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PC & Internet Polizeiaktion gegen Boerse.bz

Erst KinoX.to, nun Boerse.bz: Die Behörden haben erneut zum Schlag gegen die Filesharing-Szene ausgeholt. In ganz Deutschland wurden 121 Wohnungen von mutmaßlichen Verantwortlichen durchsucht.

Nach der Razzia bei Kinox.to haben die Behörden am Dienstag erneut zu einem Schlag gegen die Filesharing-Szene ausgeholt. Rund 400 Polizisten haben in 14 Bundesländern insgesamt 121 Wohnungen von mutmaßlichen Verantwortlichen des einschlägigen Forums Boerse.bz durchsucht. Dabei sei umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt worden,
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.

Die Behörden werfen den mutmaßlichen Verantwortlichen des Forums vor, "in erheblichem Ausmaß" urheberrechtlich geschütztes Material bei diversen Filehostern hochgeladen und so rund 2,7 Millionen Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben. "Den Betreibern oder Verantwortlichen von Boerse.bz wird vorgeworfen, dass sie eine Provision von diesen Filehostern erhalten haben", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch Nutzer sollen eine Provision bekommen haben, teilweise von bis zu mehreren tausend Euro.

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Das Forum ist noch online, aber die Polizei war auf Hausbesuch.
Bild: Screenshot/Montage: heise online

Die Ermittlungen gehen auf Vorermittlungen und einen Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zurück. Der "Vollsortimenter" Boerse.bz ist das, was die GVU ein "strukturell urheberrechtsverletzendes Online-Angebot" nennt. Rechtlich gesehen ist den Board-Betreibern, die Links zu Dateien auf Filehostern veröffentlichen, alleine nicht beizukommen. Doch schauen Behörden und Justiz genauer hin, wenn sich Verbindungen zwischen den Boards und den Sharehostern nachweisen lassen.

Prominentes Beispiel ist das Streamingportal Kino.to, dessen Betreiber nach Ansicht der Justiz auch hinter den genutzten Filehostern steckten. Der Gründer des Portals und einige seiner Mitstreiter wurden
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. Einen ähnlichen Erfolg wünscht sich die GVU auch beim jüngst
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. Doch ist die Lage hier noch nicht ganz klar. Zwei der mutmaßlichen Betreiber sind auf der Flucht und
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.

Die GVU hat
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zufolge Hinweise auf "eine arbeitsteilige Organisation" von Boerse.bz. Ein großes Moderatoren-Team sorgt auf dem Board für Ordnung, das mehrere so genannte Power-Uploader mit frischem Material versorgen. "Gerade weil das Geschäft mit Rechtsverletzungen mittlerweile einen sehr hohen Organisationsgrad aufweist, ist es wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft Fälle so gründlich und schnell ausermittelt wie den vorliegenden", begrüßte der Chef des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke, die Ermittlungen.

Uploader im Visier
Für die Uploader von Boerse.bz dürfte die Luft nun dünner werden. Die Ermittlungen der GVU haben sich in den vergangenen Monaten besonders auf die Uploader konzentriert. Ihre Erkenntnisse haben die Vertreter der Rechteinhaber an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das zeigt Wirkung: "Einige der Tatverdächtigen zeigten bereits Kooperationsbereitschaft", heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Auf Boerse.bz war es im Sommer zu Umwälzungen gekommen. Nachdem die Administratoren das Forum offenbar wegen steigenden Drucks seitens der Rechteinhaber für Nutzer aus Deutschland und Großbritannien gesperrt hatten, kündigten die Moderatoren ihren Abschied und den Umzug auf die neue Adresse Boerse.to an. Dort sind bereits 2,5 Millionen Nutzer registriert.

Quelle: heise

Boerse.bz: Großrazzia gegen bekanntes deutsches Filesharing-Forum


Auf die Nutzer einschlägiger
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und -Netzwerke kommen womöglich schwierige Zeiten zu: Nach der großangelegten Polizeiaktion gegen das Streaming-Portal Kinox.to gab es nun eine Razzia gegen die Hintermänner von Boerse.bz, durchsucht wurden insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern.

Bundesweite Polizeiaktion
Die Staatsanwaltschaft Köln hat heute per Link ist nicht mehr aktiv. bekannt gegeben, dass man einen Erfolg im Kampf gegen die gewerbsmäßige Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Film- und Musikmaterial feiern konnte: Demnach hat die Kölner Polizei "unter Beteiligung von über 400 Polizeibeamten unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln" heute Wohnungen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik durchgeführt.

Die Kölner Polizei dazu: "Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das Portal 'boerse.bz' einer überwiegend deutschen Downloadszene in einer Größenordnung von ca. 2,7 Mio. Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben."

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Die beteiligten Uploader sollen mit Hilfe von Boerse.bz monatliche Gewinne von bis zu mehreren tausend Euro erzielt haben. Maßgeblich beteiligt an den Ermittlungen war die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sowie die Medienkanzlei Waldorf Frommer aus München.

Laut der Kölner Polizei konnten bei der Razzia zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden, darunter Computer, Festplatten sowie eine Vielzahl von CDs und DVDs. Einige der Verdächtigen sollen auch bereits signalisiert haben, dass sie mit den Ermittlern zusammenarbeiten wollen, so die Exekutivbehörde.

Es ist bereits der zweite schwere Schlag gegen die Piraterie-Szene in Deutschland: Vor gut einer Woche gingen die Behörden gegen die Betreiber von Kinox.to vor, die mutmaßlichen Hauptverantwortlichen, die Brüder S., sind seither auf der Flucht.

Quelle: winfuture
 
Zuletzt bearbeitet:
Razzia der Uploader von Boerse.bz: Reaktionen aus der Szene

Ein schwarzer Tag für die Szene. 400 Beamte führten deutschlandweit 121 Hausdurchsuchungen durch. Die Folge: unzählige Beschlagnahmungen und eingeleitete Verfahren. Die Geschichte lässt allerdings einige Fragen offen, die wir versuchen zu klären. Wir klären auch: Besteht eigentlich Abmahngefahr für die reinen Downloader?

