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PC & Internet Online-TV-Rekorder YouTV.de ist illegal

Das Landgericht München hat den Onlinevideorekorder YouTV.de als urheberrechtswidrig bezeichnet. Doch der Dienst ist weiter online.

Das Angebot YouTV.de ist urheberrechtswidrig. Das hat das Landgericht München I laut einem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr entschieden. Der Betreiber kann sich nicht auf das Recht auf Privatkopie berufen. YouTV.de hatte behauptet, dass es nicht selbst die Kopie herstelle, sondern der Kunde.

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Die verklagte Plattform (Bild: youtv.de/Screenshot: Golem.de)​

Das Angebot ist jedoch weiter online, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Wie Rechtsanwalt Martin Bahr Golem.de auf Anfrage sagte, sei es auch möglich, dass der Plattformbetreiber einfach das Angebot des klagenden Fernsehsenders herausgenommen habe. Welcher Sender geklagt hat, sei jedoch nicht bekannt. Gegen Shift.TV und Save.TV hatten RTL und Sat.1 geklagt.

Wer nimmt auf?
Bei YouTV.de fertigt laut Landgericht München nicht der Kunde die Aufzeichnung an. "Bei dem streitgegenständlichen Aufzeichnungsvorgang ist es nicht der Kunde, der die Aufzeichnung der Sendung der Klägerin unter Nutzung der vollständig automatisierten Vorrichtung der Beklagten anfertigt", erklärte das Gericht. Der Nutzer könne keine Sendungen für die Aufzeichnung oder ein bestimmtes Programm auswählen. Die technische Bewerkstelligung dafür, dass ein konkretes Werk oder eine bestimmte Sendung festgelegt werde, hänge nur von der Programmierung und Auswahl des Betreibers ab.

Der Kunde könne auch nur eingeschränkt das gespeicherte Fernsehprogramm nutzen. So sei nach 24 Stunden der Abruf der Inhalte nicht mehr kostenfrei möglich. Das Angebot sei daher urheberrechtswidrig. Rückgängig gemacht werde die Aufnahmefunktion nur durch Auflösung des Nutzerkontos. Eine individuelle Löschmöglichkeit für einzelne Filme besteht nicht.

Die Betreiber muss über seine Bruttoeinnahmen, insbesondere die Nutzerentgelte, nun Rechnung ablegen. Zudem muss ein angemessener Schadensersatz gezahlt werden.

YouTV.de hatte keine Rechte von Lizenzgebern erworben.

Quelle: golem
 
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