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Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

hennes7

Stamm User
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20. September 2013
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Hallo,

hab mir letzten Freitag über amazon eine Smartwatch für 220,- € gegönnt. Gestern kam das Paket an und die Originalverpackung war äußerlich unversehrt. Als ich das Siegel durchtrennte und die Verpackung öffnete, sah ich daß die Verpackung der Ladestation und die des Ladekabels geöffnet wurden und am Armband waren ganz deutlich Spuren des tragens zu erkennen. Daraufhin kontaktierte ich sofort den Verkäufer und schilderte ihm mein Problem per Email. Er bot mir eine Entschädigung von 10,- € oder den Käuferrücktritt an. Natürlich habe ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht denn ich kaufe doch kein Gerät (das Entschädigsangebot ist ein Witz) zum Neupreis, welches jemand anderes schon benutzt hat, was weiß ich, wie dort mit dem Akku u.s.w. umgegangen wurde! Nun bekam ich aber per Mail einen Retourschein mit der Mitteilung geschickt, ich müsse die Portokosten von 3,90 € selbst tragen, da ich ja vom Kauf zurückgetreten bin und dies wäre gesetzlich so geregelt...bitte??? Wieso entstehen mir jetzt Kosten, für die ich nichts kann und welche andere Wahl hatte ich denn?
Sollte ich mich jetzt direkt an amazon wenden oder hat jemand einen besseren Tip für mich?
Hier geht's mir nicht um die 3,90 € sondern ganz einfach um's Prinzip!
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Seit letztem Jahr Juni (?) ist das Gesetz in Kraft, wonach Händler nicht mehr zur Übernahme der Rücksendegebühren verpflichtet sind.
Wegen 3,90€ würde ich jetzt kein Fass aufmachen. Sei froh, dass Du das Ding wieder los wirst.
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Halli Hallo,

schau mal hier

Drücken Amazon, Zalando und Co. die Rücksendekosten jetzt den Kunden auf?

Den Online-Händlern steht es nun frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen. Allerdings müssen sie den Verbraucher im Voraus darüber informieren. Wirbt ein Unternehmen nicht ohnehin mit der kostenlosen Rücksendung, hilft im Zweifel ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einige große Online-Versandhändler wie Amazon, Zalando, Otto, mytoys, C&A, H&M und Lidl haben in einer Umfrage der "Bild" allerdings schon erklärt, dass sie von der neuen Regelung keinen Gebrauch machen und die Rücksendekosten weiterhin übernehmen wollen.

Bis vor einem Jahr war es so, dass der Verkäufer immer die Rücksendekosten tragen musste (ab einem Waren wert von 40 Euro).
Jetzt kann der Verkäufer es sich aussuchen. Man muss also vor dem Kauf drauf achten.


Sei froh, dass Du das Ding wieder los wirst.

Das ist sein gutes Recht, immer schon gewesen :-)
Da gibt es nicht viel wenn und aber.

MfG
Hunch
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Ja, die Rechte des Verbrauchers im Versandhandel wurden zum 13.06.2014 geändert, die Versandkosten bei Rücktritt müssen vom Verkäufer nicht mehr zwingend getragen werden.
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Das mit dem neuen Gesetz hatte...bla,bla,bla

EDIT:
Ok und danke @Hunch und ihr anderen, ich hab mich da mit den 40,-€ wohl vertan, das war in der Tat vor der Einführung des neuen Gesetzes, ich bleibe wohl wirklich darauf hängen!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

und da hast du recht , du hast ein Neues unbenutztes produkt bestelt und bezahlt , wen der verkäufer dir ein gebrauchtes zugesendet hat , kanst du von dem kauf zurück treten und dir durfen keine kosten entstehen

melde es bei Amazon , die sollen mal den verkäufer überprüfen
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Wenn du willst, auch über die chat Plattform bei amazon, das geht immer sehr schnell und unkompliziert

Gesendet von meinem LIFETAB_E7312 mit Tapatalk
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Der Meinung bin ich auch @czutok, ich hatte doch keine Wahl, entweder witzige die Entschädigung annehmen oder den Rücktritt!

Hier mal der Mail-Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die zugesandte Ware wurde direkt vom Lieferanten an Sie weitergeleitet. Ich bedaure sehr, dass Sie den Artikel nicht in dem gewünschten Zustand erhalten haben. Für etwaige daraus entstandene Unannehmlichkeiten möchte ich mich ausdrücklich in aller Form entschuldigen.
Ihnen kann ich in diesem Fall einen Kaufrücktritt durch Rücksendung des Artikels oder - wenn Sie den Artikel behalten möchten - eine kleine Entschädigung in Höhe von 10 Euro anbieten. Bitte geben Sie mir eine kurze Rückmeldung, welche Variante Sie bevorzugen.
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen oder noch Wünsche und Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen



 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Hab gerade den amazon-Chat genutzt und das kam dabei raus:


Es tut mir leid zu hören, dass der Verkäufer Ihnen keine zufriedenstellende Lösung anbieten kann. Nun ist es so, dass innerhalb Deutschlands die Kosten für die Rücksendung vom Käufer getragen werden. Ich kontaktiere aber den Verkäufer und bitte ihn darum eine Ausnahme zu machen und Ihnen diese Kosten zu erstatten. Außerdem werde ich den Fall auch intern weiterleiten, sodass der Verkäufer intern überprüft wird.
Ich bitte Sie ihn dementsprechend zu bewerten, sodass auch anderen Kunden sehen können.

Das ging wirklich super, vielen Dank nochmal für den Tip @Waldstock! Ob es etwas bringt, wird sich zeigen.
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

schlecht bewerten sollte man aber immer folgendes im Hinterkopf haben:

 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

naja , ich glaube nicht das der verkäufer im verklagen wird , wo er gebrauchte sachen auslifert
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Ich warte jetzt einfach mal ab, eventuell ist der Verkäufer ja einsichtig, ansonsten ist amazon über die Sachlage informiert und hat mir auch zu entsprechender Bewertung geraten!
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Hi!

ja @henni jetzt sind es nur 3,9 € aber bestelle mal was, was Versandkosten über 50 € betragen. Und irrtümlicherweise falsche Ware beliefert wurde. So ungefähr ist auch bei Dir passiert. Und was machste dann wenn der Verkäufer auf sein Recht beruft und bleibt Stur? Zahlst dann die Retoure? Dann sieht es so aus dass Du falsch bestellt hast und nicht falsche Ware beliefert wurde.....
 
AW: Mal eine Frage in Sachen Käuferschutz

Nun @sigi, in dem Fall würde ich es darauf ankommen lassen und mir einen Anwalt nehmen denn so wie in meinem Fall eine als neu deklarierte Ware im gebrauchten Zustand verkaufen ist eindeutig Betrug und darauf lässt sich definitiv eine erfolgreiche Klage aufbauen! Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, also kein Problem!
 
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