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PC & Internet Paypal muss nach falscher Gewinnspielzusage zahlen

Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich einer großen Anzahl von Teilnehmern eines Gewinnspiels eine E-Mail geschickt, dass sie 500 Euro gewonnen hätten. Jetzt hat einer erfolgreich geklagt, weitere werden folgen.

Das Amtsgericht Jena hat angeordnet, dass Paypal einem Teilnehmer des Gewinnspiels "Willste? Kriegste!" die versehentlich ausgesprochene Gewinnzusage über 500 Euro auszahlen muss. Das gab der IT-Anwalt Christian Solmecke bekannt. "Auch andere Betroffene können nun auf einen erfolgreichen Ausgang bei einer Klage gegen Paypal hoffen", sagte er.

Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich die Gewinnzusage verschickt. Darin heißt es: "Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem Paypal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen. Viel Spaß bei Ihrem nächsten Einkauf wünscht Ihr Team von Paypal."

Paypal erklärte Golem.de zu dem Gewinnspiel: "Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen." Die Verlosung habe zu dem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Die echten Gewinner würden entsprechend in einer separaten E-Mail benachrichtigt.

Grundsätzlich sind die Verbraucher bei echt aussehenden Zusagen gesetzlich geschützt und können einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen", betonte Solmecke. Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt: "Sendet ein Unternehmer Gewinnzusagen an einen Verbraucher, hat er diesem den Preis auch auszuzahlen, sofern er durch die Gestaltung der Gewinnzusage den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen habe."

Nach Ansicht des Gerichts sei eine wirksame Anfechtung der Paypal- Gewinnspielzusagen ausgeschlossen. Paypal müsse den irrtümlich benachrichtigten Spielteilnehmern den Gewinn in Höhe von 500 Euro auszahlen. Dies würde nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn eine Anfechtung hier möglich gewesen wäre.

Quelle: golem
 
AW: Paypal muss nach falscher Gewinnspielzusage zahlen

Hallo

Hat denn jemand aus diesem Forum schon irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema???
 
AW: Paypal muss nach falscher Gewinnspielzusage zahlen

Hallo,

nein leider nicht.
Zudem kommt jetzt auf PayPal eine Resonance zu die so nicht zu erwarten war.
Ich will hier niemanden was unterstellen aber wie viele Deppen gehen nun her und behaupten
auch diese Mail bekommen zu haben, da kann man nur hoffen das man dies belegen muss mit heraus
und Angabe der Mail. Fehler passieren nun mal und Recht ist wenn es so war sollten die es auch zahlen,
nur wer wird dies nachvollziehen können wer wirklich alles diese Mail hatte.
Das ist ein Rattenschwanz ohne Ende. Armes PayPal.
 
Nutzer zieht nach Sieg gegen Paypal plötzlich Klage zurück

Ein Nutzer hat nach einem Erfolg vor Gericht seine Klage gegen Paypal wegen einer falschen Gewinnzusage plötzlich zurückgezogen. Der Verdacht liegt nahe, dass Paypal dafür gezahlt hat.

Im Rechtsstreit um eine versehentlich ausgesprochene Gewinnzusage über 500 Euro bei Paypal hat ein Kläger nach dem juristischen Erfolg die Klage zurückgezogen. Das berichtet Paypal Deutschland Golem.de.

Das Amtsgericht Jena hatte zuvor angeordnet, dass Paypal einem Teilnehmer des Gewinnspiels "Willste? Kriegste!" die 500 Euro auszahlen muss, die ihm irrtümlich zugesagt worden waren; Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich viele Gewinnzusagen verschickt. Dass der Nutzer nun dennoch seine Klage zurückzieht, ist höchst ungewöhnlich. Laut einem Experten deutet es darauf hin, dass Paypal dem Kläger dafür mehr als nur die 500 Euro gezahlt hat, die ihm laut Gericht zustanden.

Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke sagte dieser Redaktion: "In Tausenden Gerichtsverfahren habe ich einen solchen Fall noch nicht erlebt. Wenn dem so sein sollte, dann hat Paypal vermutlich entweder Geld an den Kläger gezahlt oder eine andere Gegenleistung erbracht, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird." Letztlich sei dies aber unerheblich, weil die Meinung des Amtsgerichts zu diesem Thema eindeutig war. Dass Paypal jetzt nervös wird, könne er verstehen. Eine Anfrage von Golem.de zu einer möglichen Zahlung hat Paypal bisher nicht beantwortet.

Paypal erklärte zuvor nur, das Urteil des Amtsgerichts Jena (Aktenzeichen 26 C 871/13) sei "nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist mittlerweile beendet und der Kläger hat die Klage zurückgenommen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Jena ist die einzige Entscheidung dieser Art. Alle anderen gerichtlichen Entscheidungen fielen zugunsten Paypals aus." Diese Urteile legte Paypal jedoch nicht vor.

Das Amtsgericht Jena hat Golem.de die Rücknahme der Klage nach dem Urteil bestätigt. Das Urteil sei damit aufgehoben, sagte eine Sprecherin. Angaben zu den Gründen für die Entscheidung lagen dem Gericht nicht vor.

Nachtrag vom 9. Dezember 2014, 12:21 Uhr
Wir haben das Zitat des IT-Anwalts nach Absprache mit dem Verfasser leicht geändert und seinen Namen eingefügt.

Quelle: golem
 
AW: Paypal muss nach falscher Gewinnspielzusage zahlen

Hey! Ich habe diese email ebenfalls und habe sie nie gelöscht weil ich die hoffnung hatte es passiert noch was!
Ich sollte es glaub ich versuchen oder was meint ihr?
 
AW: Paypal muss nach falscher Gewinnspielzusage zahlen

Hallo,

wenn Du diese Mail wirklich hast na denn ran an die Sache.
Zeige denen sofort das Du bereit bist mit Hinweis auf das Aktenzeichen ebenfalls
sofort eine Klage anzustreben wenn man Dir den Gewinn nicht auszahlen mag.
Und ich denke auch hier werden sie wenn es so ist wie es oben steht reagieren.
Das ist aber schon eine korriose Vorgehensweise des Klägers komisch komisch.
 
AW: Paypal muss nach falscher Gewinnspielzusage zahlen

Diese mail habe uch heut von paypal zurückbekommen und nun?
Frau .... leider können wir Ihrer Bitte um Gutschrift der EUR 500,00 nicht nachkommen. Die Gewinnspielmitteilung war aufgrund eines Fehlers versandt worden und ist nicht gültig. Es tut uns leid, dass wir uns auf unsere rechtliche Position berufen müssen, doch leider wurde infolge des Fehlers die Gewinnspielmitteilung an eine sehr große Zahl unserer Kunden geschickt.

Das zitierte Urteil des Amtsgerichts Jena vom 14. Mai 2014 ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist mittlerweile beendet und der Kläger hat die Klage zurückgenommen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Jena ist die einzige Entscheidung dieser Art. Alle anderen gerichtlichen Entscheidungen fielen zugunsten PayPals aus. PayPal liegen mehr als 10 gerichtliche Entscheidungen vor, die im Sinne PayPals entschieden wurden.
 
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