Das Verfahren gegen Uploaded.net geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hat der Europäischen Union grundlegende Fragen zur Haftung von Filehostern für urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt. Nächste Woche Dienstag beginnt nach über einem Jahr Pause die Verhandlung vor dem EuGH.
Vier Klagen gegen die Betreibergesellschaft von Uploaded.net, die Schweizer Cyando AG, ruhen, während man ab Dienstag den fünften ähnlich gelagerten Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) im September des Vorjahres bekannt.
Muss Uploaded.net Schadenersatz zahlen?
Unter anderem wird nächste Woche geklärt, ob die Cyando AG selbst als Täter oder nur der entsprechende Nutzer haften muss. Der BGH sah einen engen Zusammenhang mit einer anderen Klage, wo es um Forderungen eines Musikproduzenten gegen YouTube geht. Auch dieser Fall wird bis zur Entscheidung des EuGH zurückgestellt.
Ist der Download von einem Filehoster eine öffentliche Wiedergabe?
Bei Uploaded.net bestehen aber teilweise andere Voraussetzungen als bei YouTube. So darf man durchaus davon ausgehen, dass über 90 Prozent der dort gespeicherten Inhalte eine Urheberrechtsverletzung beinhalten. Auch hat Uploaded.net neben anderen Sharehostern Anreize für das Besorgen von besonders begehrten Werken geschaffen. So werden die Uploader u.a. nach der Anzahl der getätigten Downloads vergütet. Zudem wird geklärt, ob es eine Rolle spielen wird, dass man bei Uploaded.net die Dateien anonym hochladen kann. Der Kriterienkatalog des BGH ist lang und klingt höchst kompliziert. Im Kern geht es auch darum, ob man bei einem Download von einem Sharehoster juristisch gesehen, schon von einer öffentlichen Wiedergabe sprechen kann.
Das mit der öffentlichen Wiedergabe hält der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli für fraglich, weil man dabei den Wortlaut der Verordnung viel zu weit ausdehnen würde. Khazaeli, der bei der Kanzlei Von Rueden tätig ist, hat auch so seine Zweifel daran, ob die Betreiber es wie gefordert ausnahmslos verhindern können, dass bereits gemeldete Werke nicht wieder neu hochgeladen werden können. Wer eine Prüfung des Inhalts verhindern will, müsste als Uploader sein Archiv lediglich mit einem Passwort versehen. Das ist der Grund, warum der deutsche Wettbewerber Netload bis zur Einstellung seine Uploader zur Preisgabe der Passwörter zwingen wollte.
Das zu erwartende Urteil wird dadurch aber nicht weniger spannend. Der Europäische Gerichtshof wurde angerufen, um eine grundsätzliche Entscheidung bei ähnlich gelagerten Klagen herbei zu führen. Daran werden sich künftig alle anderen Gerichte orientieren.
Schließt Uploaded.net die Tore, sofern man verliert?
Die Frage wird auch sein was die Geschäftsleitung der Cyando AG tun wird, sofern sie ihr Verfahren gegen den Fachverlag verliert. Bei zahlreichen zu erwartenden Schadenersatzzahlungen wäre ein rentabler Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt schlichtweg nicht mehr möglich. Oder wird man den Anbieter sicherheitshalber schließen, um zu verhindern, dass weitere nicht minder hohe Schadenersatzforderungen bei ihnen eintrudeln? Sollte Uploaded.net direkt für das Verhalten seiner Nutzer haften müssen, so hätte dies auch Auswirkungen auf andere Schweizer Anbieter wie den Multihoster Smoozed u.v.m. Das wäre wie ein Warnsignal, offshore zu gehen oder sofern möglich, andere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Jurist Ehssan Khazaeli geht davon aus, dass Uploaded.net wahrscheinlich auch im Fall einer verlorenen höchstrichterlichen Entscheidung weitermachen wird. Fest steht: Die Cyando AG könnte sich die Schadenersatzzahlungen im Wege eines Regresses von den eigentlichen Rechtsverletzern (Uploadern) zurückholen. Dann aber müsste man den Registrierungsprozess verändern, um die Uploader zur Übermittlung einer Ausweiskopie oder eines anderen eingescannten offiziellen Dokumentes zu zwingen. Die Identifikation wäre dann so ähnlich wie bei PayPal.
Auf jeden Fall wäre es spannend zu beobachten, ob unter den Voraussetzungen von den Uploadern jemand bleiben würde bzw. bereit wäre, die korrekten Daten über die eigene Identität anzugeben. Dann würde müsste er das volle Risiko tragen und nicht mehr die Betreibergesellschaft des Filehosters. Bleibt auch abzuwarten, welches der beiden Verfahren zuerst zuende geführt wird. Das gegen Cyando oder das gegen RapidShare, der Mutter aller Filehoster…
Quelle; tarnkappe
Vier Klagen gegen die Betreibergesellschaft von Uploaded.net, die Schweizer Cyando AG, ruhen, während man ab Dienstag den fünften ähnlich gelagerten Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) im September des Vorjahres bekannt.
