Das neue TKG-Minderungsrecht der Bundesnetzagentur bei schwacher Datenrate scheint in der Praxis keine Lösung zu sein. 1&1 rechnet das Ergebnis klein.
1&1 hat einem Kunden, der statt 16 MBit/s nur maximal eine Datenübertragungsrate von 4,5 MBit/s erhält, einen Rabatt von 6 Euro angeboten. Das gab der Betroffene bei Twitter bekannt. Der Internetzugang der United-Internet-Marke 1&1 kostet 34,95 Euro im Monat.
Die schwache Datenrate hatte der Nutzer mit Messprotokollen belegt. Er erklärte bei Twitter: "Ich bekomme im Download maximal 28 Prozent der bezahlten Leistung, soll aber 82 Prozent des Preises zahlen. Wie ist die Formel zur Berechnung? Dafür bekomme ich jetzt die Kündigung angeboten."
Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember 2021 die Vorgaben für das neue Minderungsrecht bekanntgegeben, mit dem Verbraucher bei schwacher Datenrate ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. Die Behörde erkennt eine Abweichung an, wenn die Datenrate in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht wird. Wirksam wurde die Verfügung am 13. Dezember 2021. Kunden können das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
1&1-Sprecher bestätigt die Angaben bei Twitter
Auf Anfrage von Golem.de hat 1&1-Sprecher Wolfgang Wölfle erklärt: "Bei der Berechnung der Minderung werden von uns alle Bestandteile des Tarifes mitberücksichtigt. Unsere vertragliche Leistung besteht aus Telefonanschluss mit Telefonflatrate, Internetzugang mit Flatrate für Download und Upload, E-Mail-Adressen, bis zu fünf SIM-Karten zum mobilen Surfen & Telefonieren und gegebenenfalls weitere enthaltene Leistungen wie Cloud-Speicher oder beispielsweise IPTV. Für sämtliche dieser Leistungen zahlt der Endkunde das monatliche Entgelt."
Eine zu beanstandende Leistung im Download-/Uploadbereich müsse laut Wölfle ins Verhältnis zu den sonst erbrachten Leistungen in den anderen Tarifbestandteilen gesetzt werden. Deswegen ergebe sich aus einer prozentualen Schlechtleistung im Download und Upload nicht automatisch eine Minderung in genau der prozentualen Höhe auf das gesamte Tarifentgelt.
Nutzer zahlen pro Monat teilweise zweistellige Beträge zu viel, wenn sie weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhalten. Das ergaben Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (Vzbv) auf Grundlage der Messungen der Bundesnetzagentur, die im November 2021 veröffentlicht wurden.
Quelle; golem
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1&1 hat einem Kunden, der statt 16 MBit/s nur maximal eine Datenübertragungsrate von 4,5 MBit/s erhält, einen Rabatt von 6 Euro angeboten. Das gab der Betroffene bei Twitter bekannt. Der Internetzugang der United-Internet-Marke 1&1 kostet 34,95 Euro im Monat.
Die schwache Datenrate hatte der Nutzer mit Messprotokollen belegt. Er erklärte bei Twitter: "Ich bekomme im Download maximal 28 Prozent der bezahlten Leistung, soll aber 82 Prozent des Preises zahlen. Wie ist die Formel zur Berechnung? Dafür bekomme ich jetzt die Kündigung angeboten."
Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember 2021 die Vorgaben für das neue Minderungsrecht bekanntgegeben, mit dem Verbraucher bei schwacher Datenrate ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. Die Behörde erkennt eine Abweichung an, wenn die Datenrate in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht wird. Wirksam wurde die Verfügung am 13. Dezember 2021. Kunden können das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
1&1-Sprecher bestätigt die Angaben bei Twitter
Auf Anfrage von Golem.de hat 1&1-Sprecher Wolfgang Wölfle erklärt: "Bei der Berechnung der Minderung werden von uns alle Bestandteile des Tarifes mitberücksichtigt. Unsere vertragliche Leistung besteht aus Telefonanschluss mit Telefonflatrate, Internetzugang mit Flatrate für Download und Upload, E-Mail-Adressen, bis zu fünf SIM-Karten zum mobilen Surfen & Telefonieren und gegebenenfalls weitere enthaltene Leistungen wie Cloud-Speicher oder beispielsweise IPTV. Für sämtliche dieser Leistungen zahlt der Endkunde das monatliche Entgelt."
Eine zu beanstandende Leistung im Download-/Uploadbereich müsse laut Wölfle ins Verhältnis zu den sonst erbrachten Leistungen in den anderen Tarifbestandteilen gesetzt werden. Deswegen ergebe sich aus einer prozentualen Schlechtleistung im Download und Upload nicht automatisch eine Minderung in genau der prozentualen Höhe auf das gesamte Tarifentgelt.
Nutzer zahlen pro Monat teilweise zweistellige Beträge zu viel, wenn sie weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhalten. Das ergaben Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (Vzbv) auf Grundlage der Messungen der Bundesnetzagentur, die im November 2021 veröffentlicht wurden.
Quelle; golem