Gerichtskosten: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG). Ergo: Wenn weder Kläger noch Beklagter Versicherter, Leistungsempfänger oder Behinderter ist, können Gerichtskosten anfallen, § 197 a SGG. Eine Ausnahme von der Gerichtskostenbefreiung kann das Gericht aber machen, wenn der Kläger den Rechtsstreit trotz Hinweis des Gerichts missbräuchlich fortführt, § 192 SGG, z. B. weil der Rechtsstreit weitergeführt wird, obwohl er offensichtlich aussichtslos ist.
Somit wenn du recht hast und einer dir Bockig vorkommt, selbst Klage einreichen und wenn du nur etwas davon verstehst, selbst die Briefe Schreiben. Kostet ja nichts. Vorteil: Kosten für die Gegenseite, da auch die folgende AG, LG, BG und EU-Gerichte mehr Geld verlangen. Wenn du verlierst, nimmst die oberen Vorschläge zur Info. Von Vereinen halte ich auch nicht viel. Alleine die Selbstbeteiligung macht dich pleite.
Ich kenne einene, der einen kennt, wer sowas erzählt hat: Er hat z.B. zuletzt selbst gegen Finanzamt gewonnen. Allerdings konnte er den ganzen Schriftverkehr bei vielen Anwälten sich mit ansehen. Nur im letzten Jahr 9 verschiedene Gerichtsverfahren. Achtung: wenn man sich zu oft streitet, fliegt man aus der RS raus. Am besten ein Tausch von RS-Versicherung auf die Frau und umgekehrt nach gewisser Zeit rechtzeitig zuvor.