Ist doch eigentlich ganz einfach, man sendet seine Leih Billigskyboxen zurück nach Hamburg. Kauft sich 2x 20€ nds receiver von Premiere, ohh sorry Sky
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Ruft bei denen an, wenn die aus dem KC verschwunden sind, und nach BGB darf Sky da rein garnix machen... Ich nenne denen meine 2 Legalen Seriennummern von meinen beiden Receivern (was ich nicht wirklich muss!!!!!!), und ende im Gelände. Denn ich darf die karte in 2,3,4,5,6 Receivern betreiben, nur eben nicht gleichzeitig, per Wlan VPN oder LTE oder wie auch immer... So stehts in den AGB´s und ich werd es jetzt knallhart darauf anlegen. Ich lass mir doch nicht vorschreiben in welchem receiver die Karte betrieben wird, außer dass es NDS Zertifiziert sein muss, und das sind meine Billigboxen.....
Somit bedient man die AGB von SKY und die diskusion ist vorbei. Wenn Sky sich weigert werden se eben darauf verklagt. Wäre sicherlich auch mal interessant was Medienrechtler dazu sagen.
Und nur weil ich kein Bock auf Pairing habe heißt das nicht gleich Cardsharer. Ich will einfach im Jahre 2015 auch einen zeitgemäßen Receiver benutzen, was die Urzeitteile von Sky vllt mal im Jahre 1979 waren...
Selbst die Dbox1 war schon fast zu 99% auf dem Stand 1998 wo die Sky + Boxen heute haben....