Die neuen Datenschutzbestimmungen und die Rechtslage in der Schweiz machen dem Ruf des E-Mail-Services ProtonMail schwer zu schaffen.
Der Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail-Dienst ProtonMail ist in Kritik geraten, nachdem er in einem prominenten Fall Nutzerdaten an die Behörden weitergegeben hat. Die neuen Datenschutzbestimmungen sorgen derweil keineswegs für mehr Vertrauen.
Da ProtonMail seinen Sitz in der Schweiz hat, unterliegt es nicht den Anfragen der EU oder aus Frankreich. Das Unternehmen unterliegt jedoch den Schweizer Gerichten, bei denen die französische Polizei mit Hilfe von Europol ihr Vorhaben letztlich durchsetzen. Nachdem die Schweizer Gerichte der Anordnung zugestimmt hatten, begann ProtonMail mit der Protokollierung der IP-Informationen des Kontos. Diese gaben sie anschließend an die französische Polizei weiter.
Laut ProtonMail war man gesetzlich verpflichtet, die Daten des Kontos zu sammeln. ProtonMail wirbt aber nicht nur mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern speichere standardmäßig auch keine IP-Protokolle, die mit anonymen E-Mail-Konten in Verbindung gebracht werden können.
Jetzt schreibe der E-Mail-Dienst zwar weiterhin von einer temporären Speicherung von IP-Adressen, macht aber die tatsächliche Dauer explizit von rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz abhängig. Welche Art von Bestimmungen das sind, führt ProtonMail nicht weiter aus.
Laut Steiger könnten die Behörden sogar einen Schritt weitergehen und ProtonMail unter Umständen dazu zwingen, User in Echtzeit zu überwachen und Vorratsdatenspeicherung zu betreiben. Auf diese Tatsache weise ProtonMail erst seit dem 6. September 2021 ausdrücklich in der Datenschutzerklärung hin: „Wenn Sie gegen Schweizer Recht verstossen, kann ProtonMail rechtlich gezwungen werden, Ihre IP-Adresse als Teil einer Schweizer Strafuntersuchung aufzuzeichnen.“ Nach Ansicht Steigers hätten Strafverfolgungsbehörde normalerweise aber kein Interesse daran. Denn eine teure Echtzeit-Überwachung anzuordnen, ist oftmals nicht von Nöten, wenn die benötigten Daten im Rahmen einer einfachen Auskunft verfügbar sind. Geschäftsschädigend ist dies aber allemal.
Tarnkappe.info
Der Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail-Dienst ProtonMail ist in Kritik geraten, nachdem er in einem prominenten Fall Nutzerdaten an die Behörden weitergegeben hat. Die neuen Datenschutzbestimmungen sorgen derweil keineswegs für mehr Vertrauen.
ProtonMail gab Userdaten an Behörden
Wie lange speichert ProtonMail seine Userdaten und in welchen Fällen? Das beschäftigt aktuell viele Nutzer, nachdem der Anbieter IP-Informationen über einen französischen Aktivisten weitergegeben hatte. Behörden forderten Informationen im Rahmen einer umfassenderen Untersuchung über eine Gruppe von Klimaaktivisten an. Diese besetzten eine Reihe von Wohnungen und Geschäftsräumen in Paris. Die französische Polizei versuchte daraufhin, alle Personen zu identifizieren, die mit dem Konto in Verbindung stehen.Da ProtonMail seinen Sitz in der Schweiz hat, unterliegt es nicht den Anfragen der EU oder aus Frankreich. Das Unternehmen unterliegt jedoch den Schweizer Gerichten, bei denen die französische Polizei mit Hilfe von Europol ihr Vorhaben letztlich durchsetzen. Nachdem die Schweizer Gerichte der Anordnung zugestimmt hatten, begann ProtonMail mit der Protokollierung der IP-Informationen des Kontos. Diese gaben sie anschließend an die französische Polizei weiter.
Laut ProtonMail war man gesetzlich verpflichtet, die Daten des Kontos zu sammeln. ProtonMail wirbt aber nicht nur mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern speichere standardmäßig auch keine IP-Protokolle, die mit anonymen E-Mail-Konten in Verbindung gebracht werden können.
Neue Datenschutzestimmungen
Der Rechtanwalt Martin Steiger schreibt auf seinem Blog, dass ProtonMail die Datenschutzbestimmungen kürzlich entsprechend änderte. In den Datenschutzbestimmungen vom 8. Juni 2021 hatte ProtonMail noch behauptet, dass IP-Adressen temporär gespeichert werden, um Benutzerkonten zu verifizieren und Spammer zu identifizieren: „Die angegebenen IP-Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden vorübergehend gespeichert, um Ihnen einen Verifizierungscode zu senden und um festzustellen, ob Sie ein Spammer sind.Jetzt schreibe der E-Mail-Dienst zwar weiterhin von einer temporären Speicherung von IP-Adressen, macht aber die tatsächliche Dauer explizit von rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz abhängig. Welche Art von Bestimmungen das sind, führt ProtonMail nicht weiter aus.
Laut Steiger könnten die Behörden sogar einen Schritt weitergehen und ProtonMail unter Umständen dazu zwingen, User in Echtzeit zu überwachen und Vorratsdatenspeicherung zu betreiben. Auf diese Tatsache weise ProtonMail erst seit dem 6. September 2021 ausdrücklich in der Datenschutzerklärung hin: „Wenn Sie gegen Schweizer Recht verstossen, kann ProtonMail rechtlich gezwungen werden, Ihre IP-Adresse als Teil einer Schweizer Strafuntersuchung aufzuzeichnen.“ Nach Ansicht Steigers hätten Strafverfolgungsbehörde normalerweise aber kein Interesse daran. Denn eine teure Echtzeit-Überwachung anzuordnen, ist oftmals nicht von Nöten, wenn die benötigten Daten im Rahmen einer einfachen Auskunft verfügbar sind. Geschäftsschädigend ist dies aber allemal.
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