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Pay-TV bald europaweit abonnierbar?

Pay-TV bald europaweit abonnierbar?

Auf dem Gebiet der Europäischen Union gilt der Binnenmarkt, jedoch gibt es eine Ware, die nicht grenzüberschreitend gehandelt werden kann. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1980, dem sogenannten Coditel-Urteil, gilt das Freizügigkeitsrecht nicht für Film und Fernsehen. Das hat zur Folge, dass Übertragungsrechte auch heute noch für einzelne Staaten angeboten werden können, wovon auch Gebrauch gemacht wird. So können die Pakete von Sky Deutschland zwar in Deutschland und Österreich abonniert werden, in anderen Ländern ist dies aber offiziell nicht möglich. Genauso kann man in Deutschland die Sender des gleichnamigen Anbieters aus Großbritannien nicht offiziell abonnieren. Besonders für Satellitenzuschauer, die an ausländischen Pay-TV-Angeboten interessiert sind, ist diese nationale Abschottung im Bezahlfernsehsektor ärgerlich.

Doch nun möchte sich der Europäische Gerichtshof erneut mit der Vermarktung von Ausstrahlungsrechten in einzelnen Staaten beschäftigen. Auslöser hierfür ist eine britische Pub-Besitzerin, die nicht bereit war, die hohen Gebühren an den britischen Anbieter Sky zu zahlen, um den Kneipengästen die Spiele der englischen Premier League zeigen zu können. Die gleichen Spiele werden nämlich auch vom griechischen Pay-TV-Anbieter Nova für einen Bruchteil der Kosten gezeigt, weshalb sie bei diesem Anbieter ein Abonnement abschloss. Darauf hin wurde die Pub-Besitzerin von der Premier League verklagt und der Fall landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof.

Viviane Reding, die Medienkommissarin in der EU-Kommission, möchte sich für eine Liberalisierung der Übertragungsrechte einsetzen. Für die Satellitenzuschauer würde dies einen entscheidenden Vorteil bringen, da sie dann Pay-TV-Angebote aus dem gesamten EU-Gebiet legal abonnieren könnten. Für die Rechteinhaber, insbesondere denen von Sportübertragungsrechten, würde dies jedoch zu hohen Verlusten führen. Auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL) befürchtet in diesem Fall Verluste in Millionenhöhe. Im nächsten Jahr wird der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob in Zukunft die Rechteinhaber ihre Sendungen in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU anbieten können.

Quelle: tvkult
 
AW: Pay-TV bald europaweit abonnierbar?

Ganz ehrlich, wenn dem tatsächlich so sein wird, dann werden viele Sender verschwinden. Sie werden sich die dann deutlich höheren Lizenzkosten für die Filme, Serien und Sportevents nicht mehr leisten können. Die Rechteinhaber werden bestimmt nicht EU-weit auf Einnahmen verzichten wollen.
Desweiteren werden auch Astra, Hotbird und Co. weniger verdienen, da weniger Sender ausgestrahlt werden.
Ist das alles im Interesse der Politik und der Zuschauer? Ich denke nein. Selbst wenn das Gericht für Freizügikeit urteilen wird, wird es am Ende zu Lasten der Zuschauer gehen, den es wird noch mehr Monopole geben.
Am Ende können wir dann wahrscheinlich nur noch Sky abonnieren, die ja jetzt schon in vielen Ländern unterwegs sind.
 
Fallen europäische Pay-TV-Grenzen?

News!
Europäischer Gerichtshof verhandelt 2010 TV-Rechtevergabe – Fallen europäische Pay-TV-Grenzen?

2010 könnte nicht nur für die Deutsche Fußball Liga (DFL) ein Jahr finanzieller Einbußen werden. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird im kommenden Jahr die Klage der englischen P*****r League unter anderem gegen die im Pay-TV-Bereich tätige Firma „QC Leisure“ verhandelt. In dem Verfahren sollen die Richter letztendlich klären, ob der derzeit praktizierte Verkauf von Fernsehrechten nach Ländern mit dem EU-Recht überhaupt noch vereinbar ist. Ursprünglich war ein EuGH-Termin für den 8. Dezember anvisiert worden. Wie die dpa am 7. Dezember erfuhr, wird es erst 2010 zu einer Verhandlung kommen. Ein genauer Termin steht derzeit noch nicht fest.

Die EU-Kommission mit der Medienkommissarin Viviane Reding an der Spitze will die aktuelle Vergabesituation ändern und somit auch diesen Markt liberalisieren. Das hätte vor allem für die großen Fußball-Ligen wie in England, Deutschland, Spanien und Italien erheblich negative Folgen. Nicht nur die DFL blickt mit Argusaugen auf das Verfahren, denn es geht um Millionen. Sollte es zu einer Öffnung bei der Vermarktung der TV-Rechte kommen, würde das erdrutschartige Auswirkungen auf die Auslandsvermarktung in Europa haben. Die DFL müsste mit einem Verlust im zweistelligen Millionen-Bereich rechnen. Denn die Käufer der Bundesliga-Live-Rechte, die aktuell Sky hat, dürften die Spiele dann nicht nur in Deutschland, sondern allen 27 EU-Mitgliedsstaaten ausstrahlen. Andere Verträge der DFL wie derzeit mit Eurosport, das die Bundesliga in den europäischen Nachbarländern zeigt, könnten dann nicht mehr abgeschlossen werden.

Nachteil Vermarkter: Ihnen, die derzeit ihre Produkte in jedem EU-Land einzeln anbieten können, würden Millioneneinnahmen durch die Lappen gehen. Vorteil Fernsehzuschauer: Sie könnten sich bislang urheberrechtlich geschützte Sendungen ausländischer Fernsehanbieter im eigenen Land ansehen und das meist auch noch für weniger Geld.

Das Angelegenheit ins Rollen gebracht hat die britische Pub-Besitzerin Karen Murphy. Sie hatte in ihrer Kneipe in Portsmouth mit einer von „QC Leisure“ vertriebenen griechischen Decoder-Karte die englischen Ligaspiele gezeigt. Und das war wesentlich billiger: Anstatt gut 6.000 Pfund (6.672 Euro) Gebühr an den englischen Pay-TV-Sender BSkyB zu zahlen, verlangt der griechische Bezahlsender Nova nur rund 800 Pfund (890 Euro) pro Jahr. Die Verantwortlichen der P*****r League kriegten das im vergangenen Jahr spitz und klagten. Der Londoner High Court verwies den Fall an den EuGH.

Nach Ansicht von EU-Kommissarin Reding, die sich bereits auf vielen anderen Gebieten für Wettbewerbserleichterungen in der EU stark gemacht hat, müssten in Europa auch auf dem Gebiet der Medieninhalte einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Es dürfe keine territorialen Grenzen bei der Vermarktung von TV-Rechten geben. Fraglich ist aber, ob der von ihr angestrebte „digitale Binnenmarkt“ mit dem Urheberrecht vereinbar ist.

Die derzeitige Rechtslage geht auf ein EuGH-Urteil von 1980, das sogenannte Coditel-Urteil, zurück. Demnach sind Film und Fernsehen vom Freizügigkeitsrecht ausgenommen. So können das Urheberrecht geschützt und Übertragungs- und Aufführungsrechte länderweise vermarktet werden.



Quelle: Infosat / Digitalmagazin!
 
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