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PC & Internet Label Roadrunner erwirkt Ordnungsgeld gegen Rapidshare


Für den Schweizer Filehoster sind das Peanuts. Das Label freute sich heute dennoch, weil gegen Rapidshare erstmalig ein solches Urteil inklusive Ordnungsgeld ergangen ist. Einstweilige Verfügungen scheinen sich zum neuen Wundermittel der Industrie zu entwickeln.

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Rapidshare hatte es trotz einer einstweiligen Verfügung nicht geschafft, das aktuelle Kiss-Album von ihren Festplatten zu verbannen. Da dies trotzdem verfügbar war, erging nun das Ordnungsgeld in Höhe von 1500 Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner hatte für das Label Roadrunner bereits im Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare AG erwirkt. Dementsprechend darf der Sharehoster das aktuelle Kiss-Album "Sonic Boom" in Deutschland nicht mehr zum Download anbieten.

Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner kritisierte gegenüber der MusikWoche, dass das Kiss-Album trotz gerichtlicher Anordnung verfügbar war. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Anordnung des Gerichts, weswegen das Landgericht Hamburg Rapidshare auf Antrag das Ordnungsgeld auferlegt hat. Herr Schlegel glaubt, diese Maßnahme hätte den One-Click-Hoster in der Form erstmalig getroffen. Sollten sie das Angebot nicht auf Dauer effektiv unterbinden können, wird es wahrscheinlich nicht das letzte Mal bleiben.

Die zahlreichen ergangenen einstweiligen Verfügungen von Verlagen und Firmen der Film- und Musikwirtschaft scheinen für das Unternehmen in Cham auf Dauer problematisch zu werden. Die Liste der Firmen, die dieses Rechtsmittel für sich in Anspruch nehmen, wächst mit jedem Monat, der vergeht.

Quelle: Gulli
 
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