Fakt ist: Es kam heute zu 121 Hausdurchsuchungen. Das ist die Story, das ist belegt. Ich kenne einige der Uploader, natürlich nicht persönlich. Aber ich weiß, was sie dort eingestellt haben. Es wird die Story verbreitet, dass die Staatsanwaltschaft Daten der Boerse.bz (BBZ) aus dem Zeitraum Januar bis März 2014 hat. Und dass man auf diesem Weg den Uploadern ihre Posts und Threads nachweisen konnte.

Aber diese Geschichte hat einen dicken Haken: Kein Internet-Service-Provider (ISP) hat heute mehr Daten aus diesem Zeitraum vorrätig. Die ISPs geben die Daten der letzten 7 Tage heraus, sie speichern auch nicht ewig lange. Von daher wäre die Ermittlung der 121 Uploader unmöglich. Wie aber kamen die Ermittler an die Identität der ganzen Uploader?

Also bleiben nicht mehr viele Szenarien übrig:

  1. Die Ansage mit den nicht loggenden Boards ist Bullshit. Und die Daten sind jünger. (Auch Boerse.to wird in Szenekreisen erwähnt. Da kann jetzt jeder hinein interpretieren, was er will.)
  2. Die Hoster haben geplaudert. Zwar werden im GVU-Bericht explizit Freakshare/Bitshare und Oboom genannt, bei zwei mir bekannten Uploadern sind diese Hoster aber nirgends verwendet worden.
  3. Ein ehemaliger BBZ-SuperMod (der Singvogel?) ist nun im Zeugenschutzprogramm – aufgrund seiner aufopferungsvollen Hilfe in dieser Causa.

Wir tragen mehr Informationen zusammen. Bis es etwas Belastbares gibt, sollte man für Boerse.bz und Boerse.to einen VPN benutzen, der natürlich nicht Hide VPN heißen sollte. Diese Geschichte ist mehr als undurchsichtig zur Zeit. An ein Uploaden auf diesen Seiten sollte niemand denken, solange er halbwegs bei Verstand ist. Sobald wir mehr wissen, melden wir uns wieder.

Boerse.bz: besteht Abmahngefahr?
Mehrere Fachanwälte wie
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, Dr.
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und
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glauben daran. Zumindest für die Personen, die in den letzten 7 Tagen die Angebote der illegalen Foren benutzt haben. Im Gegensatz zu kinox.to geht es bei boerse.bz um einen Download und nicht um die Nutzung eines Streams. Dafür allerdings müssten die Ermittler so schnell wie möglich Vollzugriff auf die Server haben. Das allerdings ist offenbar nicht der Fall, ansonsten hätte man Boerse.bz und die Sharehoster abgeschaltet. An die Gerüchte von einem Honeypot mag glauben wer will.

Laut
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kommen auf die möglicherweise Abgemahnten pro Film Gesamtkosten von 150 bis 250 Euro zu. Die Uploader hingegen müssen mit weitaus höheren Abmahnungen rechnen. Da die Werke vielen Personen zugänglich gemacht wurden, können durchaus fünf- bis sechsstellige Schadenersatzbeträge gefordert werden. Wie dem auch sei: In 7 Tagen ist alles vorbei. Dann muss kein ISP mehr die Anschrift der Anschlussinhaber preisgeben. Die Vorratsdatenspeicherung gilt in Deutschland derzeit für eine ganze Woche. Wer danach kommt, hat als Rechteinhaber oder Ermittler Pech gehabt.

Besorgt sich die Kanzlei Waldorf Frommer mehr Arbeit?
Nicht nachvollziehbar ist die Beteiligung der süddeutschen Medienkanzlei Waldorf Frommer. Björn Frommer ließ es sich nicht nehmen, die eigene Pressemitteilung höchst persönlich
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. Sollen die Anwälte aus München etwa juristisch gegen die Downloader vorgehen? Oder möchte man schlichtweg dafür sorgen, dass die verwaisten P2P-Tauschbörsen wieder reaktiviert werden? Jeder weiß oder sollte wissen: Wer ohne VPN Popcorn Time oder einen Filesharing Client nutzt, begibt sich in große Gefahr abgemahnt zu werden.

Da es bisher so gut wie zu keinen Abmahnungen bei der Benutzung von Sharehostern kam, wäre eine Verschiebung zurück zu den Tauschbörsen für solche Kanzleien nur von Vorteil. Das ist und bleibt natürlich von unserer Seite reine Spekulation.

Quelle: tarnkappe
 
Nutzer von Boerse.bz "könnten dieses Mal belangt werden"

Illegale Downloads: Laut IT-Anwalt Solmecke könnten bei der Strafverfolgung der Plattform Boerse.bz auch die 2,7 Millionen Nutzer belangt werden. Ein weiterer Rechtsanwalt sieht dafür bereits einen Beleg.

Laut dem Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke könnte es bei der
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auch Probleme für die Nutzer geben. "Den Verantwortlichen drohen hohe Strafen. Auch die 2,7 Millionen Nutzer der Plattform könnten dieses Mal belangt werden. Im Gegensatz zum Kinox.to-Fall geht es hier nämlich nicht ausschließlich um Streaming, sondern auch um den Download. Das Herunterladen geschützter Werke auf offensichtlich rechtswidrigen Portalen ist rechtswidrig",
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.

Trotz mutmaßlich illegalen Verhaltens von Nutzern sei fraglich, ob sich die Ermittlungen von GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) und Staatsanwaltschaft überhaupt auf Nutzer erstrecken würden. Bislang sei die GVU dafür bekannt, sich auf die "großen Fische" zu konzentrieren. Zudem sei zu bezweifeln, ob auf Boerse.bz überhaupt Nutzerdaten gespeichert wurden.

