Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich einer großen Anzahl von Teilnehmern eines Gewinnspiels eine E-Mail geschickt, dass sie 500 Euro gewonnen hätten. Jetzt hat einer erfolgreich geklagt, weitere werden folgen.
Das Amtsgericht Jena hat angeordnet, dass Paypal einem Teilnehmer des Gewinnspiels "Willste? Kriegste!" die versehentlich ausgesprochene Gewinnzusage über 500 Euro auszahlen muss. Das gab der IT-Anwalt Christian Solmecke bekannt. "Auch andere Betroffene können nun auf einen erfolgreichen Ausgang bei einer Klage gegen Paypal hoffen", sagte er.
Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich die Gewinnzusage verschickt. Darin heißt es: "Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem Paypal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen. Viel Spaß bei Ihrem nächsten Einkauf wünscht Ihr Team von Paypal."
Paypal erklärte Golem.de zu dem Gewinnspiel: "Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen." Die Verlosung habe zu dem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Die echten Gewinner würden entsprechend in einer separaten E-Mail benachrichtigt.
Grundsätzlich sind die Verbraucher bei echt aussehenden Zusagen gesetzlich geschützt und können einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen", betonte Solmecke. Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt: "Sendet ein Unternehmer Gewinnzusagen an einen Verbraucher, hat er diesem den Preis auch auszuzahlen, sofern er durch die Gestaltung der Gewinnzusage den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen habe."
Nach Ansicht des Gerichts sei eine wirksame Anfechtung der Paypal- Gewinnspielzusagen ausgeschlossen. Paypal müsse den irrtümlich benachrichtigten Spielteilnehmern den Gewinn in Höhe von 500 Euro auszahlen. Dies würde nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn eine Anfechtung hier möglich gewesen wäre.
Quelle: golem
Das Amtsgericht Jena hat angeordnet, dass Paypal einem Teilnehmer des Gewinnspiels "Willste? Kriegste!" die versehentlich ausgesprochene Gewinnzusage über 500 Euro auszahlen muss. Das gab der IT-Anwalt Christian Solmecke bekannt. "Auch andere Betroffene können nun auf einen erfolgreichen Ausgang bei einer Klage gegen Paypal hoffen", sagte er.
Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich die Gewinnzusage verschickt. Darin heißt es: "Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem Paypal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen. Viel Spaß bei Ihrem nächsten Einkauf wünscht Ihr Team von Paypal."
Paypal erklärte Golem.de zu dem Gewinnspiel: "Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen." Die Verlosung habe zu dem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Die echten Gewinner würden entsprechend in einer separaten E-Mail benachrichtigt.
Grundsätzlich sind die Verbraucher bei echt aussehenden Zusagen gesetzlich geschützt und können einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen", betonte Solmecke. Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt: "Sendet ein Unternehmer Gewinnzusagen an einen Verbraucher, hat er diesem den Preis auch auszuzahlen, sofern er durch die Gestaltung der Gewinnzusage den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen habe."
Nach Ansicht des Gerichts sei eine wirksame Anfechtung der Paypal- Gewinnspielzusagen ausgeschlossen. Paypal müsse den irrtümlich benachrichtigten Spielteilnehmern den Gewinn in Höhe von 500 Euro auszahlen. Dies würde nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn eine Anfechtung hier möglich gewesen wäre.
Quelle: golem