AW: Meinung IBOXHD1 - Decoder iBox 800HD
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leute ihr könnt ja noch soviel schreien das es nich stimmt....
es gitb in DE gesetze in denen des klar definiert ist!
wenn dein systemhaus des anders handhabt so isses "nett" von denen!
das bgb sagt jedenfalls das jedwede manipulation eines gerätes (dazu zählt auch der reine siegelbruch ohne sonstwas zu machen) zum sofortigen garantieanspruch-verlust führt!
und bitte nicht garantie mit gewährleistung verwechseln!
gara=max 6months händler
gewähr= je nach hersteller ab 7monat-bis 5j hersteller!
innerhalb der gara muss der verkäufer nachweisen das der "defekt" nich vom käufer verursacht wurde!
danach isses genau umgekehrt!
das bgb kann sich jeder im netz ansehen
es is en unterschied was firma a macht und was gesetzlich geregelt ist!
und abgeshen davon....
versuch doch mal einen in spain/china haftbar für irgendwas zu machen! bleibt ma realistisch! man kann nich äppel (germany) mit birnen (spain/china) vergleichen! es gelten die gesetze des landes in denen der verkäufer sitzt! und china gibt en feuchten kehrricht auf gara! und spain is nich viel besser!
abgesehen davon greift bei nem kauf in spain/china keinerlei deutsche gesetzgebung! immer die des jeweiligen verkäuferlandes!
selbst in DE bei kauf eines gerätes... wenn da nich ausdrücklich mit s-ata und hdd einbau geworben wird so is des kein grober mangel!
und ein umtausch ist somit ausgeschlossen! es sei denn bei nem onlinekauf... da hat man en generelles 14 tägiges rückgaberrecht! somit kann man innerhalb dieser frist das gerät ohne angabe von gründen zurücksenden! aber wie gesagt des betrifft DE und nich ESP/China!