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Handy - Navigation Identitätsnachweis: Online-Ausweisen mit dem Handy jetzt offiziell möglich

Die Bundesnetzagentur hat den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Smartphone vorläufig anerkannt. Die Verfügung gilt zunächst für zwei Jahre.

Eine Personenidentifizierung mit einem mobilen Endgerät, bei der ein qualifiziertes Sicherheitszertifikat auf Basis der mit dem Personalausweis verknüpften elektronischen Identität (eID) zum Einsatz kommt, ist ab sofort prinzipiell rechtlich abgesichert auch bei staatlichen Diensten durchführbar. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu eine Mitteilung in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.

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Der Bundestag hatte bereits im Mai ein Gesetz beschlossen, wonach die Bundesbürger den offiziellen Online-Ausweis direkt in ihrem Smartphone oder Tablet speichern können. Voraussetzung dafür ist, dass sie eines der wenigen technisch dafür bereits geeigneten Mobilgeräte besitzen. Ein Smartphone benötigt für das Verfahren eine eingebettete Sicherheitsarchitektur auf hohem Niveau. Momentan leisten dies auf Basis des staatlich geförderten Projekt Optimos 2.0 vor allem Samsung-Geräte der Reihe Galaxy S20.

BSI und Datenschützer an Bord

Die Regulierungsbehörde hat das eID-Verfahren nun als "innovative Identifizierungsmethode" im Einklang mit dem schon 2017 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der eIDAS-Verordnung der EU anerkannt. Dieser Schritt erfolgte laut der BNetzA "im Einvernehmen" mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem sei der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dazu angehört worden. Die Verfügung ist zunächst bis zum 21. Dezember 2023 befristet. Verlängert hat die Behörde zugleich Verfügungen zur Online-Identifizierung per Videoübertragung (Video-Ident).

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichte Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, führt die BNetzA aus. Die Identifizierung von Antragsteller sei dabei ein wichtiges Element. Durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz sei der Ansatz mit einem mobilen Endgerät grundsätzlich zulässig. Dies gelte nun auch für "qualifizierte Vertrauensdienste".

Früher wurde der elektronische Identitätsnachweis durch zwei Faktoren gewährleistet: Das Wissen der sechsstelligen Geheimnummer und den Besitz von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel. Mit der Gesetzesreform ist das Smartphone samt der staatlichen AusweisApp2 als "Besitzelement" dazugekommen. Die Daten für den Ausweisvorgang sind demnach in einem sicheren Verfahren aus dem Speicher- und Verarbeitungselement des Endgeräts zu transferieren.

Weitere Projekte


Das Bundeswirtschaftsministerium fördert zudem bis zu vier große IT-Projekte im "Schaufenster Sichere Digitale Identitäten", um die Möglichkeiten einer digitalen Ausweisfunktion auf Mobiltelefonen neuerer Generationen zu demonstrieren. Weitere Varianten sind in Planung, verzögern sich aber wie im Fall der im September gestoppten "ID Wallet". Voraussichtlich dürfte das parallel von der Bundesregierung verfolgte Projekt "Smart eID" im März 2022 verfügbar sein.

Die Bundesdruckerei verweist darauf, dass die nötigen Sicherheitselemente wie ein integriertes "Secure Element" oder die eSIM-Karte prinzipiell "keine Einschränkung von Smartphones" vornähmen. Die Technologie sei grundsätzlich breit anwendbar, Gerätehersteller und Mobilfunkanbieter müssten aber die Nutzung ermöglichen. Der BNetzA zufolge steht Verbrauchern generell "ein Bündel an komfortablen Identifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung, aus denen je nach Zielgruppe und Anwendung gewählt werden kann".

Quelle; heise
 
eID: Personalausweis auf dem Handy bekommt Behörden-Anerkennung

Der Personalausweis in digitaler Form auf dem Handy kann starten: Die Bundesnetzagentur hat eine vorläufige Anerkennung für den elektronischen Identitätsnachweis veröffentlicht. Damit ist der rechtliche Rahmen bestätigt; Nutzer können sich mit der neuen Methode mobil ausweisen.

Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur hervor. Über die Einführung der eID-App für den Personalausweis auf dem Smartphone hatten wir schon mehrfach berichtet. Die Bundesregierung hatte bereits die Weichen gestellt und nötige Gesetzesänderungen und Ergänzungen auf den Weg gebracht. Nun bestätigt auch die Bundesnetzagentur, dass das Projekt offiziell anerkannt ist.

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Foto: BMI

Untersuchung abgeschlossen
Die Bundesnetzagentur hatte dabei vom Gesetzgeber die Aufgabe erhalten, zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Infrastruktur zu prüfen und zu genehmigen. Nach einer Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist das nun geschehen. Die Bundesnetzagentur hat jedoch eine vorläufige Anerkennung veröffentlicht, wobei die Methode jetzt für einen Zeitraum von zwei Jahren als vorläufig anerkannt gilt.

Damit kann man sich nun ganz offiziell online legitimieren, wo man normalerweise einen Personalausweis benötigt - wenn man denn die passende Hardware hat. Das ist aktuell auch noch das größte Hindernis für die Verbreitung der eID auf dem Handy.

Durch die technischen Voraussetzungen erfüllen nur wenige Geräte alle Bedingungen von dem Projekt "Optimos 2.0", dazu gehört ein Sicherheitschip und eine eSIM. Angepasst hat man das Ganze bisher nur für die Samsung Galaxy S20-Serie, das sind die einzigen Smartphones, die derzeit unterstützt werden. Neuere Geräte, wie das Galaxy Note 20, Galaxy S21 sowie Galaxy Fold2, Galaxy Fold3 und Galaxy Z Flip3 5G durchlaufen aktuell die technischen und sicherheitsbehördlichen Prüf-Prozesse und werden dann ebenfalls unterstützt. Zu weiteren Smartphones ist noch nichts bekannt.

Quelle; winfuture
 
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