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Klomann oder Hartz IV Sanktion

TV Pirat

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BA-Chef Alt bei Maischberger: "nur Jobangebote, die zu den Menschen passen". Jobcenter Harz: Ingenieur verweigert Klomann-Job: 60% Hartz IV Leistungskürzung. Sozialgericht Magdeburg: Verhandlungs-Termin abgesagt, Eilklage verschollen

Ob Heinrich Alt, Chef der Bundesagentur für Arbeit, recht hat oder Dirk Michelmann, Chef des Jobcenters Harz, das sollte Ende Januar Richter Hausmann, Vorsitzender der 15. Kammer beim Sozialgericht Magdeburg im Verhandlungstermin klären. Zu entscheiden war im Eilverfahren, ob Sanktionen und Leistungskürzungen um jeweils 30 % für einen aufstockenden Kleinunternehmer und seine mitarbeitende Ehefrau rechtmäßig waren. Drei Tage vor dem Gerichtstermin toppt das Jobcenter seine Schikanen noch mit zusätzlicher 60 %-Leistungskürzung. Dabei ging es um die Weigerung, sich als Klomann auf dem Weihnachtsmarkt dem Gespött in einer 20.000-Seelen-Gemeinde auszusetzen und obendrein die Abkehr der Kunden von seinem Dienstleistungsunternehmen zu riskieren.

Noch am selben Tage reichte er auch dagegen Eilklage ein. Daraufhin klingelte am nächsten Morgen bei ihm das Telefon. Das Sozialgericht Magdeburg sagte den Gerichtstermin für den übernächsten Tag ab. Wie die Hartz4-Plattform erfuhr, gibt es bislang keinen neuen Gerichtstermin für die seit November nach Auffassung der Arbeitslosen-Initiative unrechtmäßigen Sanktionen.

Ist das Jobcenter Harz „bescheuert“ ?

„Wir wären doch geradezu bescheuert,“ erklärte BA-Chef Alt am 4. Dezember in der Sendung Menschen bei Maischberger vollmundig, „wenn wir Menschen in Arbeit vermitteln, die nicht zu Ihnen passt.“ Das sieht Dirk Michelmann, Chef des Jobcenters Harz offensichtlich ganz anders. Nachdem sich ein 60-Jähriger Selbständiger in überbrückender Aufstockung mit akademischem Abschluss als Ingenieur - ganz im Sinne der Rechtsauffassung von Heinrich Alt - geweigert hatte, sich als Klomann auf dem Weihnachtsmarkt unmittelbar vor seiner Haustür demütigen zu lassen, kassierte er dafür aus Michelmanns Behörde eine 60%ige Leistungskürzung.

Klomann - oder hätt’s vielleicht was anderes sein dürfen?

Kurz bevor beim Sozialgericht über zuvor bereits verfügte zweimal 30 % Sanktionen in der Familie verhandelt werden sollte, nimmt das Jobcenter auch zur Causa Klomann Stellung und fragt den Kläger auf Umwegen über das Gericht, ob er denn stattdessen einen anderen Job angenommen hätte. Dieses Was-wäre-gewesen-wenn kommt wohl selbst dem Gericht eigenartig vor und es verzichtet auf weitere Stellungnahme dazu.

Ohne Eingliederungsvereinbarung keine „Pflichtverletzung“

Bereits die 30%ige Sanktion hatte Richter Hausmann mit Vergleichsvorschlag für ungültig erklärt. Grund: ohne gültige Eigliederungsvereinbarung keine „Pflichtverletzung“. Prompt kam aus dem Jobcenter Harz ein Veto. Die Eingliederungsvereinbarung sei zwar nur bis Juni 2012 ausgestellt worden - ihre Rechtswirksamkeit reiche aber noch Monate länger. Dem hat sich vorerst der Richter angeschlossen. Seitdem liegt die Eilklage bereits 3 Monaten auf der langen Bank.

Man darf gespannt sein, wie das Jobcenter nun bei der neuen Sanktion um 60 % versuchen wird die Paragrafen zu drehen und zu wenden. Diese angebliche „weitere Pflichtverletzung“ - Ablehnung Klomann-Job - vom November ist nämlich mit mehr als 5 Monaten meilenweit vom Auslaufdatum der letzten Eingliederungsvereinbarung entfernt. Eine neue startet aber erst mit Gültigkeitsdatum 1. Dezember. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Jobcenter nun versuchen wird, rückwirkende Rechte beim Gericht anzumelden.

