josef.13
Boardveteran
Das ändert sich ab dem 1. April 2013
Mit der neuen Straßenverkehrsordnung kommt Anfang April auch ein neuer Bußgeldkatalog. Das Bundesverkehrsministerium will damit erreichen, dass alle Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht aufeinander nehmen und Unfallrisiken so verringert werden. Durch die Reform ändert sich auch einiges für Radfahrer.
Grundsätzlich sind die Geldstrafen gestaffelt – je nachdem, ob es sich um ein „einfaches“ Fehlverhalten handelt oder ob dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert bzw. gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt.
Wer ab dem 1. April 2013 von der Polizei erwischt wird, muss mehr bezahlen.
Bußgelder in der Übersicht:
Was sonst noch verboten ist
Auch alle anderen Verwarngelder, die mit der novellierten Straßenverkehrsordnung nicht erhöht wurden, müssen natürlich weiterhin gezahlt werden. So kostet es zum Beispiel weiterhin zehn Euro, wenn man beim Abbiegen kein Handzeichen gibt. Fürs freihändige Fahren gibt es eine Strafe von fünf Euro, und Kinder müssen sicher befördert werden, sonst kostet es ebenfalls fünf Euro.
Handys und Musikplayer sind für Radfahrer tabu
Auch das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Wer als Radfahrer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss 25 Euro zahlen. Aber nicht nur telefonieren lenkt Radfahrer ab: Wer über Kopfhörer Musik hört, bekommt von seiner Umgebung zwangsläufig weniger mit und überhört zum Beispiel ein Hupen. Radfahrer, die über Kopfhörer oder Ohrstöpsel Musik hören, müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Als Radfahrer übers Rotlicht: teuer und ein Punkt in Flensburg.
Bei Bußgeldern gibt es Punkte in Flensburg
Strafen von fünf bis 35 Euro nennt man Verwarnungsgelder. Jede Strafe ab 40 Euro ist ein Bußgeld und immer mit einer Registrierung im Verkehrszentralregister – also mit Punkten in Flensburg – verbunden. Bei einer Fahrt über die rote Ampel zahlt man als Radfahrer zum Beispiel 45 Euro. Dazu kommen eine Verwaltungsgebühr und ein Punkt. Für Radfahrer mit Führerschein kann eine Rotlichtfahrt also auch Auswirkungen auf ihre Fahrerlaubnis haben. Auch bei Rotfahrten gilt: Kommt es dadurch zu Behinderung oder Gefährdung anderer oder sogar zu einem Unfall, dann wird es noch teurer. Und wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, dann zahlt ein Radfahrer auch so nicht nur 45, sondern 100 Euro.
Auch für Radfahrer: Hände weg vom Alkohol!
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 (Autofahrer 1,1). Sie wurde im Zuge der Reform nicht geändert. Wird ein Radfahrer mit diesem oder einem höheren Wert erwischt, kann er vor Gericht angeklagt werden. Grundsätzlich wird dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – je nach Ergebnis ist dann der Führerschein weg. Außerdem kann es zu einer Geldstrafe und einem Eintrag im Verkehrszentralregister kommen. Dasselbe droht auch schon ab einem Promillewert von 0,3 – wenn der Radfahrer offensichtlich fahrunfähig ist oder es zu einem Unfall kommt.
Fehlverhalten als Radfahrer kann sich auf den Führerschein auswirken.
Neue Verkehrsschilder für Radfahrer
Mit neuen Schildern und speziellen Hinweisen für Radfahrer sollen Verkehrssituationen eindeutiger werden. So gibt es ab April zum Beispiel an Einbahnstraßenschildern einen Hinweis, wenn aus der Gegenrichtung Radfahrer kommen können. Damit soll verhindert werden, dass einbiegende Autos mit Radfahrern zusammenstoßen. Bisher gab es häufig nur am Ende einer Einbahnstraße für Radfahrer den Hinweis, wenn die Straße für sie auch in der Gegenrichtung freigegeben ist. Außerdem soll es in Ausnahmefällen auch auf der linken Straßenseite die Möglichkeit geben, den Radweg zu nutzen. Das ist aber nur erlaubt, wenn ein Hinweis unter dem blauen Radfahrerschild das eindeutig mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ regelt. Sonst gilt: Auf der rechten Seite fahren, sonst wird es wieder teuer.
