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Handy - Navigation Neues Urteil: Mobilfunkanbieter dürfen Kunden nach Kündigung nicht mehr belästigen

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Es ist eine altbekannte Masche, die bei Mobilfunkanbietern wie Vodafone, Telekom, O2 und Co. längst zum Standard gehört:
Kunden, die kündigen wollen, werden oft noch nachträglich kontaktiert, um sie zurückzugewinnen.
Dies kann zeitaufwendig und nervenaufreibend sein.
Doch nun hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung getroffen, die Klarheit schafft.

Verbotene Praxis bei Vodafone, Telekom und Co.

Um Kunden zum Bleiben zu bewegen, greifen Unternehmen wie Vodafone, Telekom, O2 und Co. gerne zu neuen Lockangeboten.
Selbst wenn man ordnungsgemäß gekündigt hat, kann es vorkommen, dass man einen Anruf erhält, bei dem einem verlockende Angebote unterbreitet werden.
Doch ist diese Kontaktaufnahme nach der Kündigung überhaupt erlaubt?
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Anbieter nach einer Kündigung nur unter einem triftigen Grund Kontakt aufnehmen darf.

Das bedeutet, dass Mobilfunkanbieter wie Vodafone, Telekom und Co. zwar nach einer Kündigung Kontakt aufnehmen dürfen, aber dabei genau angeben müssen, warum sie sich melden. Rückrufbitten wegen offener Fragen sind nicht erlaubt.
Sollten die Fragen des Mitarbeiters nicht klar benannt werden können, gilt dies als unerwünschte Werbung und als unzumutbare Belästigung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verbraucherzentrale setzt sich gegen Mobilfunkanbieter durch

Das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts erging aufgrund der Beschwerde einer Kundin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Nach ihrer Kündigung erhielt sie einen Rückruf zur Klärung vermeintlich offener Fragen.
Da sie keinen Kontakt für Werbezwecke wünschte, wandte sie sich an die Verbraucherschützer, die den Anbieter abmahnten und vor Gericht Recht erhielten.

Die Argumente des Mobilfunkanbieters wurden vom Oberlandesgericht abgewiesen.
Somit ist nun klar:
Nach einer Kündigung dürfen Vodafone, Telekom, O2 und Co. nur aus triftigen Gründen Kontakt aufnehmen und nicht zu Werbezwecken belästigen.
 
Ich finde eine andere Praxis mancher Anbieter hier viel unangenehmer.
Und zwar dass man eine Kündigung nochmals telefonisch bestätigen muss.
Warum? Um den Kunden zu verunsichern und ihn am Telefon nochmal in ein Gespräch verwickeln?
Geht z.B. bei Otelo so einfach und unkompliziert.
Kündigung in der App, fertig. Keine weiteren Anrufe.
 
Witzig an dem Urteil ist, das da jetzt so manche Zeitgenossen sich gefickt fühlen werden.
Hab ne bekannte bei der es gängige Praxis ist, das sie nach dem Abschluss eines Vertrags diesen auch gleich wieder zum Stichtag ( zb die gängigen 24 Monate) kündigt,
und so auf eben diese Anrufe und Angebote spekuliert und doch auch Erfolg hat.
Jetzt dürfen da ja solche Angebote nicht mehr kommen. Bin gespannt.
 
Jetzt dürfen da ja solche Angebote nicht mehr kommen.

Nochmal den Eingangsthread lesen:

Da sie keinen Kontakt für Werbezwecke wünschte, wandte sie sich an die Verbraucherschützer, die den Anbieter abmahnten und vor Gericht Recht erhielten.

Wenn Du Deine Zustimmung zu Werbezwecken verweigerst, richtig, dann kommt künftig nix mehr.
Wenn Du aber Deine Zustimmung gibst, dann wirst Du auch weiterhin solche Anrufe erhalten.

Liegt also künftig bei jedem selbst, ob er "gute" Angebote nach der Kündigung haben möchte oder eben nicht.
 
Also das mit der telefonische Bestätigung finde ich nicht schlecht - ganz im gegenteil! Da meldet sich die Kundenrückgewinnungs-Sparte, die wesentlich mehr Handlungsfreiheit haben, als die Kundeservice. Somit kündige ich alle 2 Jahren und vereinbare ein neues Vertrag für weitere 24 Monate. Im ersten jahr zahle ich wenig, im zweiten wesentlich mehr, aber im durchschnitt komme ich auf etwa 30 euronen im Monat. Für eine neue Fritte - immer das letztes Modell habe ich bisher 10 euros monatlich berappt, danach gehörten sie mir.
Ich bin seit 2006 1und1 Kunde und zwar einer von den zufriedenen. Immer die neueste Fritte, mittlerweile 4neue und 4 alte SIM-Karten, die neuen mit Allnetflat + 1GB schnelles netz der rest langsam , aber ich brauche halt nicht mehr. Die SIMS kosten einmalig 10 euronen, danach alle Anrufe im Inland gratis. SMS sau teuer, aber wer verschickt schon SMS? HDTV für 3 Geräte gleichzeitig mit dabei, jetzt gerade 250 mbit.
Ach so und fast vergessen:
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Anhänge

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Ich finde eine andere Praxis mancher Anbieter hier viel unangenehmer.
Und zwar dass man eine Kündigung nochmals telefonisch bestätigen muss.
Warum? Um den Kunden zu verunsichern und ihn am Telefon nochmal in ein Gespräch verwickeln?
Geht z.B. bei Otelo so einfach und unkompliziert.
Kündigung in der App, fertig. Keine weiteren Anrufe.
Wobei ich bei Kündigung eines Vertrages immer den Klassischen weg gehe und ein Kündigungsschreiben per Post versende.
Dieser erfolgt dann per Einschreiben mit Rückschein.
Da hatte mich bisher niemand zurückgerufen.
Und die Kündigungsbestätigung hatte ich oft dann in 3 Tagen im Briefkasten.
 
Verstehe so viel hier nicht und erst recht nicht die welche geklagt hat, für mich ein Witz die Frau muss viel Langeweile haben ;-)
Und dann verstehe ich nicht wieso manchen noch einen 24 Monats Vertrag machen, habe selber mehrere und alle sind in 4 Wochen kündbar, mache doch bei den Preisen heute keinen längeren Vertrag mehr.
Und hätte wie nur einer angegeben hat die Dame dagegen geklagt dass man trotz Kündigung noch anrufen muss ( das ist das System bei Drillisch Anbietern ) dann würde ich das noch verstehen denn das ist eine Frechheit und für mich eine Nötigung.
Mit einem Anruf von Seiten des Anbieters und einem besseren Angebot habe ich kein Problem denn ist ja nicht so dass man dann ständig angerufen wird. Also Klage und Urteil für mich lächerlich.
 
Ihr müsst den Beitrag einfach nur richtig lesen:
Die Dame hat nicht geklagt, es war die Verbraucherzentrale.
Es wurde auch nichts Neues entschieden, es wurde lediglich darauf verwiesen, dass bestehende Gesetze / Regelungen einzuhalten sind.
Kein Grund zur Aufregung.
 
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