Sie wollten kostenlos Hollywood-Filme sehen, nun bekommen Nutzer der Software Popcorn Time Post vom Abmahnanwalt. Zigtausende User sind betroffen. Gefordert werden Hunderte Euro Schadensersatz. Von Christoph Fröhlich
Aktuelle Hollywood-Blockbuster, kostenlos und ohne Wartezeit: Damit wirbt der Streamingdienst Popcorn Time. Auf der Plattform gibt es neben den neuesten Episoden von Serien wie "Game of Thrones" oder "The Walking Dead" auch Klassiker der Filmgeschichte, auf Wunsch sogar in HD im Originalton mit Untertiteln. Das Programm ist der Hit im Netz, seit vergangener Woche kann es sogar für Android-Geräte heruntergeladen werden.
Nur: Der Dienst ist illegal. Wer ihn benutzt, macht sich strafbar. Denn anders als Netflix und Co. basiert Popcorn Time auf dem sogenannten Torrent-Netzwerk. Im Gegensatz zu klassischen Downloads nutzt die Torrent-Technik zusätzlich den Upload, um die Datei oder Teile von ihr anderen Usern zur Verfügung zu stellen. Das heißt im Klartext: Wer illegales Material herunterlädt, stellt es gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung.
Streamingdienst Popcorn Time Der Albtraum Hollywoods
815 Euro für einen illegalen Film
Nun wurden erste Nutzer von Popcorn Time abgemahnt, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke im Gespräch mit stern.de. Mehr als ein Dutzend Menschen hätten sich bereits bei der Kanzlei des Internetexperten gemeldet, die von namhaften Abmahnkanzleien Post bekommen haben. "Insgesamt dürfte die Zahl der Abgemahnten in die Tausenden gehen", schätzt Solmecke. Gefordert werden hohe Summen: In einer Abmahnung, die stern.de vorliegt, verlangen die Rechteinhaber 815 Euro, weil die Teenie-Komödie "Project X" mit Hilfe einer Tauschbörse angesehen wurde. Die Summe setzt sich aus 600 Euro Schadensersatz und 215 Euro Aufwendungsersatz zusammen.
Ist das der Beginn einer neuen Abmahnwelle? "Jedes Jahr werden eine Viertelmillion Nutzer in Deutschland abgemahnt", sagt Rechtsanwalt Solmecke. "Derzeit arbeiten alle Kanzleien, die abmahnen, auf Hochtouren. Die Zahl der Filesharing-Abmahnungen zieht seit einigen Monaten wieder stark an. Vor allem Oscarfilme wie '12 Years A Slave' oder 'Dallas Buyers Club' werden derzeit massenhaft abgemahnt." Auch Nutzer der Plattform "cuevana.tv" geraten vermehrt in das Visier der Justiz.
"Popcorn Time ist verlockend und gefährlich"
Im Dezember vergangenen Jahres sorgte die sogenannte Redtube-Abmahnwelle für Aufregung: Die Regensburger Kanzlei "Urmann + Collegen" verschickte zigtausende Abmahnungen wegen angeblich illegalen Pornostreamings. Das Landgericht Köln, das die Adressen der Porno-Nutzer herausgegeben hatte, ruderte später zurück. Mittlerweile hat die Kanzlei ihr Mandat in dem Fall niedergelegt. Anders als im Redtube-Fall stehen die derzeit verschickten Abmahnungen auf einer stabilen Rechtsgrundlage. "Die Abmahnungen sind nicht mit den rechtswidrig ergangenen Streaming-Abmahnungen im Fall Redtube zu vergleichen", sagt Anwalt Solmecke.
Urheberrechtsverletzungen sind in Deutschlands verschuldensunabhängig. Das heißt, ob man von der Urheberrechtsverletzung etwas wusste oder nicht, spielt keine Rolle. Medienanwälte raten deshalb seit Monaten von Software wie Popcorn Time ab. Auch Christian Solmecke warnt: "Popcorn Time ist so einfach und ohne Zwischenschritte zu benutzen, das es sehr verlockend ist. Doch es ist gefährlich." Und kann ganz schön teuer werden.
