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PC & Internet Minderungsrecht: 1&1 bietet Kunden nur 6 Euro bei schwacher Datenrate

Das neue TKG-Minderungsrecht der Bundesnetzagentur bei schwacher Datenrate scheint in der Praxis keine Lösung zu sein. 1&1 rechnet das Ergebnis klein.

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1&1 hat einem Kunden, der statt 16 MBit/s nur maximal eine Datenübertragungsrate von 4,5 MBit/s erhält, einen Rabatt von 6 Euro angeboten. Das gab der Betroffene bei Twitter bekannt. Der Internetzugang der United-Internet-Marke 1&1 kostet 34,95 Euro im Monat.

Die schwache Datenrate hatte der Nutzer mit Messprotokollen belegt. Er erklärte bei Twitter: "Ich bekomme im Download maximal 28 Prozent der bezahlten Leistung, soll aber 82 Prozent des Preises zahlen. Wie ist die Formel zur Berechnung? Dafür bekomme ich jetzt die Kündigung angeboten."

Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember 2021 die Vorgaben für das neue Minderungsrecht bekanntgegeben, mit dem Verbraucher bei schwacher Datenrate ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. Die Behörde erkennt eine Abweichung an, wenn die Datenrate in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht wird. Wirksam wurde die Verfügung am 13. Dezember 2021. Kunden können das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

1&1-Sprecher bestätigt die Angaben bei Twitter

Auf Anfrage von Golem.de hat 1&1-Sprecher Wolfgang Wölfle erklärt: "Bei der Berechnung der Minderung werden von uns alle Bestandteile des Tarifes mitberücksichtigt. Unsere vertragliche Leistung besteht aus Telefonanschluss mit Telefonflatrate, Internetzugang mit Flatrate für Download und Upload, E-Mail-Adressen, bis zu fünf SIM-Karten zum mobilen Surfen & Telefonieren und gegebenenfalls weitere enthaltene Leistungen wie Cloud-Speicher oder beispielsweise IPTV. Für sämtliche dieser Leistungen zahlt der Endkunde das monatliche Entgelt."

Eine zu beanstandende Leistung im Download-/Uploadbereich müsse laut Wölfle ins Verhältnis zu den sonst erbrachten Leistungen in den anderen Tarifbestandteilen gesetzt werden. Deswegen ergebe sich aus einer prozentualen Schlechtleistung im Download und Upload nicht automatisch eine Minderung in genau der prozentualen Höhe auf das gesamte Tarifentgelt.

Nutzer zahlen pro Monat teilweise zweistellige Beträge zu viel, wenn sie weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhalten. Das ergaben Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (Vzbv) auf Grundlage der Messungen der Bundesnetzagentur, die im November 2021 veröffentlicht wurden.

Quelle; golem
 
Aber richtig man sollte das gesamten Angebot des Tarifes sehen ...
Wenn mir der Rest am Ar... vorbei geht und ich nur Internet nutzen möchte ist das natürlich sehr blöd ...
Telefonie ist natürlich auch ein Bestandteil des Tarifes genauso wie TV ...

Du kannst hier nur urteilen wenn du den kompletten Tarif kennst incl. Zusatzleistungen ...
Hier kann genauso gut auch ein ein Handytarif mit integriert sein ( mobile Option ) der 40% vom Preis ausmacht wenn man ihn einzeln buchen würde also (Flat +Handy) ,
eine Gerätemiete etc.

Warum sollte also der Anbieter also die restlichen Leistungen welche tadellos gehen mit rabattieren ?

Es ist wie wenn du für 100 € im Edeka einkaufen gehst und ein Becher Quark ist verdorben und du beschwerst Dich das du nicht das Geld für den gesamten Einkauf erstattet bekommst.
 
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Nur DIR ist nicht bekannt, wie man Einheitenpräfixe richtig verwendet und wie man Übertragungssgeschwindigkeiten bei Internet-/Netzwerkverbindungen angibt. Die Geschwindigkeit ist in bit/s (bzw. Baud beim Modem oder bei der seriellen Schnittstelle, falls Du überhaupt sowas kennen solltest, was ich Deinen Äußerungen nach stark bezweifle) angegeben und wenn man "k" schreibt, dann sind es kbit/s oder kBaud (siehe 56k-Modem oder 64k oder 128k bei ISDN).

Und wenn Du bei 16 Mbit/s "16k" schreibst, dann schreibst Du sehr wohl "kilokilo(bit/s)", weil die Basis nämlich kbit/s (kilobit/s) ist (z.B. 768k beim ursprünglichem ADSL oder ISDN / Modem weiter oben)).

Jedenfalls ist es definitiv falsch, wenn man "16k" schreibt anstelle von "16 M(bit/s)" oder "16000 k(bit/s)".
 
