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Off Topic Nachhaltiger einkaufen: EU startet neue Regeln für umweltfreundliche Produkte

Brüssel, April 2025:
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Die EU will Verbraucher künftig besser beim Kauf nachhaltiger Produkte unterstützen.
Ein neuer Arbeitsplan der EU-Kommission legt fest, welche Produktgruppen bis 2030 besonders im Fokus stehen: Kleidung, Möbel, Reifen, Matratzen sowie Stahl und Aluminium sollen strenge Umweltanforderungen erfüllen.
Mit dem Plan will die EU sicherstellen, dass Produkte länger halten, einfacher zu reparieren und besser recycelbar sind– und dabei die Umwelt weniger belasten.

Reparatur-Score für Elektrogeräte:
Ein Highlight für Kunden: Für viele elektronische Geräte wie Handys oder Staubsauger soll es bald einen Reparatur-Score geben.
Dieser zeigt auf einen Blick, wie leicht sich ein Gerät reparieren lässt, ähnlich wie bei Energieeffizienz-Labels.

Mehr Infos auf einen Klick:
Alle wichtigen Umwelt-Informationen zu einem Produkt sollen künftig digital abrufbar sein, entweder über den neuen digitalen Produktpass oder die Datenbank EPREL für energieverbrauchsrelevante Geräte.
Dort gibt’s auch Angaben zum CO2-Fußabdruck und zu weiteren Umweltauswirkungen.

Was bedeutet das für Hersteller?
Die neuen Regeln gelten EU-weit und sollen den Handel vereinfachen, indem einheitliche Standards geschaffen werden.
Dabei achtet die Kommission besonders darauf, dass auch kleine und mittlere Unternehmen mitkommen.

Der neue Arbeitsplan ist Teil der überarbeiteten EU-Ökodesign-Verordnung, die bereits im Juli 2024 in Kraft trat.
 
Und es wird noch nachhaltiger, denn ab 06/2026 werdet ihr sehr sehr viele Händler haben, die einfach nicht mehr EU weit verkaufen (können).
Der EU-Verordnung 2025/40 (L_202500040DE.000101.fmx.xml) nach, wird es speziell den kleineren Händlern finanziell nicht mehr möglich sein, am Binnenmarkt teilzunehmen.

Ab dem 12.08.2026 müssen Händler gemäß Art. 45 Abs. 3 der EU-Verpackungsverordnung für von ihnen in andere Mitgliedsstaaten an Endabnehmer abgegebene Versandverpackungen und Verkaufs- und Umverpackungen pro Mitgliedsstaat einen Bevollmächtigten benennen, und zwar mittels schriftlicher Vollmacht.

Dieser Bevollmächtigte muss für den Händler die Registrierung und Lizenzierung im jeweiligen Mitgliedsstaat übernehmen.

Ohne diese Beauftragung von Bevollmächtigten pro Mitgliedsstaat dürfen Händler Verpackungsmaterialien nicht mehr an Endabnehmer in anderen Mitgliedsstaaten abgeben.

Heißt also, in Kurzform - jeder (gewerbliche) Händler muss sich in allen Ländern der EU in die er versenden will registrieren und logischerweise zahlen.
Ich denke es wird sich im Schnitt auf 500-800 EUR pro Land und Jahr einpendeln. Falls man exotische Sachen, wie Elektrogeräte, vertreibt nochmal rund 1.000 - 1.500 EUR pro Land und Jahr dazu.
Funfact dazu, Kabel, die vorkonfektioniert sind mit Steckern an beiden Enden, gelten als Elektrogerät (also auch ein LAN, HDMI, USB, ... Kabel)

Für die großen Händler nur noch eine zusätzliche Verordnung, die sie einhalten müssen - für kleinere das Ende des Binnenmarktes.
 
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