Das ändert sich für Autofahrer
Mit der neuen Straßenverkehrsordnung ändert sich ab dem 1. April 2013 auch der Bußgeldkatalog für Autofahrer. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Mit der neuen Straßenverkehrsordnung kommt Anfang April auch ein neuer Bußgeldkatalog. Das Bundesverkehrsministerium will damit erreichen, dass alle Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht aufeinander nehmen und Unfallrisiken so verringert werden. Durch die Reform ändert sich auch einiges für Radfahrer.
Grundsätzlich sind die Geldstrafen gestaffelt – je nachdem, ob es sich um ein „einfaches“ Fehlverhalten handelt oder ob dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert bzw. gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt.
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Wer ab dem 1. April 2013 von der Polizei erwischt wird, muss mehr bezahlen.
Bußgelder in der Übersicht:
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Auch alle anderen Verwarngelder, die mit der novellierten Straßenverkehrsordnung nicht erhöht wurden, müssen natürlich weiterhin gezahlt werden. So kostet es zum Beispiel weiterhin zehn Euro, wenn man beim Abbiegen kein Handzeichen gibt. Fürs freihändige Fahren gibt es eine Strafe von fünf Euro, und Kinder müssen sicher befördert werden, sonst kostet es ebenfalls fünf Euro.
Handys und Musikplayer sind für Radfahrer tabu
Auch das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Wer als Radfahrer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss 25 Euro zahlen. Aber nicht nur telefonieren lenkt Radfahrer ab: Wer über Kopfhörer Musik hört, bekommt von seiner Umgebung zwangsläufig weniger mit und überhört zum Beispiel ein Hupen. Radfahrer, die über Kopfhörer oder Ohrstöpsel Musik hören, müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
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Als Radfahrer übers Rotlicht: teuer und ein Punkt in Flensburg.
Strafen von fünf bis 35 Euro nennt man Verwarnungsgelder. Jede Strafe ab 40 Euro ist ein Bußgeld und immer mit einer Registrierung im Verkehrszentralregister – also mit Punkten in Flensburg – verbunden. Bei einer Fahrt über die rote Ampel zahlt man als Radfahrer zum Beispiel 45 Euro. Dazu kommen eine Verwaltungsgebühr und ein Punkt. Für Radfahrer mit Führerschein kann eine Rotlichtfahrt also auch Auswirkungen auf ihre Fahrerlaubnis haben. Auch bei Rotfahrten gilt: Kommt es dadurch zu Behinderung oder Gefährdung anderer oder sogar zu einem Unfall, dann wird es noch teurer. Und wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, dann zahlt ein Radfahrer auch so nicht nur 45, sondern 100 Euro.
Auch für Radfahrer: Hände weg vom Alkohol!
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6 (Autofahrer 1,1). Sie wurde im Zuge der Reform nicht geändert. Wird ein Radfahrer mit diesem oder einem höheren Wert erwischt, kann er vor Gericht angeklagt werden. Grundsätzlich wird dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – je nach Ergebnis ist dann der Führerschein weg. Außerdem kann es zu einer Geldstrafe und einem Eintrag im Verkehrszentralregister kommen. Dasselbe droht auch schon ab einem Promillewert von 0,3 – wenn der Radfahrer offensichtlich fahrunfähig ist oder es zu einem Unfall kommt.
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Fehlverhalten als Radfahrer kann sich auf den Führerschein auswirken.
Mit neuen Schildern und speziellen Hinweisen für Radfahrer sollen Verkehrssituationen eindeutiger werden. So gibt es ab April zum Beispiel an Einbahnstraßenschildern einen Hinweis, wenn aus der Gegenrichtung Radfahrer kommen können. Damit soll verhindert werden, dass einbiegende Autos mit Radfahrern zusammenstoßen. Bisher gab es häufig nur am Ende einer Einbahnstraße für Radfahrer den Hinweis, wenn die Straße für sie auch in der Gegenrichtung freigegeben ist. Außerdem soll es in Ausnahmefällen auch auf der linken Straßenseite die Möglichkeit geben, den Radweg zu nutzen. Das ist aber nur erlaubt, wenn ein Hinweis unter dem blauen Radfahrerschild das eindeutig mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ regelt. Sonst gilt: Auf der rechten Seite fahren, sonst wird es wieder teuer.
Das ändert sich für Autofahrer
Mit der neuen Straßenverkehrsordnung ändert sich ab dem 1. April 2013 auch der Bußgeldkatalog für Autofahrer. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Bußgelder in der Übersicht:
Quelle: wdr.de
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