Hallo Lui88,
sei bitte so nett und halte Dich bitte ab jetzt hier raus aus der Diskussion.
Weil Du noch immer das Thema nicht verstanden hast um das es hier geht.
User die immer alles durcheinander würfeln weil sie das Thema nicht verstehen
bringen immer Unruhe in ein solchen Thread.
Du bringst Drillisch ins Spiel und weißt überhaupt nicht was die machen.
Ich rede von einem mobile Netz ob Du es fürs Handy ;), Smartphone :) oder Tablett :) nutzt
spielt dabei keine Rolle es ist ein mobiles Netz von Telekom D1, Vodaphone D2 oder Telefonica Eplus/O2
und früher sagte man dazu Handynetz aber weiß ja nicht wann Du geboren wurdest. Aber ich glaube auch das verstehst Du nicht.
Das hat nichts mit DSL/ VDSL Kupferleitung zu tun das mal zur Info und darum geht es.
Hier reden wir aber über DSL / VDSL und deshalb sind deine Beiträge nicht von nutzen.
Allein dein Beitrag #13 der Vergleich stinkt zum Himmel und da kommen mir die Tränen, Du schließt einen Vertrag
ab über 250 Mbit/s bekommst aber nur 133 Mbit/s dann gibt Du dich mit 6,- Euro reduzierung zu Frieden.
Das sind knapp 50% des Leitungsverlust wer glaubt Dir solch einen Mist.
Dann bleibe bei deinen 100 Mbit/S und alles ist gut, denn Du hast ja bei deinen Werten keinen Grund zu
reklamieren, bei 100 Mbit/s und Du bekommst 133 Mbit/s ist doch alles gut.
Wenn das bei allen Usern so wäre gäbe es diese Duskussion doch überhaupt nicht.
Zumal dann auch die Budesnetzagentur nicht ein solches Tool ins Netz stellen würde.
Also bleib bitte wenn dann auch beim Thema.
 
@Goldibear das was du sagst ist nicht ganz richtig ...

Drillisch bietet auch neuerdings DSL Anschlüsse an ... und setzen dabei auf die Leitungen von 1 & 1 mit ähnlichen Konditionen wie der Mutterkonzern
O2 bietet auch DSL Verträge über Kabel an und setzt auf die Vodafone Kabel Internet Leitung

Das ganze vermischt sich immer mehr und so kannst du nicht mehr sagen der macht nur mobil internet.

Drillisch-DSL1&1 DSL
DSL 16:
  • Grundgebühr: 24 x 19,99 € = 479,76 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 557,06 €
  • Grundgebühr: 6 x 9,99 € + 18 x 29,99 € = 599,76 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 677,06 €
DSL 50:
  • Grundgebühr: 24 x 24,99 € = 599,76 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 677,06 €
  • Grundgebühr: 10 x 0 € + 14 x 39,99 € = 629,86 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 637,16 €
DSL 100:
  • Grundgebühr: 24 x 29,99 € = 719,76 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 797,06 €
  • Grundgebühr: 10 x 0 € + 14 x 44,99 € = 699,86 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 707,16 €
DSL 250:
  • Grundgebühr: 24 x 34,99 € = 839,76 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 917,06 €
  • Grundgebühr: 10 x 0 € + 14 x 49,99 € = 699,86 €
  • Versandkosten: 9,90 €
  • Bereitstellung: 67,40 €
  • Gesamtkosten: 777,06 €
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Argumentation der Anbieter, sei es nun 1&1 oder o2-Télefonica, dass die Minderung gemß § 57 (4) TKG nicht auf den vollen Preis berechnet werden kann, weil wir Kunden nicht nur die Internetdienstleistung gebucht haben, sondern im Vertrag auch andere Bestandteile enthalten sind, ist falsch: Erstens wurde ein entsprechender Halbsatz im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens entfernt (er war im Referentenentwurf enthalten, in der endgültigen, beschlossenen und verkündeten Fassung nicht mehr), zweitens sagt § 66 (1) TKG ausdrücklich, dass sich bei Paketverträgen, die einen Internetzugangsdienst beinhalten, die Regelungen einiger vorheriger Paragraphen, unter denen sich auch der § 57 befindet, "für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen" gelten. (alles nachzulesen im Anhang, oder direkt im TKG) - Also: Meine Festnetz-Telefonie kann NICHT aus dem Gesamtpreis ("Paketpreis") herausgerechnet werden (was auch sachlich gerechtfertigt ist, denn ich telefoniere ja mit "Voice over IP" über das Internet-Protokoll, also die Internetleitung, und bei meiner geringen Bandbreite von durchschnittlich 2 Mbit/s stört ein laufender Download auch spürbar die Telefonie). Und auch wenn ich Geräte mitgemietet hätte, könnte der Anbieter selbst dafür keinen Preisanteil aus der Minderung ausnehmen!

Wann werden die Anbieter diese gesetzliche Realität endlich zur Kenntnis nehmen, die von ihren Kunden entsprechend vorgenommenen Entgeltminderungen akzeptieren und diese Möglichkeit unter dieser Bezeichnung in ihre Rechnungssysteme aufnehmen, statt sie mit angeblich "großzügigen" willkürlich festgesetzten Rabatten abzuspeisen??? Wieso spricht die Bundesnetzagentur trotz dieser klaren Regelung davon, dass die Vertragsparteien sich über die Höhe der Minderung einigen sollen?

Die einzige Frage, über die man streiten könnte, ist, welcher der 2 x 30 Messwerte (Download/Upload) aus der Breitbandmessungs-Kampagne nach der darin abschließend enthaltenen Feststellung der "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden" für die Berechnung der Minderung zugrundegelegt werden darf/muss. Die Verbraucherzentrale NRW geht dazu in Ihrem Tool zur Erstellung eines entsprechenden Anschreibens vom KLEINSTEN der gemessenen Werte aus, genauer gesagt von dem mit der größten prozentualen Abweichung, bei Download oder Upload. Diese sollte jeder Kunde als Basis nehmen, am einfachsten über das Verbraucherzentrale-NRW-Tool - solange die Bundesnetzagentur hierzu keine klaren Aussagen macht. Und wieso die Kampagne "Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur so schwierig sein soll, wie oft behauptet wird, kann ich nicht nachvollziehen. Problematischer kann es da schon sein, das 36-seitige Protokoll mit an den Anbieter zu übermitteln, denn viele verstecken die Möglichkeiten, mit ihnen elektronisch in Kontakt zu treten.
 

Anhänge

  • WR-Recht 21-05-20_Anpassungsbedarf_AGB-TKU_TKG-Novelle.pdf
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