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PC & Internet Löschen von Accounts ist nicht einfacher geworden

Obwohl Verbraucherschützer bereits mehrfach kritisierten, dass sich Profile bei verschiedenen Web-Angeboten nur schwer löschen lassen, ist in den letzten Jahren quasi keine Verbesserung der Situation eingetreten.

Ein Account auf Facebook, Yahoo oder Amazon zu erstellen, ist kinderleicht. Doch wer ihn wieder loswerden will, muss lange suchen. Das hat ein Praxistest des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZAB) im Rahmen des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" ergeben.

Nur acht von 19 aktuell untersuchten Plattformen bieten die Löschmöglichkeit dort an, wo die meisten Nutzer sie erwarten: In den Kontoeinstellungen oder Profilinformationen. Bei sieben weiteren Seiten finden Verbraucher nur über die Hilfe-Funktion heraus, wie sie ihr Profil entfernen können. Bei vier Onlineangeboten ist das Löschen überhaupt nicht möglich.

Gegenüber einem ersten Test aus dem Jahr 2011 zeigten sich hinsichtlich der Möglichkeit, Profile zu löschen, nur geringfügige Verbesserungen: Zwei Portale haben das Löschen für ihre Nutzer vereinfacht, indem sie die Möglichkeit geschaffen haben, Daten per Button in den Kontoeinstellungen zu entfernen. Doch selbst wenn die Löschoption leicht zu finden ist, heißt das nicht unbedingt, dass der Anbieter die Daten vollständig aus dem Netz nimmt.

Bei drei Seiten ließen sich Profile, die im Test vor knapp zwei Jahren vermeintlich gelöscht worden waren, leicht wieder reaktivieren. Die Betreiber hatten die Konten offensichtlich nie wirklich entfernt, sondern lediglich deaktiviert. Wer sich einmal angemeldet hat, kann also nie sicher sein, dass die Unternehmen die persönlichen Daten jemals wieder löschen.

"Das Löschen muss so einfach wie das Anmelden sein. Wir brauchen ein durchsetzbares Recht auf die Löschung persönlicher Daten. Dafür muss sich die Bundesregierung in der EU einsetzen", forderte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Derzeit arbeitet die EU an einer Datenschutz-Grundverordnung. Der aktuelle Textentwurf sieht unter anderem ein so genanntes "Recht auf Vergessenwerden" vor, der in diese Richtung zielt.

Dieser geht den Verbraucherschützern allerdings nicht weit genug. Denn die neue Richtlinie bezieht sich dabei in der Regel nur auf den Anbieter, bei dem das Konto eröffnet wurde und der Anwender Daten hinterließ. Allerdings werden häufig auch Informationen vom oder über den User an Dritte übermittelt. Die Nutzer haben hierüber kaum Kontrolle und können so auch nicht effektiv eine Löschung durchsetzen.
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Quelle: winfuture
 
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