Ein Bescheid soll bei digitaler Kfz-Zulassung ab 1. September eine sofortige Fahrzeugbenutzung ermöglichen. Eine Bedingung ist der elektronische Ausweis.
Auto-Zulassungen über das Internet sollen einfacher werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Verordnung von Verkehrsminister Volker Wissing. "Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren", sagte der FDP-Politiker.
So soll es künftig möglich sein, ein Fahrzeug unmittelbar nach einer digitalen Neuzulassung mit dem digitalen Bescheid als Nachweis zu nutzen. Autobesitzer brauchen also nicht mehr das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten abzuwarten und dürfen bis zu zehn Tage ohne sie fahren, wie das Ministerium erklärte. Ein Nummernschild muss aber am Wagen sein.
Schnittstelle für Autohäuser
Die Verordnung soll am 1. September in Kraft treten. Sie sieht auch vor, dass Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die jährlich sehr viele Zulassungsanträge stellen, diese bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in die i-Kfz-Portale einsteuern können. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Umsetzung der Verordnung sind dann die Länder zuständig. Digitale Zulassungen sind bereits über bestimmte Portale möglich. Zu den Voraussetzungen gehört laut Ministerium unter anderem ein neuer elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
i-Kfz bedeutet internetbasierte Fahrzeugzulassung. Das Projekt hatte die damalige Bundesregierung Anfang 2019 mit einer Verordnung eingeleitet, durch die Autohalter alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können sollen. Bisher konnte das digitale Verfahren zwar die Wartezeit in einer Kfz-Zulassungsstelle ersparen, allerdings mussten die Autobesitzer warten, bis die Post die Fahrzeugdokumente und Plaketten zusandte.
Quelle; heise
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Auto-Zulassungen über das Internet sollen einfacher werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine Verordnung von Verkehrsminister Volker Wissing. "Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren", sagte der FDP-Politiker.
So soll es künftig möglich sein, ein Fahrzeug unmittelbar nach einer digitalen Neuzulassung mit dem digitalen Bescheid als Nachweis zu nutzen. Autobesitzer brauchen also nicht mehr das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten abzuwarten und dürfen bis zu zehn Tage ohne sie fahren, wie das Ministerium erklärte. Ein Nummernschild muss aber am Wagen sein.
Schnittstelle für Autohäuser
Die Verordnung soll am 1. September in Kraft treten. Sie sieht auch vor, dass Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die jährlich sehr viele Zulassungsanträge stellen, diese bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in die i-Kfz-Portale einsteuern können. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Umsetzung der Verordnung sind dann die Länder zuständig. Digitale Zulassungen sind bereits über bestimmte Portale möglich. Zu den Voraussetzungen gehört laut Ministerium unter anderem ein neuer elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
i-Kfz bedeutet internetbasierte Fahrzeugzulassung. Das Projekt hatte die damalige Bundesregierung Anfang 2019 mit einer Verordnung eingeleitet, durch die Autohalter alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können sollen. Bisher konnte das digitale Verfahren zwar die Wartezeit in einer Kfz-Zulassungsstelle ersparen, allerdings mussten die Autobesitzer warten, bis die Post die Fahrzeugdokumente und Plaketten zusandte.
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