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Ab 1.10.2017: Neue Regeln für den Drohnen-Flug

josef.13

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Für Drohnen-Besitzer gelten ab dem 1. Oktober 2017 neue Regeln: Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis. Ein Überblick.

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Ab 1.10.2017: Neue Regeln für den Drohnen-Flug
© Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Ab dem 1. Oktober 2017 gelten für Drohnen-Besitzer zwei wichtige neue Regeln, die die seit dem 7. April 2017 geltenden Bestimmungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten ergänzen: Die Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises.

Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm
Ab dem 1. Oktober 2017 müssen demnach „alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg gekennzeichnet sein“, damit in einem Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden kann. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer Plakette, auf der der Name und die Adresse des Drohnen-Eigentümers angegeben sind. Diese Plakette ist auch auf Modellflug-Geländen vorgeschrieben. Eine Art „amtliches Kennzeichen“, wie man es von Autos und Motorrädern kennt, ist für Drohnen dagegen nicht vorgeschrieben.

Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm
Wer ab dem 1. Oktober 2017 Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von zwei Kilogramm bedienen will, muss einen Kenntnisnachweis besitzen. Als Kenntnisnachweis gilt entweder eine gültige Pilotenlizenz oder eine „Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle“ (hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung) oder aber eine „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ – diese Art von Kenntnisnachweis gilt dann aber nur für Flugmodelle und setzt ein Mindestalter des Halters von 14 Jahren voraus.

Alle Bescheinigungen gelten für fünf Jahre. Ohne so einen Kenntnisnachweis darf man Drohnen nur noch auf Modellflug-Geländen bedienen.

Soweit die ab dem 1.10.2017 geltenden neuen Regeln, die in der
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Tipp: Sie können einen
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Einen umfassenden Gesamtüberblick dazu, was Sie beim Einsatz von Drohnen beachten müssen, geben wir hier:
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Damit der Flug nicht nur rechtlich einwandfrei ist, sondern auch unfallfrei verläuft und Spaß macht,
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Quelle; pcwelt
 
Lizenz zum Abheben: Ein Jahr Drohnen-Führerschein
Der Drohnen-Führerschein wird am Montag ein Jahr alt und zielt auf den Einsatz professioneller Flugkörper ab. Eine erste Bilanz ergibt kein einheitliches Bild.

André Scholz ist ein Mann der ersten Stunde. Als der Drohnen-Führerschein am 1. Oktober vor einem Jahr offiziell Pflicht wurde in Deutschland, stand er mit seiner Kopterzentrale bereits am Start. "Wir waren bundesweit die allerersten, die eine Zulassungsurkunde als Schulungs- und Prüfbetrieb für den Drohnen-Führerschein erhalten haben", sagt der Ingenieur, der bereits seit 2013 ein Büro für Drohnentechnik betreibt. Doch auch er betrat damals Neuland, musste etwa Test-Fragen und Lehrinhalte entwickeln. 51 Fragen pro Prüfung sind es rund um Luftrecht, Lufträume und Meteorologie. Und jeder Prüfungsbetrieb muss das Fünffache an Fragen vorhalten.

Keine offizielle Meldepflicht
"Wir haben es ja mit einem Novum in der Luftfahrt zu tun: der Kenntnisnachweis ist geregelt, die Ausbildung aber nicht", erklärt Alexander Tummes von der Firma Eisenschmidt im südhessischen Egelsbach. Eisenschmidt – eine Tochter der Deutschen Flugsicherung – gehört wie die Kopterzentrale zu bundesweit gerade mal 38 anerkannten Prüfungsstellen. Der Betrieb bietet alle zwei Wochen sechsstündige Kurse an den Standorten Egelsbach, Dinslaken und für den Deutschen Aero-Club in Braunschweig an und hat rund 150 Lizenzen ausgestellt. Wieviele es bundesweit sind, ist unklar. Denn dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) liegen zur bisherigen Zahl der Drohnenpiloten mit Führerschein keine Zahlen vor: "Es besteht bei uns keine offizielle Meldepflicht", sagt LBA-Sprecherin Cornelia Cramer.

Die Luftämter in den Bundesländern haben einen gewissen Überblick. "Aktuell haben rund 440 Drohnen-Steurer einen entsprechenden Nachweis bei mir vorgelegt", sagt etwa Maximilian Beck von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Ob der Führerschein etwas gebracht hat? Der Verband Unbemannte Luftfahrt (VUL) ist skeptisch. "Nach einem Jahr ist es zu früh, um abschließend beurteilen zu können, was die Pflicht zu einem Kenntnisnachweis für die sichere Integration von Drohnen in den Luftraum gebracht hat", erklärt ein VUL-Sprecher und meint: "Allerdings nehmen die Sichtungen von unbefugten Drohnen im Flughafenumfeld in Deutschland weiter zu, weshalb wir weiteren Handlungsbedarf sehen." Auch Tummes schätzt, dass die Zahl derjenigen, die ohne Führerschein weiter mit ihren Drohnen unterwegs ist, die derjenigen mit Kenntnisnachweis noch immer übersteigt.

Forderung einer Registrierungspflicht
Das Problem von Hobbydrohnen, die den zivilen Luftverkehr stören, werde mit der gegenwärtigen Regelung nicht gelöst. Der Führerschein werde ja erst für die Steuerung von Drohnen ab zwei Kilogramm Startgewicht erforderlich. "Die Regelung sollte daher ausgeweitet werden: Auch Betreiber von leichteren Drohnen sollten grundlegende fliegerische Kenntnisse und ein hinreichendes Sicherheitsbewusstsein nachweisen können", so der Fachverband VUL.

Die Luftverkehrswirtschaft fordert eine Registrierungspflicht für Drohnen schon mit einem Startgewicht von über 250 Gramm und deren Eigentümer, damit im Gefährdungs- oder Schadensfall Verantwortung und Haftung klar zugewiesen werden können. Das rasante Wachstum des Drohnenmarktes macht zudem europäische Standards für Betrieb und Herstellung erforderlich. Kein Wunder daher, dass bei der jüngsten Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin die sichere Integration von Drohnen in den Luftraum eines der großen Themen war.

Starke Nachfrage der Industrie
Vorgeschrieben sind die fünf Jahre gültigen Kenntnis-Nachweise heute vor allem für den Betrieb von Drohnen mit einem Startgewicht von über zwei Kilogramm – also meist Flugkörper für den professionellen Gebrauch. Aus der Vogelperspektive mit Drohnen kaputte Pipeline-Rohre oder Hochspannungsleitungen ausfindig machen: Das wird zunehmend salonfähig in der Industrie. Die industrielle Nutzung spiegelt sich wider in der Zusammensetzung der Prüflinge. "Wir hatten zu Beginn eine große Nachfrage von Foto- oder Videografen; jetzt haben wir eine extrem starke Nachfrage von der Industrie, aber auch Rettungsdiensten wie dem THW oder den Johannitern", sagt Tummes. Er kritisiert eine Unsicherheit vieler kommunaler Ordnungsämter – und damit letztlich auch Behörden-Wirrwarr. "Da ist noch vieles offen – entsprechend gibt es auch viele Auflagen, die gar keinen Sinn machen", sagte er. Etwa wenn Hubschrauberflüge zwar erlaubt werden, wesentlich umweltfreundlichere Drohnen-Überflüge dagegen nicht.

Quelle; heise
 
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