.
Quelle: digitalfernsehen
Den Eingang beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch (Az.: 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21).
Den Betreibern droht in Deutschland eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss aus der Vorinstanz gegen den Jugendschutz verstoßen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte Anfang Dezember eine Entscheidung der Landesanstalt für Medien NRW bestätigt. Die Aufsicht hatte die frei zugänglichen Inhalte von den Firmen mit Sitz in Zypern beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland untersagt.
Laut Entscheidung aus Düsseldorf ist der deutsche Jugendmedienschutz anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden. Das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht steht noch aus.
Quelle: digitalfernsehen