Die Tatsache, dass sich Nutzer bei Boerse.bz angemeldet haben, sei noch kein Rechtsverstoß. Solmecke: "Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurückverfolgt werden können. Eine relativ kurze Zeitspanne".

Es sei erwarten, dass dies nicht das letzte Portal gewesen sei, das in nächster Zeit Schlagzeilen nach Durchsuchungsaktionen machen werde.

Der Berliner Medienanwalt
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ebenfalls vor Panikmache, er sieht allerdings keine Gefahr durch Downloads: "Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ermittlungsdatensätze zur Rechtsverfolgung an die Rechteinhaber weitergegeben werden. Selbst wenn, wären die Schadenersatzansprüche in einer überschaubaren Größe anzusiedeln: Anders als beim Filesharing, wo Daten auch anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung gestellt werden, wird beim Download nur eine einseitige Verbindung hergestellt." Rechteinhaber könnten als Schadenersatz nach den Grundsätzen der fiktiven Lizenzanalogie nur den Betrag fordern, den sie auch für einen üblichen Download verlangt hätten. Bei einem Musiktitel wären dies rund 0,99 Euro, die dann auch noch umsatzsteuerbereinigt werden müssten.

Interessant sei, dass neben der GVU die Kanzlei Waldorf Frommer an der Aktion beteiligt ist. Einer der Gründe könnte sein, dass Waldorf Frommer im Auftrag ihrer Mandanten auch gegen die Downloader vorgehen solle,
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, Rechtsanwalt für Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht. "Daneben dürfte Waldorf Frommer auch ein erhebliches Interesse daran haben, dass die Nutzung von One-Click-Hostern eingedämmt wird, denn gegen die User kann man nur dann vorgehen, wenn die Server beschlagnahmt und zeitnah ausgewertet werden."

Quelle: golem
 
Meinung - GVU – Klappe, die zweite


Die GVU hat zugeschlagen. Aus dem, was gestern bekannt wurde, ergibt sich ein recht klares Bild. Es ist mal Zeit, die Fakten zu sammeln und einige Rückschlüsse zu ziehen. Dabei sind die Uploader betroffen (was sehr selten der Fall ist), weniger die Downloader. Meist ist es umgekehrt. Konzentrieren wir uns also auf die schweren Fälle … Grundsätzlich geht es nicht um die gesamte Warez Szene, sondern um die Boerse.bz (= BBZ), MyGully und deren Klone. Als da sind: Boerse.to, MyBoerse.bz und Boerse.sx (MyGully). Dass die beiden Erstgenannten im Streit miteinander entstanden haben, bedeutet nichts. Es geht dazu um den VPN Hide.io, der eigentlich nie als echter VPN betrachtet wurde, eher als die Cashcow der Boerse.bz (BBZ) . Und es geht um die One-Click-Hoster (= OCHs) im Umfeld der BBZ. Besonders zu nennen sind hier Uploaded und Oboom.

Es zeigt sich in all dem Nebel, dass der VPN Hide.io eine zentrale Rolle gespielt haben muss. Die GVU hat wohl Zugang gehabt und Hideo.io in eine Art Honeypot (weiter)-betrieben – oder sagen wir, mit Interesse begleitet. (Die Wertung des Verhaltens der GVU werden möglicherweise Gerichte vornehmen müssen.) Auch die BBZ, bzw. deren Betreiber haben mit der GVU zusammengearbeitet. (Ich bleibe mal bei den Fakten und lasse mich nicht darüber aus, dass der BBZ immer eine gewisse GVU-Nähe nachgesagt wurde.)

Wie wir hören, legt die Polizei dem Uploader im Einzelfall eine Liste von Beiträgen aus den verschiedensten Threads vor. Außerdem hat sie seine IP-Adresse. Das kann nicht alles sein, denn das macht ihn noch nicht zum Uploader. Es wäre nämlich möglich (und nicht nur theoretisch), dass er auf einen Upload verlinkt, der nicht von ihm selbst stammt. Die GVU muss – wenn sie vor Gericht keinen Schiffbruch erleiden will – Zugang zum Server von einem oder mehreren One-Click-Hostern im Umfeld der BBZ gehabt haben.

Das bedeutet, dass die GVU wohl auch die Geldflüsse nachzeichnen kann – von den betroffenen OCHs zu den Uploadern. Unangenehm für die Uploader, denn es betrifft den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit. Das zum einen. Zum anderen aber wird den OCHs damit eine Förderung, wenn nicht gar der Unterhalt der illegalen Szene haarklein nachweisbar sein. Die OCHs sitzen mit auf der Anklagebank!

Ich denke, es ist nicht unklug anzunehmen, dass die OCHs voll kooperieren, um weiter am Netz zu bleiben. Dies führt dazu, dass die GVU die betroffenen Uploader mit einer lückenlosen Indizienkette wird konfrontieren können. Einzelne oder viele Uploader werden kooperieren und ab jetzt für die GVU unterwegs sein. Damit dürfte für einiges Misstrauen in der Szene gesorgt sein. Sorry, aber das ist eine Schlussfolgerung, die einfach logisch ist und nicht unterschlagen werden sollte.

Die GVU verfügt mit dem Hide.io, in den sie die BBZ ihre Uploader hat locken lassen, über eine Möglichkeit von allen Uploadern ein netzweites Bewegungsprofil zu erstellen. Ihr müsst es euch so vorstellen, dass gerade die Uploader der großen Universalboards am Ende der Verwertungskette stehen. Sie sind als eine Art Handelsreisende zu betrachten. Ihr Aufgabe ist es, mit diversen Tarnnicks tief in die Szene hineinzutauchen und dort die Files zu holen. Und diesen Tauchern ist die GVU seit geraumer Zeit gefolgt.