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Muss Uploaded.net Schadenersatz zahlen?
Unter anderem wird nächste Woche geklärt, ob die Cyando AG selbst als Täter oder nur der entsprechende Nutzer haften muss. Der BGH sah einen engen Zusammenhang mit einer anderen Klage, wo es um Forderungen eines Musikproduzenten gegen YouTube geht. Auch dieser Fall wird bis zur Entscheidung des EuGH zurückgestellt.
Ist der Download von einem Filehoster eine öffentliche Wiedergabe?
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Bei Uploaded.net bestehen aber teilweise andere Voraussetzungen als bei YouTube. So darf man durchaus davon ausgehen, dass über 90 Prozent der dort gespeicherten Inhalte eine Urheberrechtsverletzung beinhalten. Auch hat Uploaded.net neben anderen Sharehostern Anreize für das Besorgen von besonders begehrten Werken geschaffen. So werden die Uploader u.a. nach der Anzahl der getätigten Downloads vergütet. Zudem wird geklärt, ob es eine Rolle spielen wird, dass man bei Uploaded.net die Dateien anonym hochladen kann. Der Kriterienkatalog des BGH ist lang und klingt höchst kompliziert. Im Kern geht es auch darum, ob man bei einem Download von einem Sharehoster juristisch gesehen, schon von einer öffentlichen Wiedergabe sprechen kann.
Das mit der öffentlichen Wiedergabe hält der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli für fraglich, weil man dabei den Wortlaut der Verordnung viel zu weit ausdehnen würde. Khazaeli, der bei der Kanzlei Von Rueden tätig ist, hat auch so seine Zweifel daran, ob die Betreiber es wie gefordert ausnahmslos verhindern können, dass bereits gemeldete Werke nicht wieder neu hochgeladen werden können. Wer eine Prüfung des Inhalts verhindern will, müsste als Uploader sein Archiv lediglich mit einem Passwort versehen. Das ist der Grund, warum der deutsche Wettbewerber Netload bis zur Einstellung seine Uploader zur Preisgabe der Passwörter zwingen wollte.
Das zu erwartende Urteil wird dadurch aber nicht weniger spannend. Der Europäische Gerichtshof wurde angerufen, um eine grundsätzliche Entscheidung bei ähnlich gelagerten Klagen herbei zu führen. Daran werden sich künftig alle anderen Gerichte orientieren.
Schließt Uploaded.net die Tore, sofern man verliert?
Die Frage wird auch sein was die Geschäftsleitung der Cyando AG tun wird, sofern sie ihr Verfahren gegen den Fachverlag verliert. Bei zahlreichen zu erwartenden Schadenersatzzahlungen wäre ein rentabler Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt schlichtweg nicht mehr möglich. Oder wird man den Anbieter sicherheitshalber schließen, um zu verhindern, dass weitere nicht minder hohe Schadenersatzforderungen bei ihnen eintrudeln? Sollte Uploaded.net direkt für das Verhalten seiner Nutzer haften müssen, so hätte dies auch Auswirkungen auf andere Schweizer Anbieter wie den Multihoster Smoozed u.v.m. Das wäre wie ein Warnsignal, offshore zu gehen oder sofern möglich, andere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Jurist Ehssan Khazaeli geht davon aus, dass Uploaded.net wahrscheinlich auch im Fall einer verlorenen höchstrichterlichen Entscheidung weitermachen wird. Fest steht: Die Cyando AG könnte sich die Schadenersatzzahlungen im Wege eines Regresses von den eigentlichen Rechtsverletzern (Uploadern) zurückholen. Dann aber müsste man den Registrierungsprozess verändern, um die Uploader zur Übermittlung einer Ausweiskopie oder eines anderen eingescannten offiziellen Dokumentes zu zwingen. Die Identifikation wäre dann so ähnlich wie bei PayPal.
Auf jeden Fall wäre es spannend zu beobachten, ob unter den Voraussetzungen von den Uploadern jemand bleiben würde bzw. bereit wäre, die korrekten Daten über die eigene Identität anzugeben. Dann würde müsste er das volle Risiko tragen und nicht mehr die Betreibergesellschaft des Filehosters. Bleibt auch abzuwarten, welches der beiden Verfahren zuerst zuende geführt wird. Das gegen Cyando oder das gegen RapidShare, der Mutter aller Filehoster…
Quelle; tarnkappe