Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Neu im Jahr 2021: EU-Drohnenverordnung verpflichtet zur Registrierung

Für Drohnenpiloten gelten mit dem neuen Jahr strengere Regeln. Sie müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, aber es gibt eine Schonfrist.

Mit dem Jahreswechsel ist die EU-Verordnung 2019/947 in Kraft getreten. Diese regelt den Betrieb von "unbemannten Luftfahrzeugen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Konkret gemeint sind Modellflugzeuge, aber vor allem die populären Drohnen. Die Bestimmungen gelten nun einheitlich für die gesamte EU, sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz.

Unbenanntdd.jpg

Wer jetzt eine über 250 Gramm schwere Drohne in die Luft steigen lassen will, muss sich als Fernpilot oder Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) registrieren und die Registrierungsnummer auf der Drohne anbringen; außer es handelt sich um ein Spielzeug entsprechend der Spielzeugrichtlinie. Außerdem benötigt man einen Drohnen-Führerschein, wenn das Fluggerät schwerer als 250 Gramm ist (bisher 2 Kilogramm). Die Webseite des Bundesverkehrsministeriums enthält eine Übersicht der wichtigsten neuesten Regeln.

Drohnen-Einordnung

Der Betrieb der Drohnen ist in drei Kategorien unterteilt: Offen, Speziell und Zulassungspflichtig. Die "offenen" Drohnen haben ein Minimalgewicht von 250 Gramm und ein Maximalgewicht von 25 Kilogramm, müssen in Sichtweite und unter 120 Metern Höhe geflogen werden (bisher 100 Meter) und dürfen keine Gegenstände abwerfen oder gefährlichen Güter transportieren. Hinzu kommen Drohnen mit einer Kamera, auch wenn sie weniger als 250 Gramm wiegen.

Die Drohnen der "offenen" Kategorie sind registrierungs- aber nicht genehmigungspflichtig. Überschreitet eine Drohne diese Regelungen, so fällt sie automatisch in die Kategorie "Speziell", wodurch eine Genehmigung verpflichtend wird. Zulassungspflichtig sind Drohnen, die besonders groß oder schwer sind, wie die von Verkehrsminister Scheuer beworbenen Flugtaxis. Hier sind spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen notwendig.

In der Kategorie "Offen" gibt es zudem drei Unterkategorien von A1 bis A3, die sich auf Betriebsregeln wie Abstände zu unbeteiligten Personen beziehen. Für A1 und A3 reicht der EU-Kompetenznachweis als Drohnenführerschein. Dieser besteht aus einem theoretischen Online-Kurs und Multiple-Choice-Test, den man auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes ablegen kann und der fünf Jahre gültig ist.

Fernpiloten-Zeugnis

Will man näher an Personen heranfliegen, benötigt man zusätzlich zum Kompetenznachweis ein "EU-Fernpiloten-Zeugnis A2". Dazu zählt eine Selbstauskunft über die Durchführung eines "praktischen Selbststudiums", sowie eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle. Auch dies ist ein Multiple-Choice-Test, der online absolviert werden kann und fünf Jahre gültig ist.

Es gelten aber Übergangsfristen: Da das LBA nicht davon ausgeht, dass sich bis zum Jahresbeginn alle Drohnennutzer registrieren können, reicht es bis Ende April 2021 alternativ Name und Anschrift mit einer Plakette auf der Drohne anzubringen. Bis Ende des Jahres kann zudem übergangsweise auch der bisherige nationale Kenntnisnachweis verwendet werden. Detailtiere Angaben führt die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
sowie eine
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
auf.

Quelle; heise
 
Absolut korrekt ist das. Ich selbst fliege Segelflugmodelle mit 6 Metern und mehr Spannweite und hab die auch dort registrieren müßen, weil sie über 5 kg Gewicht haben Wer sich so eine Drohne kauft und denkt, das ist ja nicht so schwer mit so einem Tel ein paar Runden zu drehen der irrt ganz gewaltig. Der kleinste Luftzug oder die unerwartete Boehe haut das Teil aus seiner Fluglage in ein Fenster oder im schlimmsten Fall an einen Menschen, dann ist das gejammere groß und keiner will dann die Verantwortung tragen. Habe ich alles schon mit erlebt. Nur ein bsp, auf unserem Flugplatz dürfen auch Jet´s geflogen werden, die mit bis zu 250-300 km/h durch die Luft brettern. Bei einem Kollegen fiel die Telemetrie aus und das Teil kam wie eine Kanonenkugel im Sturzflug runter und knallte, 100 Meter von der Start u Landebahn entfernt, in ein geparktes Fahrzeug. Ich sag nur eins, da war die Hölle los und der Flugbetrieb wurde eingestellt an diesem Tag. Der gesamtschaden belief sich auf über 80 000.-€. Die meisten der Drohnenpiloten haben nicht mal eine Versicherung dafür, denn eine private Haftpflicht reich da nicht aus, denn die sagen sich dann, das war grob fahrlässig und ist nicht abgedeckt. Soviel zu der Aussage von "letscho"
 