Besorgniserregend ist, dass die GVU über ihren Kronzeugen an die Klarnamen einiger zentraler Figuren gekommen ist und diese ‘umdrehen’ kann. Ich weiß nicht, was die GVU von der Szene versteht, aber ihr Verständnis wird an entscheidenden Stellen vertieft worden sein. Ich denke, das ist einer der wichtigsten Aspekte. Genaueres werden wir wohl nie erfahren, aber wir können davon ausgehen, dass die Szene jetzt gegen sich selbst antritt.

Wir sollten zu den Ereignissen aber auch eine kritische Distanz wahren. Dazu ein paar Gedanken:

Es fällt auf, dass die Abfolge der Ereignisse von der GVU geschickt orchestriert wird. Mit dem ersten Bust (von Kinox.to/Bitshare ect.) hatte die GVU das Überraschungsmoment auf ihrer Seite. Es hat sich aber schnell gezeigt, dass die Portale weiterliefen und dass die internationale Fahndung nach den Selimi-Brüdern – zwei unbedeutende Figuren in der Szene – niemanden beeindrucken wollte.

Kaum fielen die ersten spöttischen Bemerkungen, da kommt die GVU mit der zweiten Bustwelle. Die Abfolge mag der Arbeit der Behörden geschuldet sein – es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass der GVU von vornherein klar war, wie dünn die Indizienkette im ersten Fall ist.

Und wir sollten die Verfahren trennen: Zu einen geht die GVU geht gegen Kinox.to und Movie4k.to vor und versucht damit, einen bedeutenden Teil der deutschen Streaming Szene off zu nehmen => Link. Bisher ist es ihr weder gelungen, noch wirkt das Vorgehen sonderlich nachhaltig. Das ist das eine. Zum anderen geht sie gegen die alte Warez Szene vor – die Universalboards. Diese Boards haben ihre besten Zeit aber hinter sich. So ist die Boerse.bz zwar größer als Ebook-Hell zum Beispiel, aber damit würden wir einen Universalanbieter mit einem Spezialisten vergleichen => Link.

Falls es der GVU gelingt, die BBZ, MG und ihre Klone off zu nehmen, dann hat sie Scheintote ins Grab befördert. Sie wird allein daran gemessen, ob sie Movie4k und KinoX off nimmt!

P.S.

Ich will euch aber nicht folgende Mail eines Piratenjägers vorenthalten:

Hallo Lars,

kannst Du gern so weiterleiten.

Ich bin schon etwas amüsiert über die Spekulationen. Gleichzeitig frage ich mich, ob der Kollege Watchbest [edit: Jetzt ist aber gut!!] nicht viel zu kompliziert denkt. Die GVU wird niemals ein Board, einen VPN Service und einen Filehoster betreiben. Die aus einem solchen Betrieb gewonnenen Erkenntnisse wird jedes Gericht dieser Welt zurückweisen.

Die Wahrheit liegt viel näher, man muss sie nur erkennen. Etwas weniger Verschwörungstheorie, dann klappt es auch damit.”

So, Originalton Ende. Ich gebe auch gerne weiter, dass mein technischer Berater die meisten Uploader, die er kennt, für ‘Vollpfosten’ hält. Ohne VPN unterwegs zu sein oder die ICQ-Nummern ins Profil schreiben, würde für ihn absolut ins Bild passen. Ihr seht, es gibt eine Meinungsbreite.

Quelle: Tarnkappe
 
Die Boerse.bz – so war’s wirklich!

Vorweg: Ich hoffe, dass sie diese Typen von BBZ-Uploadern (= Boerse.bz) nicht nur wegen Copyrightverletzung drankriegen, sondern auch wegen Dummheit. Also keine Bewährung oder Ausgang ins Internetcafé oder offener Vollzug im Kinderzimmer oder sowas – das haben sie nicht verdient! Aber der Reihe nach …

Der Beitrag gestern hat sich intensiv damit befasst, wie es sein kann, dass die IPs von 121 Boerse-Uploadern bekannt sind. Am Ende haben ich meinen Technischen Berater (=TB) mit den Worten zitiert, dass er nur Uploader kennt, die ‘Vollpfosten’ sind. Auch ein Piratenjäger wurde gestern zitiert, der uns darauf hinwies, dass wir zu kompliziert denken würden.

Kurz nachdem der Beitrag spät Abends raus war, kam die Lösung
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. Die 121 betroffenen Boerse-Uploader haben weder einen VPN benutzt, noch eine Fakemail angegeben!

Wir hören, dass einige darunter gewesen sein sollen, die in der Signatur ihre Adresse angegeben haben – und die Zeiten, wann sie dort am besten anzutreffen seien. Bei allen anderen musste die GVU ‘recherchieren’. Sie hat (vermutlich über Plauzi) einen BBZ-Datenbankauszug vorliegen, in dem die dortigen Beiträge mit den Mailadressen der Uploader verknüpft wurden. Aus diesem Auszug hat sich die GVU die deutschen Mailadressen ‘herausgesucht’ (wie Web.de und GMX). Bei diesen Anbietern hat sie die deutschen IPs erfragt (der Rest war via VPN unterwegs) und beim jeweiligen ISP (also z.B. der Telekom) den Anschlussinhaber. Fertig.

Ich muss zu meiner Rechtfertigung sagen, dass selbst mein TB fassungslos über soviel Dummheit war. Die Möglichkeit, dass die GVU die IPs über den Boerse-VPN Hide.io herausbekommen hat, hat er nicht ausschließen wollen. Wir haben diese Variante im Vorfeld diskutiert. Diese Version aber hätte technische Fertigkeiten vorausgesetzt, über die – seiner Meinung nach – weder die GVU noch die deutsche Polizei verfügen. Seiner Erfahrung nach haben die wenigen schlauen Ermittler dort, Besseres zu tun, als zu arbeiten.