Quelle: stern
Popcorn Time: Abmahnwelle wegen P2P-Streaming
Kaum hat sich der Redtube-Fall um abgemahnte Pornostreams erledigt, rollt die nächste Abmahnwelle heran. Diesmal betroffen: Der beliebte Streaming-Dienst Popcorn Time und die Streaming-Seite cuevana.tv. Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet von zunehmenden Abmahnungen, die unter anderem von der in Abmahnkreisen bekannten Kanzlei Waldorf Frommer verschickt werden.
Nach Redtube: Neue Streaming-Abmahnungen
Moment, Abmahnungen gegen Streaming User? Der Redtube-Fall hat doch gezeigt, dass sich deren User nicht auf legalem Weg zuverlässig ermitteln lassen. Das stimmt, doch Popcorn Time und cuevana.tv sind keine Einbahn-Streaming-Dienste, sondern basieren auf P2P-Technik. Das heißt, jeder der einen Stream anschaut, stellt den gleichzeitig anderen Usern zur Verfügung. Und das ist bei den urheberrechtlich geschützten und damit illegal angebotenen Filmen dieser Portale abmahnwürdig. Wie in Tauschbörsen können Rechteinhaber nämlich über das P2P-Netz die IP-Adressen der User tracken und den dazugehörigen Anschlussinhaber bei den Providern ermitteln.
Popcorn Time: So illegal wie Filesharing
Rechtsanwalt Solmecke hat in seiner Kanzlei bereits mehr als ein Dutzend solcher Abmahnungen vorliegen, deren Forderungen zum Teil bei 815 Euro liegen, sagte er im Gespräch mit CHIP. Abgemahnt wurden unter anderem die Kinohits „12 Years A Slave“ und „Dallas Buyers Club“. Die User schütze dabei aber nicht, dass Popcorn Time und cuevana.tv ihnen nicht explizit mitteilen, dass sie die Streams hochladen, so Solmecke. Daher seien weitere Abmahnungen durchaus wahrscheinlich.
Im Gegensatz zu den Redtube-Abmahnungen sollten Betroffene diese neuen Abmahnschreiben aber unbedingt ernstnehmen, und im ersten Schritt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, idealerweise von einem Anwalt formuliert. „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt, handelt klar rechtswidrig“, sagt Solmecke. Spannend wird nun, ob auch Abmahnungen gegen User von P2P-TV-Streaming-Angeboten folgen. Dienste wie Sopcast sind vor allem bei Sportfans beliebt, die darüber – illegale – Streams von Liveübertragungen empfangen können.
Quelle: chip
Aktuelle Hollywood-Blockbuster, kostenlos und ohne Wartezeit: Damit wirbt der Streamingdienst Popcorn Time. Auf der Plattform gibt es neben den neuesten Episoden von Serien wie "Game of Thrones" oder "The Walking Dead" auch Klassiker der Filmgeschichte, auf Wunsch sogar in HD im Originalton mit Untertiteln. Das Programm ist der Hit im Netz, seit vergangener Woche kann es sogar für Android-Geräte heruntergeladen werden.
Nur: Der Dienst ist illegal. Wer ihn benutzt, macht sich strafbar. Denn anders als Netflix und Co. basiert Popcorn Time auf dem sogenannten Torrent-Netzwerk. Im Gegensatz zu klassischen Downloads nutzt die Torrent-Technik zusätzlich den Upload, um die Datei oder Teile von ihr anderen Usern zur Verfügung zu stellen. Das heißt im Klartext: Wer illegales Material herunterlädt, stellt es gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung.
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Streamingdienst Popcorn Time Der Albtraum Hollywoods
815 Euro für einen illegalen Film
Nun wurden erste Nutzer von Popcorn Time abgemahnt, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke im Gespräch mit stern.de. Mehr als ein Dutzend Menschen hätten sich bereits bei der Kanzlei des Internetexperten gemeldet, die von namhaften Abmahnkanzleien Post bekommen haben. "Insgesamt dürfte die Zahl der Abgemahnten in die Tausenden gehen", schätzt Solmecke. Gefordert werden hohe Summen: In einer Abmahnung, die stern.de vorliegt, verlangen die Rechteinhaber 815 Euro, weil die Teenie-Komödie "Project X" mit Hilfe einer Tauschbörse angesehen wurde. Die Summe setzt sich aus 600 Euro Schadensersatz und 215 Euro Aufwendungsersatz zusammen.
