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PC & Internet Erneut Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare


Wie das IT-Portal Magnus aktuell berichtet, scheint der Berliner Filmverleiher Senator eine einstweilige Verfügung gegen den beliebten Filehoster Rapidshare erwirkt zu haben.

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Zum wiederholten Mal ist es der deutschen Contentindustrie gelungen, eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster Rapidshare durchzupeitschen. Erlassen wurde der Beschluss heute vom Landgericht Hamburg. Der Antrag war durch den Berliner Filmverleiher "Senator" ergangen. Dieser hatte das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Der Vorleser" unter den gehosteten Dateien des Filehosters entdeckt.

Man habe das Unternehmen, welches seinen Firmensitz in der Schweiz hat, mehrmals aufgefordert, das Filmwerk von den Servern zu löschen. Diesen Aufforderungen sei man nicht nachgekommen, wie "Senator" erklärte. Scheinbar ist auch eine Abmahnung ergangen, da Senator kritisierte, die Rapidshare AG habe keine Unterlassungserklärung abgegeben. Im Zuge dieser Verweigerung sah man sich scheinbar gezwungen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Das Landgericht Hamburg bestätigte diese heute. Sollte der Film weiterhin über die Server des Filehosters verfügbar sein, droht der Rapidshare AG ein erhebliches Bußgeld. Der Vorstand der Senator Entertainment AG, Helge Sasse, kommentierte die Entscheidung des Gerichts wie folgt: "Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen. Die einstweilige Verfügung setzt ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität und trägt dazu bei, die Filmpiraterie im Internet einzudämmen"

Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich nicht um die erste ihrer Art, die gegen das bekannte Unternehmen erwirkt wurde. Erst Ende Juni war man von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vor das Hamburger Landgericht gebracht worden. Hier unterlag man in allen Punkten. Die Rapidshare AG hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wann die Verhandlung stattfindet, ist nicht bekannt.
Auch die Constantin Film AG konnte mitte September einen juristischen Sieg erringen. Eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts München I nahm den Filehoster in die Pflicht, alle Schritte einzuleiten, um die illegale Verbreitung des Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" zu verhindern.

Quelle: Gulli
 
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