Zuletzt bearbeitet:
mir ist das schon alles klar.....das giebt es aber sicher nur in deutschland......und wenn ich dann mal fliegen sollte dann eh nur auf freiem feld
 
Ich finde es garnicht Verkehrt,wenn man sich heutige Drone ab 300€ anschaut das hat mit Spielzeug nicht mehr zutun.
Geschweige Video drone ,mavic,Hubsan,Yuneec usw.
Sensorik,Geschwindigkeit wie Kleinwagen man sollte es schon Regeln das die Leute damit "Spielen" die wiesen was die tun.
Richtige weg, wäre aber meine Meinung nach,wenn man solche Drone erst kaufen kann, wenn man Nachweis hat, dad man geeignet ist.
Bei Waffenbesitz ist es auch nicht anderes.
Und ja heutige Drone können locker 500g tragen, Greifarm unterscheidet nicht, Schneeball,Papier oder TNT, unterscheidet Maschine nicht, sonder Menchem dahinter.
Mfg.
 
Ich habe mir mal den Fragen Katalog angeschaut. Da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Das kann wirklich jeder "Depp" (Sorry für dieses Wort) auf anhieb beantworten. Das ist halt nur damit man im Schadensfall evtl jemanden zur Verantwortung ziehen kann, mehr aber auch nicht. Habt ihr mal auf DMAX die Doku " Die Modellbauer" angeschaut, was die da zum Teil gebaut und geflogen haben? Zum Teil müßen diese Modelle vom Bundes Luftfahrt Amt durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Wir haben auch einen im Verein der so ein Riesen Teil hat und es auch schon geflogen hat. Ich finde das hat dann mit Hobby recht wenig zu tun, denn die Kiste hat 35 000.- € gekostet. Mein größter Segler hat 8,40 Spannweite und ist unter 10 kg Fluggewicht. Selbst nach über 30 Jahren, in denen ich das Hobby betreibe, bekomme ich immer noch weiche Knie beim F-schlepp und bei der Landung, von einem absturz will ich erst gar nicht anfangen, denn wenn die abstürzen sollte und jemanden trifft, der ist dann geschichte und schaut die Radischen von unten an. Wenn ich dann auch noch diese Möchtegern Drohnen Piloten sehe was die zt für einen scheiss mit den Dingern vollziehen, da wird´s einem ganz anders. Naja, man hofft immer das beste, das nichts passiert und vor allem sollte man alle Sinne bei sammen haben wenn man mit so einem Teil umgeht und immer daran denken das was passieren kann. Auch dem besten Piloten kann mal was schief gehen, denn letztlich sind wir alle nur Menschen.
 
Seit es diese EU gibt, stehen die Nationen unter Regulierungswahn, so von mir gefühlt.
Es wäre einfacher, einfach Drohnenflugverbote für Wohngebiete und Flugplätze und im Rahmen darum zu erheben und gut ist. Das wäre einfacher für alle. Freie Flächen und Hochspannungsleituns-freie Gebiete, frei für alle bis 100m höhe oder so ähnlich könnte man das gestalten. Einfache Erhebungen die jeder versteht.
Keine Abzocke mit irgendwelchen Lehrgängen und Führerscheinen o. ähnliches (Fernpiloten Zeugnis?).
Und grade Drohnen mit Kamera, das muss erlaubt bleiben und was bis Sichtweite angeht, ist wirklich Regulierungswahn.
 
Die Drohnen heute sind schon so ziemlich sicher. Die haut auch kein wind so schnell um, selbst auf 500m wo es ordentlich weht. Das problem was ich selbst erlebt hab ist die angst, das die Drohnen mit klein Flugzeuge zusammen Stoßen. Als ich selbst noch meine DJi hatte, war ich auf dem Acker auf ca. 200m. Plötzlich kam ein kleines Flugzeug und es wurde mega eng. Der Pilot hat mich mit Sicherheit nicht gesehen. Die kleinflugzeuge rechnen aber auch nicht damit und fliegen über Land selbst weit unter 500m. Das ist zur heutigen zeit auch leichtsinnig. Was die EU erreichen möchte ist abschrecken und die Anzahl an Drohnen reduzieren. Jetzt werden die Drohnen noch kleiner und in 2 Jahren passt man das Gesetz erneut an und alles beginnt von vorn.
 