Aus der Szene hören wir, dass großflächig Entwarnung gegeben wird. Wer einen IQ von über 60 hat (bekannt als die ‘Mike Tyson-Barrier’), kann unbesorgt weiter uploaden. Die Downloader waren sowieso nur am Rande betroffen. Große Erleichterung also offstage! Die BBZ und MyGully.com sollte man meiden, genauso wie deren drei Klone, denn 121 Uploader in deren Umfeld werden jetzt befragt. Die dortigen Logins dürften der Polizei quasi im Livestream vorliegen. Wer dort mit Klarnamen bekannt ist, dürfte bald Besuch bekommen.

Wer die Arbeitsschutzvorschriften beherzigt hat, wird sich jetzt einen neuen Sammlungsplatz suchen. Unruhe wird in jedem Fall aufkommen, aber die Ermittler sollten sich keine Illusionen machen: Sie haben nicht mal das Ziel getroffen, nur irgendwo auf der Ablage ein paar Flaschen, die von einem nächtlichen Gelage übrig geblieben sind.

Aber mal im Ernst: Ich glaube, dass die GVU jetzt ein Problem hat: Der BBZ-Bust ist abgehakt unter: ‘Die GVU – zu Fuß unterwegs!’ und der Bust der Streaming Portale Kinox.to und Movie4k.to ist kein Bust! Wenn in dieser Frage nichts kommt, dann wird es sehr bald Spott und Hohn geben. Schließlich sind beide Streaming-Portale noch uneingeschränkt erreichbar.

Quelle: tarnkappe
 
Boerse.bz: Diese Folgen haben Downloader zu erwarten

Für die Nutzer des Forums Boerse.bz stellt sich die Rechtslage anders dar, als noch bei der Streaming-Plattform Kinox.to, falls sich die Behörden und Rechteinhaber entschließen, auch die User zu verfolgen. Denn bei den hier angebotenen Inhalten handelt es sich um Downloads.

Beim Vorgehen gegen Kinox.to waren die Aktivitäten der Polizei noch auf Durchsuchungen und die Fahndung beim kleinen Kreis der Betreiber begrenzt. Als nun
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, vermeldete die Staatsanwaltschaft gleich eine stolze Zahl von 121 durchsuchten Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Außerdem ist die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München an der Sache beteiligt, die sich mit Abmahnungen gegen Filesharing-Nutzer einen Namen machte. Insofern stellt sich vielen Nutzern der Plattform erneut die Frage, was für Folgen auf sie zukommen können.

Wenn ein Anwender über Boerse.bz einem Link zu einem Download gefolgt ist, sieht die Rechtslage tatsächlich anders aus als in bisherigen Fällen. Denn anders als beim klassischen Filesharing bezieht man die fragliche Datei nur und bietet sie nicht parallel auch anderen Nutzern an. Auf der anderen Seite besteht juristisch auch ein Unterschied zwischen einem Download und einem Stream, bei dem die Daten lediglich für kurze Zeit im Zwischenspeicher landen.

Das sagt der Anwalt
Anwender, die über Boerse.bz an einen Inhalt gelangten, der zum Download angeboten wurde, haben rechtswidrig gehandelt und können entsprechend belangt werden, da sie das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzten. Die Folgen können Abmahnung auf Beseitigung und/oder Unterlassung, Schadensersatzansprüche oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sein. Letzteres dürfte aber kaum zur Anwendung kommen, wenn jemand ein paar Musiktitel oder Filme illegal herunterlädt, erklärte Rechtsanwalt Dr. Sven Terlinden von der Kanzlei
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gegenüber WinFuture.de.

Bliebe im schlimmsten Fall also eine Klage auf Schadensersatz auf Grundlage der so genannten Lizenzanalogie. Dabei wäre die Berechnungsgrundlage der Betrag, den der Verletzer als "angemessene Vergütung" für die Erlaubnis zur Nutzung hätte entrichten müssen, so Terlinden. Bei einer Musikdatei, die bei iTunes beispielsweise für rund einen Euro angeboten wird, wäre dies dann auch der Schaden, den der Rechteinhaber geltend machen könnte - wobei die Mehrwertsteuert noch abgezogen wird.

Dies sah in Fällen von Filesharing regelmäßig noch anders aus. Wegen der parallelen Verbreitung zum Nutzer wurden hier durchaus drei bis vierstellige Schadenssummen angesetzt. Hinzu kommt, dass beim privaten Download wohl auch keine Gewerbsmäßigkeit konstruiert werden kann. Somit sind die Anwaltsgebühren im Falle einer einfachen Abmahnung auf rund 150 Euro gedeckelt.

Passiert überhaupt etwas?
Allerdings steht auch im aktuellen Fall vor allem die Frage im Raum, ob überhaupt gegen Downloader ermittelt wird. Denn dies dürfte alles andere als trivial sein. Selbst wenn Boerse.bz Nutzerdaten speichert, würde das noch nicht ausreichen. Denn dem Nutzer müsste nachgewiesen werden, dass er tatsächlich auch einen Download tätigte. Da aus dem Forum aber nur auf Sharehoster verlinkt wurde, müssten bei diesen Beweise gesichert werden.

Und dies müsste schnell gehen. Falls bei den Sharehostern überhaupt Informationen gefunden werden, müssten diese ausgewertet werden, bevor bei den Providern nach wenigen Tagen die Verbindung zwischen IP-Adresse und Kunde gelöscht wird. Angesichts dessen, dass Boerse.bz selbst noch online ist und die Ermittler wohl keinen Zugriff auf den Server haben, kann bezweifelt werden, dass dies bei den gängigen Sharehostern derzeit anders aussieht.

Insofern sollte man sich als Anwender durchaus im Klaren darüber sein, dass das Gesetz durchaus Möglichkeiten bietet, die bei Boerse.bz registrierten Nutzer zu belangen, wenn sie die dort angebotenen illegalen Downloads angenommen haben. Es gibt aber wenig Grund, in Panik zu verfallen. Denn dass tatsächlich ein einfacher Nutzer zur Rechenschaft gezogen wird, ist doch ziemlich unwahrscheinlich.

Quelle: winfuture
 
Boerse.bz: Uploader über die E-Mail Adresse ermittelt

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von
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berichtet in einem aktuellen Blogeintrag vom Ablauf der BBZ-Durchsuchungen. Interessant ist insbesondere, aufgrund welcher Indizien die Personen verdächtigt wurden. Offenbar wurden tatsächlich einige Leute aufgrund ihrer E-Mail-Adresse identifiziert.

Der Kölner Medienkanzlei WBS liegen nun die ersten BBZ-Durchsuchungsbeschlüsse vor, die alle nahezu exakt gleich aussehen. Ein Beschuldigter hat selbst keine Dateien hochgeladen, sondern nur Postings bei Boerse.bz (BBZ) durchgeführt und damit den Download-Link bei einem Sharehoster bekannt gegeben. Wegen 64 Werken wurde seine Wohnung durchsucht. Christian Solmecke bezweifelt, ob das reine Posten (ohne Upload) schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Interessanterweise wird in den Durchsuchungsbeschlüssen nicht näher aufgeführt, welche Werke denn überhaupt von der Rechtsverletzung betroffen sind. „In einem Fall ist beispielsweise die Rede von 14 Filmen und 50 sonstige Dateien, die über einen Zeitraum von zwei Jahren verlinkt worden sein sollen. Uns ist nicht ersichtlich, wie sich daraus eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung herleiten lassen soll.“ Normalerweise müssen für einen Durchsuchungsbeschluss vom zuständigen Amtsgericht mindestens 3.000 Dateien angeboten werden. Hier wurde vom Richter eine ganz andere Mindestanforderung zugrunde gelegt.

BBZ-Uploader und -Poster anhand der E-Mail Adressen ermittelt
Wer bei Boerse.bz einen deutschen E-Mail-Anbieter angegeben und diesen im Verlauf der letzten Monate genutzt hat, wurde dadurch laut Solmecke überführt. „Anhand der Web-basierten E-Mail-Adressen konnte eine IP-Adresse herausgefunden werden, mit der ein Login beim E-Mail Provider passiert ist. Diese IP Adresse konnte dann zurückverfolgt werden. Interessant ist, dass alleine das Einloggen in ein E-Mail Dienst dem Gericht schon ausgereicht hat um einen weit davon entfernt Zusammenhang mit dem Upload von urheberrechtlich geschützten Material herzustellen.“ Unklar ist aber, ob diese Vorgehensweise wirklich in allen Fällen so angewendet wurde.

Alles mitgenommen, was nicht niet- und nagelfest war
Offenbar haben die Behörden diese Woche alles beschlagnahmt, was nicht niet- und nagelfest war. „Vom Computer der Oma über Handy Simkarten bis zu Online Banking PIN Nummern wurde alles beschlagnahmt. Teilweise wurden sogar die beruflich genutzten Computer der Beschuldigten mitgenommen, was deren berufliche Existenz bedrohen könnte. Auch nahmen die Ermittler SD-Karten mit, die sie in Spielekonsolen gefunden haben.” Was sie damit anstellen wollen, ist allerdings unklar.

Die Kanzlei Wilde Beuge Solmecke will nun für ihre Mandanten die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse überprüfen. In einigen Fällen haben die Ermittler aber offenbar „über das Ziel hinaus geschossen“, weswegen „die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt wurde“. Ob die eingelegten Beschwerden gegen die Beschlagnahmungen etwas bringen werden, bleibt natürlich abzuwarten.

Quelle: tarnkappe


Boerse.bz – Dicke Fische, bunte Vögel


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Quelle; tarnkappe
 
Dokument: Hausdurchsuchung im Fall Boerse.bz

Obwohl wir recht genau wissen, welche Vorwürfe den Boerse.bz-Uploadern gemacht werden, ist es doch interessant zu sehen, wie solch eine Anordnung aussieht. Die rechtliche Einordnung hat bereits
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vorgenommen. Heute wurde im Diskussionsforum
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ein solcher Beschluss in Papierfassung gepostet.

Einige Details sind durchaus neu: Es geht bei den Beschuldigungen um Beiträge von 2012 bis 2014, also nicht um 2 Monate, sondern um 2 bis 3 Jahre. Es kommt also eine ganze Menge an Beiträgen zusammen. Selbst nachrangigste Uploader dürften in diesem langen Zeitraum 3-stellig geworden sein. Jeder Uploader aus dem Kern der Szene dürfte leicht 4-stellig sein.



Interessant ist auch, dass dem beschuldigten User vorgehalten wird, sich unter demselben Profil bei der Boerse.to angemeldet zu haben. Es ist nicht ganz klar, wie Staatsanwaltschaft diese Tatsache wertet.

Auch in einem anderen Aspekt herrscht jetzt Klarheit: Die GVU hat nur ein einzelnes Login im Mailaccount beim deutschen Mailanbieter abgefragt.

Ich habe die Frage gestellt: Was ist mit Sammelaccounts? Auch wenn es keiner glaubt, Sammelaccounts sind bei den Uploadern (nur von denen reden wir!) nicht selten.

Viele Uploader arbeiten in kleinen, auf ein Genre spezialisierten Teams. Wenn ein Uploader in Urlaub ist, übernimmt jemand aus dem Team sowohl seinen Uploadernick als auch seinen Mailaccount. Ich weiß von Hörensagen, dass die Urlaubsdaten deshalb früh abgesprochen werden. Ist der Urlaub vorbei, wird bloß das PW geändert. Für die Nutzer ist von außen keine Änderung wahrnehmbar. Ich bin ratlos, wie die GVU die Uploads von bis zu 3 Jahren mit einer einzigen IP aus einem einzigen Login gerichtsfest verknüpfen will.

