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HOT Netflix und Spotify: Preiserhöhungsklauseln sind unwirksam

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Netflix-Gebührenerhöhungen​

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam​


Das Kammergericht bestätigt: Netflix durfte seine Preise nicht einseitig erhöhen. Kunden haben gute Chancen auf Erstattung. Wir bieten einen Musterbrief.



Preiserhöhungen – wirksam oder nicht?​


Ausgangspunkt des Streits um die Netflix-Gebührenerhöhungen: Die Regelung in den Nutzungsbedingungen, wonach Netflix berechtigt sei, die Preise einseitig zu erhöhen, ist unfair und damit unwirksam, urteilte das Landgericht Berlin. Netflix-Preiserhöhungen sind unwirksam. So hatte schon das Landgericht Berlin geurteilt und so hat es jetzt das Kammergericht, wie das Oberlandesgericht in Berlin heißt, bestätigt. Netflix sagt allerdings: Die Preiserhöhungen beruhten gar nicht auf der Preiserhöhungsklausel in den Geschäftsbedingungen, sondern das Unternehmen habe immer die ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Kundinnen und Kunden eingeholt.

Ohne Zustimmung rechtswidrig​


Etliche Leser berichteten uns demgegenüber: Sie können sich nicht an eine ausdrückliche Zustimmung erinnern. Immerhin: Eine Netflix-Kundin berichtete uns, Netflix habe ihr tatsächlich ein Preiserhöhungs-Banner angezeigt und sie habe die damalige Preiserhöhung daraufhin akzeptiert. Ob Netflix das stets so gemacht hat, erscheint aber weiter zweifelhaft. Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte sich auf Youtube zur Rechtslage geäußert.

Bisher keine Belege für Zustimmung​


Bisher kennen wir keine Belege für die angeblichen Zustimmungen zu den Netflix-Preiserhöhungen. Die Daten, die Netflix zu Abonnenten speichert, können diese nach dem Einloggen bei Netflix unter www.netflix.com/account/getmyinfo anfordern. Einige Leserinnen und Netflix-Kundinnen haben uns ihre Daten zur Verfügung gestellt.


Sie enthielten unter dem Punkt MessagesSentByNetflix jeweils auch „PRICE_CHANGE_CONFIRMATION“-Einträge. Price Change Confirmation bedeutet wörtlich übersetzt: Preis-Änderungs-Bestätigung. Dazu war aber jeweils eine Zeit abgespeichert, zu denen unsere Leser ganz sicher nicht am Bildschirm saßen und auf Bestätigungs-Links geklickt haben.


Auch unabhängige Experten wie Michael Schmitz hatten in den Daten von Netflix-Kundinnen und Kunden keinen Beleg dafür gefunden, dass sie Preiserhöhungen zugestimmt haben. Es tauchten zwar jeweils etliche Zustimmungen zu den Geschäftsbedingungen („ToU“ für Terms of Use, englisch für Nutzungsbedingungen) auf, aber zu Zeiten, die nicht zu den Netflix-Preiserhöhungen passen.


Netflix-Mails zum Thema Preiserhöhungen (siehe Screenshot) deuten auch eher darauf hin: Das Unternehmen hat die Preise einseitig erhöht. Klar: test.de kann nicht ausschließen, dass Netflix weitere Daten hat, mit denen das Unternehmen die Zustimmung der Kunden zu Preiserhöhungen beweisen kann.




Musterbrief: So fordern Sie die Netflix-Erstattung richtig​


Praktische Folgen für Sie hat das Kammergerichtsurteil für Netflix-Abonnenten nur, wenn Sie den Preiserhöhungen nicht – wie von Netflix behauptet – zugestimmt haben. Einseitige Gebührenerhöhungen sind nach dem Urteil ohne Zustimmung unwirksam.

Musterbrief Download: Hier können Sie den Musterbrief mit ausführlichen Hinweisen für Ihre Erstattungsforderung herunterladen. Netflix muss im Streitfall jedenfalls beweisen, dass Kunden jeweils zugestimmt haben.



Um diese Klausel geht es bei Gericht​


Netflix schreibt in seinen Nutzungsbedingungen: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Diese Formulierung sei unklar und lasse auch nicht erkennen, dass Verbraucher gerichtlich prüfen lassen können, ob das Unternehmen die Interessen seiner Kunden bei einer solchen einseitigen Preiserhöhung fair berücksichtigt habe, urteilte das Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin. Die Regelung benachteilige Verbraucher und sei daher unwirksam.
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2021
Aktenzeichen: 52 O 157/21


Das Kammergericht hat das Urteil jetzt bestätigt. Es ist aber trotzdem noch nicht rechtskräftig. Netflix kann noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest halten die Erfolgschancen für Netflix auch dann für aussichtslos. Sie sind sicher: Der Bundesgerichtshof wird den Fall genau so beurteilen wie die Gerichte in Berlin.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.11.2023
Aktenzeichen: 23 U 15/22


Von einer älteren Netflix-Preisanpassungsklausel steht inzwischen endgültig fest, dass das Unternehmen sie nicht verwenden darf. Der Bundesgerichtshof hält den Versuch, gegen das Verbot der Klausel durch das Kammergericht vorzugehen, für unzulässig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.02.2022
Aktenzeichen: I ZR 23/20


So haben sich die Netflix-Gebühren seit dem Start 2014 entwickelt​



Jahr

Basis

Standard

Premium

Euro/Monat

ab 2014

7,99

8,99

11,99

ab 2017



9,99
13,99

ab Oktober 2017



10,99
13,99

ab 2019



11,99
15,99

ab 2021



12,99
17,99


Für das Unternehmen geht es um viel Geld. Denn alle Kundinnen und Kunden, die bereits bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet haben, zahlten inzwischen bis zu 426 Euro nur für Preiserhöhungen. Netflix kam weltweit Ende 2021 auf 222 Millionen Abonnenten. Zahlen nur für Deutschland nennt das Unternehmen nicht. Bekannt ist nur: Netflix ist hierzulande nach Amazon-Prime die Nummer zwei bei den Streaming-Diensten ohne reine Sport-Kanäle.




Quelle: Stiftung Warentest
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber da kann man doch eh nichts machen. Wenn die die Preise erhöhen wollen dann machen die das auch. War immer Premium Kunde bei Netflix. Was hat man davon nichts ^^ jetzt bin ich ausgewandert und kann wenigsten in der Familie teilen ohne diesen internen IP Mist.
 
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