Drohnenverordnung 2021: So bekommt ihr den Kompetenznachweis​


Ab 2021 gilt nun eine neue Drohnenverordnung in Deutschland. Das führt dazu, dass ihr für fast alle Drohnen nun auch einen Kompezenznachweis benötigt. Der bescheinigt euch quasi, dass ihr in der Lage seid sicher mit eurem Gerät zu hantieren und Kenntnis darüber habt, wo, wie und wann ihr eine Drohne in die Lüfte steigen lassen dürft. Klingt erst einmal abschreckend, ist aber erfreulicherweise in vielen Fällen einfacher, als man annehmen sollte.

So könnt ihr
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
nicht nur das Lehrmaterial kostenlos herunterladen und studieren, sondern auch die Trainingsprüfung durchlaufen. Die Trainingsprüfung enthält 20 Multiple-Choice-Aufgaben, die beliebig häufig aufgerufen werden können. Wenn ihr dann 75 % der Aufgaben richtig beantwortet habt, könnt ihr euch anschließend zur Durchführung der „echten“ Prüfung registrieren.

Das ist dann eben der letzte Schritt zum Zertifikat: Die Prüfung enthält 40 Multiple-Choice-Aufgaben, für deren Bearbeitung ihr 45 Minuten Zeit habt. Wenn ihr auch hier 75 % der Aufgaben richtig beantwortet, erhaltet ihr im Anschluss an die Prüfung den Kenntnisnachweis für Fernpiloten. Falls ihr durchfallt, könnt ihr die Prüfung beliebig oft wiederholen, müsst euch aber natürlich wieder dafür registrieren.

Da kann man also überraschenderweise wenig meckern und wenn man bedenkt, dass die Website und der Lern- und Prüfungsablauf von einer deutschen Behörde stammt, die meiner Erfahrung nach sonst im Web eher Katastrophales abliefern, dann ist das alles auch sehr benutzerfreundlich. Freilich ist es auch sinnvoll, wenn Besitzer von Drohnen etwas Hintergrundwissen erwerben, denn es gilt nicht nur die eigene, sondern auch die Sicherheit anderer zu schützen.

Hinweis: Ob und welchen Nachweis ihr benötigt, erklärt das LBA auch noch einmal
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, da solltet ihr also einen Blick drauf werfen. Dort werden nämlich die verschiedenen Unterkategorien und die jeweils erforderlichen Nachweise aufgeschlüsselt.

Quelle; Caschy
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Das hat mit Regulierungswahn überhaupt nichts zu tun, sorry. Nur ein Bsp, ich wohne in der Nähe der Hohenzollern Burg. Dort wird auch am unteren Parkplatz sehr viel Modell Segelflug betrieben. Vor 2 Jahren hatte auch einn vater mit seinem Sohn gemmeint er könne die vor 2 Tagen erworbene Drohne sicher steuern und Luftaufnahmen von der Burg machen. Falsch gedacht. Das Ende von seinem Selbstüberschätzungsflug, eine zerbrochene Bleigals Scheibe der Burg und 2 verletzte Besucher die mit einer Führung in der Burg unterwegs waren.
Obwohl man Ihn gewarnt hatte, das er mit seiner Drohne am Boden bleiben soll, hat er diese in die Luf gebracht. An diesem Tag waren Winde aus wechselnden Richtungen und zt starke Boeen. Ein Modellsegler kann das ab, aber nicht diese kleinen Dinger. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen mit dieser Verordnung. Erst wenn man den Test absolviert hat, darf ein Händler so eine Drohne verkaufen. Der Vertrieb sollte dann auch nur in Fachgeschäften möglich sein, gegen Vorlage des Scheins, und im Netz bei den Online Versandhäusern Verboten werden.
Insbesonders diese billig Teile aus Fernost sollten in Deutschlad generell verboten werden, denn so unsicher und breitbandig (Funktechnisch) wie die sind kann hier Lebensgefahr bestehen. Und zu den aufnahmen aus der Luft über Wohngebieten sage ich nur eins " Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Google mußte auch dem Gesetz beugen, als sie Streetview eingeführt hatten und Häuser und Personen unkenntlich machen, also, sollte dies auch für diese billigdinger gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben