AW: Laberthread V14 Pairing
Gerade bei Altverträgen, die mit alten AGB abgeschlossen wurden, ist die "rechtliche Absicherung" von Sky beim zwangsweisen Leihreceiver eher fragwürdig, wenn bisher beim Kunden kein Leihreceiver bzw. rfür Premiere/Sky zertifizierter Receiver bzw. Modul von Premiere/Sky vorhanden war. Wenn Sky sich stur stellt und keine fristlose Kündigung annimmt bzw. nicht die Fortführung des Vertrages zu alten Bedingungen bis zum Vertragsende ermöglicht, dann muss man eben klagen, damit ein Richter ein Urteil fällen kann.