Sittenwidrigkeit aus dem Jobcenter Harz

Da macht ein Ehepaar - akademisch gut ausgebildet, das mit der Wende aussichtsreiche Arbeitsplätze verlor - einfach alles richtig. Sie bauen gemeinsam ein kleines Dienstleistungsgewerbe auf. Ihr unverschuldetes Pech ist nur, dass es mit der Finanzkrise zum Umsatzeinbruch kommt und damit der Notwendigkeit, beim Jobcenter überbrückend aufzustocken. Ausgerechnet jetzt, wo es nach schweren Krisenjahren wieder aufwärts geht, schickt sich das Jobcenter Harz an, diese Existenz mit allen - selbst dem Sozialgesetzbuch zuwider laufenden - Mitteln diese Existenz zu Fall zu bringen. Dass 2011 eine Gewinnsteigerung von 14 % erwirtschaftet und diese 2012 noch einmal auf 21 % gesteigert wurde, interessiert die „Experten“ der Jobvermittlung nicht die Bohne. Auch nicht, dass der Betroffene bereits in drei Jahren Rente beziehen und dann aus der Aufstockung raus sein wird. Was letztendlich bedeutet, dass dann das viel zitierte Steuergeld gar nicht mehr für ihn zur Verfügung stehen müsste. Stattdessen will ihn die Behörde verpflichten, dies alles mit einem 3-Wochen-Klomann-Job zunichte zu machen, wodurch er schließlich bis ans Lebensende dem Steuerzahler auf der berühmten Tasche liegen würde.

Eilklage gegen 60 %-Sanktion beim Sozialgericht Magdeburg verschollen

Verwundert, dass er für die Eilklage in Sachen Klomann nicht die übliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen erhält, fragt der Kläger nach. Das Ergebnis einer ½-tägigen Suche in der 15. Kammer das Sozialgerichts Magdeburg: die Klage ist unauffindbar. Er solle sie doch noch einmal einreichen. Sein Glück: er hat einen Fax-Sendebericht als Zustellungsbeweis. Andernfalls wäre er wohl Gefahr gelaufen, dass das Jobcenter sich für die bereits im Februar gekürzte Leistung mit der Begründung hätte aus der Affäre ziehen können: im Eilverfahren kann nicht über rückwirkende Leistungen entschieden werden.

„Man darf gespannt sein,“ fragt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, „ob das Sozialgericht nun eilig neu verhandelt oder die mit der Leistungskürzung folgenschwer verbundene mutwillige Behinderung der gesetzlich pflichtgemäßen „Minderung und Beendigung der Hilfebedürftigkeit“ auf der langen Bank des Sozialgerichts Magdeburg aufs Spiel setzt.“ (Hartz IV Plattform)

Die Zwangsverrentung

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Klomann oder Hartz IV Sanktion

Soso...die Rechtswirksamkeit einer EGV dauert also noch Monate nach ihrem Ablauf an. Dann frag ich mich doch,wieso sie gemäß ihrem Inhalt a) überhaupt befristet ist und man b) alle halbe Jahre zwecks Verlängerung beim Amt antanzen darf.

Ich kann den Kläger gut verstehen, daß er durch so einen Job Nachteile für seinen Haupterwerb (die Selbstständigkeit) sieht. Man stelle sich nur mal vor, man würde z.B. den Chef eines kleinen Catering-Unternehmens tagsüber beim Kloputzen erwischen und abends liefert ebendieser das Essen für Omas 80.Geburtstag. Wer bitte könnte da reinen Gewissens sagen, da ohne blödes Gefühl im Hinterkopf auch nur einen Bissen davon zu essen ?

Die erneute Sanktion ist m.E. auch nur eine reine Schikane-Aktion, weil das Jobcenter ihren Kunden vor Gericht unglaubwürdig machen will (das ist nicht nur in Krimiserien eine beliebte Masche, auch die Jobcenter spielen diese Karte nur zu gerne aus). Dazu passt auch, daß das Jobcenter scheinheilig über den Umweg des Gerichts nachfragt,ob man denn eine bessere Arbeit angenommen hätte, um den Eindruck zu erwecken, man wolle sich die Jobs gesetzwidrig selbst auswählen.
 
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