Justiz- und Verbraucherschutz-Minister Heiko Maas (SPD) muss das deutsche Urheberrecht dem Europäischen Recht anpassen.
Die EU fordert eine europaweite Harmonisierung des Urheberrechts. Im ersten Schritt wird Justiz- und Verbraucherschutz-Minister Heiko Maas dies mit einem neuen Recht der Verwertungsgesellschaften umsetzen, wie er in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag erklärte. Etwas später soll dann auch ein neues Urheberrecht folgen.
Bald keine GEMA-Sperren mehr auf Youtube?
In seiner Rede erklärte der Justiz-Minister die Eckpunkte des neuen Gesetzes für Verwertungsgesellschaften. So soll die "gebietsübergreifende Vergabe von Musikrechten" neu geregelt werden um Streaming-Diensten wie Spotify Rechnung zu tragen. Dies könnte etwa für Youtube bedeuten, dass die Plattform Streaming-Rechte für ganz Europa aushandeln kann - die GEMA könnte dann nicht für Deutschland eine gesonderte Vergütung fordern. Ob dies im Gesetz tatsächlich entsprechend geregelt ist, muss sich allerdings noch zeigen.
Zudem sollen die Mitglieder von Verwertungsgesellschaften mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung erhalten und Autoren und Verlage künftig schneller an ihre Vergütung kommen. Dafür wird eine eigene Schiedsstelle eingerichtet.
Neues Urheberrecht mit weniger Spielraum für Gerichte
Die ebenfalls für die nahe Zukunft geplante Revision des Urheberrechtsgesetzes soll vor allem die digitale Entwicklung berücksichtigen, die das rund 50 Jahre alte aktuelle Urheberrecht nur unzureichend widerspiegelt. Maas will vor allem mehr rechtliche Sicherheit schaffen und damit verhindern, dass Gerichte die Gesetze immer wieder unterschiedlich auslegen - so wie es heute der Fall ist.
Ob das für die Verbraucher besser oder schlechter ist, muss sich zeigen. Zuletzt waren von deutschen Gerichten häufiger Verbraucher-freundliche Urteile zum Urheberrecht gesprochen worden.
Quelle; chip
Die EU fordert eine europaweite Harmonisierung des Urheberrechts. Im ersten Schritt wird Justiz- und Verbraucherschutz-Minister Heiko Maas dies mit einem neuen Recht der Verwertungsgesellschaften umsetzen, wie er in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag erklärte. Etwas später soll dann auch ein neues Urheberrecht folgen.
Bald keine GEMA-Sperren mehr auf Youtube?
In seiner Rede erklärte der Justiz-Minister die Eckpunkte des neuen Gesetzes für Verwertungsgesellschaften. So soll die "gebietsübergreifende Vergabe von Musikrechten" neu geregelt werden um Streaming-Diensten wie Spotify Rechnung zu tragen. Dies könnte etwa für Youtube bedeuten, dass die Plattform Streaming-Rechte für ganz Europa aushandeln kann - die GEMA könnte dann nicht für Deutschland eine gesonderte Vergütung fordern. Ob dies im Gesetz tatsächlich entsprechend geregelt ist, muss sich allerdings noch zeigen.
Zudem sollen die Mitglieder von Verwertungsgesellschaften mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung erhalten und Autoren und Verlage künftig schneller an ihre Vergütung kommen. Dafür wird eine eigene Schiedsstelle eingerichtet.
Neues Urheberrecht mit weniger Spielraum für Gerichte
Die ebenfalls für die nahe Zukunft geplante Revision des Urheberrechtsgesetzes soll vor allem die digitale Entwicklung berücksichtigen, die das rund 50 Jahre alte aktuelle Urheberrecht nur unzureichend widerspiegelt. Maas will vor allem mehr rechtliche Sicherheit schaffen und damit verhindern, dass Gerichte die Gesetze immer wieder unterschiedlich auslegen - so wie es heute der Fall ist.
Ob das für die Verbraucher besser oder schlechter ist, muss sich zeigen. Zuletzt waren von deutschen Gerichten häufiger Verbraucher-freundliche Urteile zum Urheberrecht gesprochen worden.
Quelle; chip