Interessant ist, dass es um den Vorwurf der ‘gewerbsmäßigen’ illegalen Verwertung von Files geht. Eine Vergütung, die durch den Hoster gezahlt wurde, muss dem Beschuldigten aber erst einmal nachgewiesen werden. Erbringt die Hausdurchsuchung keinen Beleg dafür (weil der Hoster z.B. mit Paysafe bezahlt), muss die Beschuldigung wohl (in diesem Punkt) fallen gelassen werden.

Es sieht für mich so aus, als sei es der GVU darum gegangen, die Richter von der Notwendigkeit einer Hausdurchsuchung zu überzeugen, um in deren Folge die vor Gericht notwendigen Beweise zu erlangen.

Quelle: tarnkappe
 
Boerse.to – die IP-Falle der Boerse.bz

Die bei der Registrierung in der Boerse.bz (= BBZ) eingetragenen E-Mail-Adressen haben der GVU den Weg zu den Realdaten der dortigen Uploader gewiesen – so weit ist es unbestritten! Wir gingen bisher davon aus, dass die GVU die im BBZ-Profil angegebenen Mailadressen der Uploader abgefragt hat, um darüber an ihre IPs zu kommen und diese dann mit den Uploads gerichtsfest zuordnen zu können. In der Szene wird momentan eine andere Möglichkeit für sehr viel wahrscheinlicher gehalten.

Fangen wir aber von vorne an …
Es geht um die Uploads der Jahre 2012 bis 2014. Sicherlich eine reiche Ernte, die auf die GVU wartet, aber es gibt ein Problem: Die angegebene Mailadresse dürfte in den meisten Fällen seit längerem nicht mehr im Gebrauch gewesen sein, da sie nur für die Registrierung gebraucht wurde. Um reiche Ernte einzufahren, brauchte die GVU aber aktuelle E-Mailadressen, denn nur dort, wo sich jemand zeitnah eingeloggt, hinterlässt er auch eine IP, die innerhalb der 7-Tagesfrist abgefragt werden konnte. Logisch.

Nun stellen wir uns mal folgendes Szenario vor: Man löscht die Passwörter aus der alten BBZ-Datenbank (unter Beibehaltung der Nicknames und Mailadressen), nimmt diese Datenbank und erstellt auf einer neuen Domain ein neues Portal. Nennen wir es mal ‘Boerse.to’. Jetzt fordert man die Nutzer auf, sich mit dem von der BBZ bekannten Nick und der dort angegenen Mailadresse bei der dieser ‘Boerse.to’ zu registrieren. Fehlt nur noch das Passwort … welches zwecks Verifizierung (nach dem Login) angeklickt wird. Klick.

Wichtig: Die Uploader wurden von der BBZ aufgefordert, die im BBZ-Profil angegebene Mailadresse auch bei der Boerse.to zu benutzen (nicht vergessen: Nick und Mailadresse standen bereits in der DB!), denn es sollte ausgeschlossen werden (auch für eine spätere Verwendung vor Gericht), dass der Uploader Xman mit einem anderen Nutzer, der sich zufällig oder spaßeshalber als ‘Xman’ registriert hatte, verwechselt werden konnte.

Zumal waren die Uploader arglos, denn sie hatten in der ‘neuen’ Boerse noch keine Uploads vorgenommen. Ihr Nick dort war in ihren Augen unschuldsblütenweiß. Die Hoffnung der Gegenseite, dass die Uploader ohne VPN anreisen würden, dürfte nicht ganz unerfüllt geblieben sein. Zumal ein Login mit VPN bei deutschen Mailanbieter nicht mehr möglich war. Wer also zu Zeiten der BBZ eine deutsche Mailadresse mit VPN angegeben hatte, konnte sich diesmal nur ohne VPN einloggen.

Der Umzug hatte also die Nebenwirkung (oder fand überhaupt nur deswegen statt!), damit die Uploader ihre deutschen Mailadressen ohne VPN wieder in Gebrauch nahmen. Jetzt besaß die GVU eine Liste aller E-Mailadressen aus Deutschland (Web.de, GMX etc.) und konnte aktuelle Logins (vom Tag der Registrierung) abfragen, um an die IP-Adressen zu kommen. Der jeweilige Nick war durch die Kenntnis der früher angegebene Mailadresse verifiziert und konnte zuverlässig den Uploads bei der BBZ in den Jahren 2014 bis 2014 zugeordnet werden.

Dazu solltet ihr wissen, dass bei bei den hausdurchsuchten Uploadern immer wieder das Logindatum 22.07.2014 in der Anhörung genannt wurde, was perfekt zum Umzug passen würde. Wir haben es hier also mit einem Auftrieb der Uploader zu tun. Sie wurden aufgeschreckt, zusammengetrieben und warfen, als sie durch das Gatter der Boerse.to getrieben wurden, ihre ohne VPN aktualisierten deutschen E-Mailadressen in das Körbchen. Das ist perfide und elegant zugleich!

Wir wollen an dieser Stelle nicht spekulieren, welchen Personen oder welcher Personengruppe Planung und Ausführung zuzuordnen ist. Dazu werden wir sicherlich noch kommen. Festzuhalten bleibt hier, dass in der Boerse.to und in der Boerse.sx ein solches ‘Nachfolge’-Szenario aufgesetzt wurde.

Ich enthalte mich diesmal jeder sprachlichen Wertung. In Teilen verschlägt mir das Setup des Umzuges schlichtweg die Sprache!

Quelle: tarnkappe
 
Eilmeldung: Boerse.bz geschlossen

Damit hätte wohl niemand gerechnet. Boerse.bz wurde heute nach sechs Jahren geschlossen. Erst gab es Ausfälle, die auf DDoS-Angriffe hingewiesen haben. Boerse.bz war zwischenzeitlich nur über ein Backup von CloudFlare erreichbar. Seit 18:15 Uhr wird mit einer Mitteilung das Ende des Forums verkündet.

