Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Hardware & Software Kundenrechte gestärkt: BGH gibt grünes Licht für WLAN-Router im Mobilfunk

    Nobody is reading this thread right now.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden nicht vorschreiben dürfen, mit welchen Geräten sie ins Internet gehen dürfen.

Eine Klausel, die die Nutzung von stationären WLAN-Routern verbietet, ist demnach unwirksam. Das Urteil bezieht sich auf einen Tarif von O2 mit unbegrenztem Datenvolumen, gegen den der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt hatte.

Grundlage der Entscheidung ist eine EU-Verordnung, nach der Endnutzer das Recht haben, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Dies gilt auch für den Internetzugang über Mobilfunk. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Mobilfunkanbieter, die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen haben. Weitere Verfahren sind anhängig.

Im Urteil heißt es:


Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle: mobiflip
 
Das finde ich gut, obwohl ich noch nie einen Vertrag mit so einer Klausel hatte.
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…