In den vergangenen Jahren sind etliche Abmahnwellen über Deutschland hinweggerollt. Nicht alle Forderungen waren berechtigt, wie etwa die Redtube-Abmahnungen im vergangenen Jahr gezeigt haben. Nun berichtet das Anwaltsportal24 über eine neue, bundesweite Welle von Abmahnungen, die die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Film- und TV-Riesen Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH an Internetnutzer verschickt.
Abmahnkanzlei fordert Schadensersatz
Der Vorwurf an die Betroffenen: Sie sollen illegal aktuelle Kino-Titel wie "Birdman", "Kingsman – The Secret Service" oder "Gracity" aus dem Internet heruntergeladen haben. Auch illegale Downloads von TV-Serien wie "Two and a Half Men", "The Americans" "Homeland", "Troop", "Modern Family, "The Simpsons", "Crossing Lines", "New Girl", "Arrow", "How I Met Your Mother" oder "The Originals" würden abgemahnt.
Die Abmahnschreiben seien laut dem Anwaltsportal identisch aufgesetzt. Demnach würden von den Abgemahnten sowohl Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Für den Download von Kinofilmen würden 815 Euro als Schadensersatzforderung angesetzt, für TV-Serien würden zwischen 469 Euro und 519 Euro anfallen.
Abgemahnte sollen Ruhe bewahren und nicht zahlen
Rechtlich scheint das Vorgehen der Abmahnkanzlei durch aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs abgesichert. In drei Fällen sei zu Ungunsten der Abgemahnten entschieden worden. Doch das Anwaltsportal24 sieht dennoch "Hintertüren offen". Daher rät das Portal Abgemahnten nichts zu unterschreiben und auch nicht zu zahlen, sondern die Ruhe zu bewahren.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke empfiehlt Empfängern einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine juristische Überprüfung der Angelegenheit. Man solle die von der Abmahnkanzlei aufgestellten Forderungen nicht ohne Prüfung akzeptieren. Eine juristische Erstberatung sei zudem kostenlos.
Quelle: onlinekosten
Abmahnkanzlei fordert Schadensersatz
Der Vorwurf an die Betroffenen: Sie sollen illegal aktuelle Kino-Titel wie "Birdman", "Kingsman – The Secret Service" oder "Gracity" aus dem Internet heruntergeladen haben. Auch illegale Downloads von TV-Serien wie "Two and a Half Men", "The Americans" "Homeland", "Troop", "Modern Family, "The Simpsons", "Crossing Lines", "New Girl", "Arrow", "How I Met Your Mother" oder "The Originals" würden abgemahnt.
Die Abmahnschreiben seien laut dem Anwaltsportal identisch aufgesetzt. Demnach würden von den Abgemahnten sowohl Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Für den Download von Kinofilmen würden 815 Euro als Schadensersatzforderung angesetzt, für TV-Serien würden zwischen 469 Euro und 519 Euro anfallen.
Abgemahnte sollen Ruhe bewahren und nicht zahlen
Rechtlich scheint das Vorgehen der Abmahnkanzlei durch aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs abgesichert. In drei Fällen sei zu Ungunsten der Abgemahnten entschieden worden. Doch das Anwaltsportal24 sieht dennoch "Hintertüren offen". Daher rät das Portal Abgemahnten nichts zu unterschreiben und auch nicht zu zahlen, sondern die Ruhe zu bewahren.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke empfiehlt Empfängern einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine juristische Überprüfung der Angelegenheit. Man solle die von der Abmahnkanzlei aufgestellten Forderungen nicht ohne Prüfung akzeptieren. Eine juristische Erstberatung sei zudem kostenlos.
Quelle: onlinekosten