Ansehen von Streams, z.B. auf kinox.to
Die Anbieter solcher Streams handeln klar illegal. Bei den Nutzern sieht es dagegen anders aus. Zwar wird beim Streaming eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher des PCs hergestellt, diese Kopie ist jedoch durch eine gesetzliche Regelung gerechtfertigt, da sie nur zu dem Zweck angefertigt wird, den Film anschauen zu können. Das bloße Ansehen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, der sogenannte Werkgenuss, kann jedoch nie eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
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