Offenbar haben doch einige unserer Vermutungen ins Schwarze getroffen. Das Ende war abzusehen, der Zeitpunkt hingegen nicht. Statt der Oberfläche von vbulletin ist bei Boerse.bz seit 18:15 Uhr folgende Aussage zu sehen:

* 2008 † 2014
Tschüss!
Aufgrund der aktuellen Vorfälle haben wir uns entschlossen das Forum zu schließen.
Vielen Dank für die tollen Jahre :)
BoerseBZ

Quelle: tarnkappe

 
Boerse.bz: Betreiber schalten Forum ab - Streit um Nachfolger

Die
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, die ihre Inhalte über das Forum Boerse.bz anboten, zeigen Wirkung: Während die kürzlich durchgeführten Razzien nichts gegen die Seite selbst ausrichten konnten, haben die Betreiber nun selbst abgeschaltet.

Wer versucht, das Forum aufzurufen, bekommt nun nur noch eine kurze Mitteilung angezeigt: "* 2008 † 2014 - Tschüss! Aufgrund der aktuellen Vorfälle haben wir uns entschlossen das Forum zu schließen. Vielen Dank für die tollen Jahre :) BoerseBZ", heißt es
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, während auf die Pressemitteilung der Kölner Polizei verlinkt ist, in der über die umfassenden Durchsuchungen in der vergangenen Woche informiert wird.

Bei der Aktion am 4. November wurden die Behörden bundesweit bei Personen vorstellig, die im Verdacht stehen, illegal Inhalte bereitgestellt zu haben. Rund 400 Beamte hatten dabei 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht und zahlreiche Datenträger und Rechner sichergestellt.

An die Betreiber selbst waren die Ermittler aber scheinbar nicht herangekommen. Doch mussten diese befürchten, in absehbarer Zeit ebenfalls ins Visier zu geraten. Aufgrund dessen haben sie sich nun entschlossen, die Seite stillzulegen.

GVU freut sich
Seitens der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die an den Ermittlungen beteiligt war, kommen bereits freudige Kommentare. "Wir freuen uns über das Verschwinden von Boerse.bz. Mit ihrem Verhalten folgen ihre Betreiber den Regeln allgemeiner 'Verbrecherlogik': Wenn die Einschläge näher kommen, weichen sie dem steigenden Verfolgungsdruck aus, indem sie versuchen, abzutauchen", so GVU-Chef Matthias Leonardy. Man sei aber zuversichtlich, dass weitergehende Ermittlungen und Aussagen von Uploadern, die sich kooperativ zeigen, die Identität der Betreiber demnächst offenbaren wird.

Unterdessen ist unter den bisherigen Nutzern ein Streit darüber entbrannt, welche Seite nun als legitimer Nachfolger anzusehen ist. Teils handelt es sich um komplette Mirrors von Boerse.bz, in anderen Fällen wurde ein kompletter Neuanfang gewagt.

Quelle: winfuture
 
AW: Polizeiaktion gegen Boerse.bz

mein gott was für eine hetze gegen uploader oder allgemein die warez scene.

die sollten mal die ganze energie in andere verbrechen stecken wo auch wirklich menschen zu schaden kommen. vergewaltigung kipo mord usw usw.

sicher ist urherbrecht auch wichtig. aber ich denke die musik film und co industrie wird dadurch keine tote vermelden müssen. gibts halt ein lambo oder haus weniger am jahresende
 
AW: Polizeiaktion gegen Boerse.bz

Sag bloß das wundert dich noch.
Sobald die Gesellschaft etwas verächten kann tut sie das auch.
Heutzutage darf man froh sein wenn man sich selbst semiseriös schimpfen kann ohne üble Nachrede von der Konkurrenz erwarten zu müssen.
Dass bbz irgendwann down geht war 'ja' klar, die Sache mit lto war 2011 auch halbwegs erledigt bis das Board irgendwann sterben würde.

Mich persönlich würden jetzt die Zahlen bzgl der Investitionen in die vorangegangenen Busts interessieren und wie viele BDs und DVDs ich mir davon kaufen könnte.
 
Einige Durchsuchungsbeschlüsse in den boerse.bz Fällen vermutlich rechtswidrig

Offenbar hatten die Ermittler von Anfang an Zugriff auf das boerse.bz Forum und dabei scheinbar nicht wie anfangs angenommen die „großen Fische“ im Blick, sondern gewöhnliche Nutzer.

Nutzer wurden auch über IP Adresse ermittelt
Die meisten Betroffenen haben noch nicht einmal 100 Dateien verlinkt oder zum Upload bereitgestellt. Aus den Durchsuchungsbeschlüssen ergibt sich, dass die Nutzer nicht ausschließlich über die
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wurden, sondern sehr wohl auch über ihre IP Adressen. Der Rückgriff auf die E-Mail Adresse erfolgte nur, wenn die IP Adresse nicht mehr zurückverfolgt werden konnte. Zur Erinnerung: Die IP Adresse darf von den Providern maximal sieben Tage gespeichert werden.

Auch Zeugen werden belangt
Erstaunlich ist, dass selbst Zeugen von der Hausdurchsuchung betroffen waren. Ein Durchsuchungsbeschluss wurde gegen den Inhaber einer Domain erlassen, der die E-Mail Adresse für einen noch unbekannten Nutzer bereitgestellt hatte.

Diese Vorgehensweise ist im Verhältnis zum erhobenen Vorwurf unüblich. Es erscheint absolut unverhältnismäßig eine Hausdurchsuchung gegen den potentiellen Zeugen eines Beschuldigten anzuordnen, der lediglich 9 Filme, 8 Musiktitel und 8 sonstige Dateien zum Download bereitgestellt haben soll. Der Vorwurf eines gewerbsmäßigen Handelns ist mehr als zweifelhaft. Aus unserer Sicht wäre hier eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Laptop, Festplatten und anderen Speichergeräten anzuraten.

Quelle: wbs-law
 
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