Ist das der Beginn einer neuen Abmahnwelle? "Jedes Jahr werden eine Viertelmillion Nutzer in Deutschland abgemahnt", sagt Rechtsanwalt Solmecke. "Derzeit arbeiten alle Kanzleien, die abmahnen, auf Hochtouren. Die Zahl der Filesharing-Abmahnungen zieht seit einigen Monaten wieder stark an. Vor allem Oscarfilme wie '12 Years A Slave' oder 'Dallas Buyers Club' werden derzeit massenhaft abgemahnt." Auch Nutzer der Plattform "cuevana.tv" geraten vermehrt in das Visier der Justiz.
"Popcorn Time ist verlockend und gefährlich"
Im Dezember vergangenen Jahres sorgte die sogenannte Redtube-Abmahnwelle für Aufregung: Die Regensburger Kanzlei "Urmann + Collegen" verschickte zigtausende Abmahnungen wegen angeblich illegalen Pornostreamings. Das Landgericht Köln, das die Adressen der Porno-Nutzer herausgegeben hatte, ruderte später zurück. Mittlerweile hat die Kanzlei ihr Mandat in dem Fall niedergelegt. Anders als im Redtube-Fall stehen die derzeit verschickten Abmahnungen auf einer stabilen Rechtsgrundlage. "Die Abmahnungen sind nicht mit den rechtswidrig ergangenen Streaming-Abmahnungen im Fall Redtube zu vergleichen", sagt Anwalt Solmecke.
Urheberrechtsverletzungen sind in Deutschlands verschuldensunabhängig. Das heißt, ob man von der Urheberrechtsverletzung etwas wusste oder nicht, spielt keine Rolle. Medienanwälte raten deshalb seit Monaten von Software wie Popcorn Time ab. Auch Christian Solmecke warnt: "Popcorn Time ist so einfach und ohne Zwischenschritte zu benutzen, das es sehr verlockend ist. Doch es ist gefährlich." Und kann ganz schön teuer werden.
Quelle: stern
Popcorn Time: Abmahnwelle wegen P2P-Streaming
Kaum hat sich der Redtube-Fall um abgemahnte Pornostreams erledigt, rollt die nächste Abmahnwelle heran. Diesmal betroffen: Der beliebte Streaming-Dienst Popcorn Time und die Streaming-Seite cuevana.tv. Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet von zunehmenden Abmahnungen, die unter anderem von der in Abmahnkreisen bekannten Kanzlei Waldorf Frommer verschickt werden.
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Nach Redtube: Neue Streaming-Abmahnungen
Moment, Abmahnungen gegen Streaming User? Der Redtube-Fall hat doch gezeigt, dass sich deren User nicht auf legalem Weg zuverlässig ermitteln lassen. Das stimmt, doch Popcorn Time und cuevana.tv sind keine Einbahn-Streaming-Dienste, sondern basieren auf P2P-Technik. Das heißt, jeder der einen Stream anschaut, stellt den gleichzeitig anderen Usern zur Verfügung. Und das ist bei den urheberrechtlich geschützten und damit illegal angebotenen Filmen dieser Portale abmahnwürdig. Wie in Tauschbörsen können Rechteinhaber nämlich über das P2P-Netz die IP-Adressen der User tracken und den dazugehörigen Anschlussinhaber bei den Providern ermitteln.
Popcorn Time: So illegal wie Filesharing
Rechtsanwalt Solmecke hat in seiner Kanzlei bereits mehr als ein Dutzend solcher Abmahnungen vorliegen, deren Forderungen zum Teil bei 815 Euro liegen, sagte er im Gespräch mit CHIP. Abgemahnt wurden unter anderem die Kinohits „12 Years A Slave“ und „Dallas Buyers Club“. Die User schütze dabei aber nicht, dass Popcorn Time und cuevana.tv ihnen nicht explizit mitteilen, dass sie die Streams hochladen, so Solmecke. Daher seien weitere Abmahnungen durchaus wahrscheinlich.
Im Gegensatz zu den Redtube-Abmahnungen sollten Betroffene diese neuen Abmahnschreiben aber unbedingt ernstnehmen, und im ersten Schritt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, idealerweise von einem Anwalt formuliert. „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt, handelt klar rechtswidrig“, sagt Solmecke. Spannend wird nun, ob auch Abmahnungen gegen User von P2P-TV-Streaming-Angeboten folgen. Dienste wie Sopcast sind vor allem bei Sportfans beliebt, die darüber – illegale – Streams von Liveübertragungen empfangen können.
Quelle: chip
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