Noch immer wird der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton falsch oder gar nicht umgesetzt. Darum hagelt es nun weitere Abmahnungen von den Verbraucherzentralen.
Bei der Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons genehmigen sich einige Unternehmen wohl nach wie vor einen gewissen Interpretationsspielraum. Ein Beispiel: Auch nach dem Bericht von teltarif.de im März über die Verschleierung des Kündigungsbuttons bei Sky hat sich auf der Webseite nichts geändert. Der Kündigungsbutton ist erst sichtbar, wenn man zuvor auf "weitere Links einblenden" geklickt hat, was der Vorgabe "unmittelbar und leicht zugänglich" widersprechen dürfte.
Nun reicht es wohl auch den Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt neun Unternehmen ab und weist darauf hin, was das für betroffene Kunden bedeutet.
Erste Abmahnungen erfolgreich
Juristin Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, seit mehr als einem Jahr müssten Unternehmen, die online Verträge mit längerer Laufzeit anbieten, deren Kündigung auch online ermöglichen. Und das so einfach wie möglich über einen Kündigungsbutton. Betroffen davon seien viele Branchen, beispielsweise gehe es um Verträge über Energie, Fahrkarten- oder Hörbuch-Abos, nicht aber zum Beispiel Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich.
Doch viele Anbieter würden dem nicht nachkommen. Für nutzerfreundliche Kündigungsoptionen aller Verbraucher habe die Verbraucherzentrale Brandenburg neun Unternehmen abgemahnt. Der aktuelle Zwischenstand: Sieben Unternehmen hätten per Unterlassungserklärung bereits Nachbesserungen zugesagt und diese in vielen Fällen bereits vorgenommen, in einem weiteren Fall erwartet die Verbraucherzentrale dasselbe Vorgehen. Sollten Unternehmen sich nicht rühren, behält die Verbraucherzentrale sich vor, Klagen einzureichen.
Das ist der "Vorteil" für Verbraucher
Für gut informierte Verbraucher habe die fehlende oder nicht korrekte Umsetzung der Vorgabe zum Kündigungsbutton einen entscheidenden Vorteil: "Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen", erklärt Michèle Scherer. Doch viele würden diese Möglichkeit gar nicht kennen. In seinem oben genannten Bericht über Sky hat teltarif.de beispielsweise auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Wer unsicher sei, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, könne auf der Webseite der Verbraucherzentrale nachlesen, worauf es ankommt. Für individuelle Fragen könnten sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale ihres Wohnorts wenden.
Der richtige Kündigungs-Zeitpunkt, die vorzeitige Kündigung oder der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton: teltarif.de beantwortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Handy und Internet.
Quelle; teltarif
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Bei der Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons genehmigen sich einige Unternehmen wohl nach wie vor einen gewissen Interpretationsspielraum. Ein Beispiel: Auch nach dem Bericht von teltarif.de im März über die Verschleierung des Kündigungsbuttons bei Sky hat sich auf der Webseite nichts geändert. Der Kündigungsbutton ist erst sichtbar, wenn man zuvor auf "weitere Links einblenden" geklickt hat, was der Vorgabe "unmittelbar und leicht zugänglich" widersprechen dürfte.
Nun reicht es wohl auch den Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt neun Unternehmen ab und weist darauf hin, was das für betroffene Kunden bedeutet.
Erste Abmahnungen erfolgreich
Juristin Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, seit mehr als einem Jahr müssten Unternehmen, die online Verträge mit längerer Laufzeit anbieten, deren Kündigung auch online ermöglichen. Und das so einfach wie möglich über einen Kündigungsbutton. Betroffen davon seien viele Branchen, beispielsweise gehe es um Verträge über Energie, Fahrkarten- oder Hörbuch-Abos, nicht aber zum Beispiel Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich.
Doch viele Anbieter würden dem nicht nachkommen. Für nutzerfreundliche Kündigungsoptionen aller Verbraucher habe die Verbraucherzentrale Brandenburg neun Unternehmen abgemahnt. Der aktuelle Zwischenstand: Sieben Unternehmen hätten per Unterlassungserklärung bereits Nachbesserungen zugesagt und diese in vielen Fällen bereits vorgenommen, in einem weiteren Fall erwartet die Verbraucherzentrale dasselbe Vorgehen. Sollten Unternehmen sich nicht rühren, behält die Verbraucherzentrale sich vor, Klagen einzureichen.
Das ist der "Vorteil" für Verbraucher
Für gut informierte Verbraucher habe die fehlende oder nicht korrekte Umsetzung der Vorgabe zum Kündigungsbutton einen entscheidenden Vorteil: "Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen", erklärt Michèle Scherer. Doch viele würden diese Möglichkeit gar nicht kennen. In seinem oben genannten Bericht über Sky hat teltarif.de beispielsweise auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Wer unsicher sei, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, könne auf der Webseite der Verbraucherzentrale nachlesen, worauf es ankommt. Für individuelle Fragen könnten sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale ihres Wohnorts wenden.
Der richtige Kündigungs-Zeitpunkt, die vorzeitige Kündigung oder der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton: teltarif.de beantwortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Handy und Internet.
Quelle; teltarif