Deutschlands Netzbetreiber haben ihre Mobilfunk-Abdeckung an Autobahnen und ICE-Strecken deutlich verbessert. Diese Hauptverkehrswege würden nun vollständig mit dem LTE-Standard versorgt, teilte die Bundesnetzagentur am Montag mit. Die Regulierungsbehörde hatte geprüft, ob die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) Auflagen einer Mobilfunkauktion des Jahres 2015 erfüllen. Damals hatten sie sich verpflichtet, an den Routen 50 Megabit pro Sekunde im Download an der Antenne zu ermöglichen. Die Handynutzer wiederum müssen "in der Regel" mit mindestens 10 MBit pro Sekunde surfen können.
Beispiele hierfür sind Gebiete, wo kein Funkmast-Grundstück zu mieten oder zu kaufen ist, oder Strecken durch Naturschutzgebiete, wo Genehmigungen sehr schwierig zu haben sind. In solchen Gegenden entlang der Hauptverkehrswege gibt es inzwischen zwar Funksignale, diese sind aber relativ schwach. Aus Sicht der Netzagentur machen die Netzbetreiber zurecht von der Ausnahmeregelung Gebrauch.
Die Ausbauauflagen von 2015 sind nun also abgehakt. Der Druck auf die Anbieter bleibt aber bestehen. Denn nun arbeiten die Firmen an der Erfüllung von Auflagen, die aus der Frequenzauktion von 2019 kommen. Demnach müssen sie zum Beispiel bis Ende 2022 alle Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und Zugstrecken, auf denen pro Tag mehr als 2000 Fahrgäste unterwegs sind, mit mindestens 100 MBit pro Sekunde versorgen.
Eigentliches Zieldatum verpasst
Die Auflage hätte eigentlich schon Ende 2019 erfüllt werden müssen, dies schaffte die Branche aber nicht. Erst Anfang dieses Jahres meldeten die Firmen Vollzug – und die Bundesnetzagentur musste auch da noch einmal nachhaken und auf Mängel hinweisen. Die Firmen beriefen sich mancherorts auch auf eine Ausnahme: Wo die Installation von Mobilfunkmasten "rechtlich oder tatsächlich" nicht möglich war, kann der Mobilfunk schlechter sein als er sein müsste.Beispiele hierfür sind Gebiete, wo kein Funkmast-Grundstück zu mieten oder zu kaufen ist, oder Strecken durch Naturschutzgebiete, wo Genehmigungen sehr schwierig zu haben sind. In solchen Gegenden entlang der Hauptverkehrswege gibt es inzwischen zwar Funksignale, diese sind aber relativ schwach. Aus Sicht der Netzagentur machen die Netzbetreiber zurecht von der Ausnahmeregelung Gebrauch.
Die Ausbauauflagen von 2015 sind nun also abgehakt. Der Druck auf die Anbieter bleibt aber bestehen. Denn nun arbeiten die Firmen an der Erfüllung von Auflagen, die aus der Frequenzauktion von 2019 kommen. Demnach müssen sie zum Beispiel bis Ende 2022 alle Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und Zugstrecken, auf denen pro Tag mehr als 2000 Fahrgäste unterwegs sind, mit mindestens 100 MBit pro Sekunde versorgen.