Neues Gesetz gegen Internet-Abzocke ist auf Kurs
Das Bundesjustizministerium hat seinen bereits angekündigten Gesetzentwurf, mit dem Internet-Abzockern wirksamer begegnet werden soll, nun fertiggestellt.
Wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der '
Wer kostenpflichtige Dienstleistungen im Internet anbietet, muss demnach die Preise, die auf den Nutzer zukommen, deutlich sichtbar auf seiner Webseite zeigen. Bisher versteckten unseriöse Anbieter zusätzliche Kosten hingegen oft im Kleingedruckten.
Ein Kaufvertrag kommt außerdem nur dann zustande, wenn der Anwender zusätzlich mit einem Klick auf einen Button ausdrücklich bestätigt, dass er diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Nach Angaben des Ministeriums arbeiten bereits rund 30 Prozent der Online-Anbieter mit dieser Methode. Etwa 193.000 Firmen bundesweit müssten auf ihren Seiten hingegen noch entsprechend nachbessern.
Ursprünglich wollte Leutheusser-Schnarrenberger die Regelung nicht allein in Deutschland, sondern gleich als EU-Richtlinie verankern. Angesichts des europäischen Binnenmarktes, in dem Anbieter problemlos auch aus anderen Ländern agieren können, wäre dies im Grunde die sinnvollere Alternative gewesen.
Allerdings dauert es der Ministerin zu lange, bis die EU hier Fakten schafft. "Auf die europäische Regelung können wir nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in Kostenfallen tappen", sagte sie der Zeitung. Das neue Gesetz soll schneller wirksam werden und parallel auch dafür sorgen, dass die Verhandlungen auf europäischer Ebene schneller vorankommen.
Quelle: winfuture
Das Bundesjustizministerium hat seinen bereits angekündigten Gesetzentwurf, mit dem Internet-Abzockern wirksamer begegnet werden soll, nun fertiggestellt.
Wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der '
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' erklärte, solle damit "unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen" werden. Die Basis dafür bildet die so genannte "Button-Lösung".Wer kostenpflichtige Dienstleistungen im Internet anbietet, muss demnach die Preise, die auf den Nutzer zukommen, deutlich sichtbar auf seiner Webseite zeigen. Bisher versteckten unseriöse Anbieter zusätzliche Kosten hingegen oft im Kleingedruckten.
Ein Kaufvertrag kommt außerdem nur dann zustande, wenn der Anwender zusätzlich mit einem Klick auf einen Button ausdrücklich bestätigt, dass er diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Nach Angaben des Ministeriums arbeiten bereits rund 30 Prozent der Online-Anbieter mit dieser Methode. Etwa 193.000 Firmen bundesweit müssten auf ihren Seiten hingegen noch entsprechend nachbessern.
Ursprünglich wollte Leutheusser-Schnarrenberger die Regelung nicht allein in Deutschland, sondern gleich als EU-Richtlinie verankern. Angesichts des europäischen Binnenmarktes, in dem Anbieter problemlos auch aus anderen Ländern agieren können, wäre dies im Grunde die sinnvollere Alternative gewesen.
Allerdings dauert es der Ministerin zu lange, bis die EU hier Fakten schafft. "Auf die europäische Regelung können wir nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in Kostenfallen tappen", sagte sie der Zeitung. Das neue Gesetz soll schneller wirksam werden und parallel auch dafür sorgen, dass die Verhandlungen auf europäischer Ebene schneller vorankommen.
Quelle: winfuture