Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schätzt den Schaden, der der Filmindustrie durch illegales Streaming jährlich allein in Deutschland entsteht, auf ca. 300 bis 400 Millionen Euro. Auch auf dem Portal kinox.to sind solche Angebote zu finden. Als Nutzer bekommt man dort illegal sowohl TV- als auch Kinoproduktionen online zu sehen, wobei das Urheberrecht verletzt wird. Natürlich ist diese Seite ein Dorn im Auge der Filmindustrie, jedoch alle Versuche von Polizei und Staatsanwaltschaft, das Portal vom Netz zu bekommen, scheiterten bisher.
Trotz intensiver Bemühungen der IT-Spezialisten wäre es nicht gelungen, die Zugangscodes und Passwörter zur Seite „Kinox.to“ zu ermitteln. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, erklärte gegenüber sputniknews: „Wir haben bislang die Zugangscodes nicht knacken können“. Als wenig hilfreich erwiesen sich dabei auch die Aussagen der bereits gefassten und verurteilten Mitbetreiber in diesem Fall.
Laut GVU machte der 29-jährige Avit O. weder zu seinen mutmaßlichen Komplizen noch zu den ausstehenden Passwörtern im Prozess irgendwelche Angaben. Stattdessen sagte er aus, eine namentlich nicht benannte Person soll die Kontrolle über die Seite übernommen haben. O. habe mit dieser Person irgendwann gebrochen, erwähnte aber während der Verhandlungen auch hier keine weiteren Details. Ähnlich hat auch Dirk B. reagiert, als er als Zeuge vorgeladen wurde, er wollte gegen den Anonymen genauso wenig aussagen. Es liegt die Vermutung nahe, dass beide Personen von dieser Person bedroht werden könnten.
KinoX.to: ohne die Selimis keine Passwörte
Im Rahmen einer Verhandlung gab der Verteidiger, Prof. Wilhelm, zu bedenken, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft „keine Ahnung“ hätten, worum es technisch gehe. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verhalte sich wie „ein Trojaner in der Justiz“ und beeinflusse die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In einer Pressemitteilung der GVU heißt es, dies sei ein „Erheiterung auslösender Vorwurf“ gewesen. Der Industrieverband feiert die Verurteilung als Erfolg, da Streamingseiten schwer beizukommen wäre.
Fest steht, Avit O. soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern, Kastriot und Kreshnik Selimi, aus Lübeck. Laut Landeskriminalamt Sachsen stehen die Brüder im dringenden Tatverdacht, als Gründer und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Betreiben des Raubkopienportals kinox.to, spätestens seit dem 21. Juni 2011 und ihrer Filehoster freakshare.com und bitshare.com bereits seit spätestens 2009, Straftaten, wie Räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung, begangen zu haben. Bisher fehle zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen jede Spur. Seit 2014 werden die beiden als ehemalige Köpfe des Betreibernetzwerks von „Kinox.to“ durch einen internationalen Haftbefehl gesucht.
Brute-Force-Angriff fällt aus
Nun gab Pressesprecher Klein gegenüber sputniknews Details zu den aktuellen Ermittlungen in diesem Fall bekannt. Demnach könne die Staatsanwaltschaft die fehlenden Passwörter zum Abschalten der Seite Kinox.to nur über die beiden zur Fahndung ausgeschriebenen, flüchtigen Haupttatverdächtigen, die Brüder Kastriot und Kreshnik Selimi, finden: „Die Zugangscodes und Passwörter liegen offensichtlich ausschließlich bei den beiden flüchtigen Hauptbeschuldigten. Laut unseren Ermittlungen verfügen keine anderen Personen über diese Codes. Aus IT-Sicht ist zu sagen: Passwörter und Codes für die Streaming-Seite sind mit legalen Mitteln nicht zu knacken. IT-Experten, mit denen die Generalstaatsanwaltschaft zusammenarbeitet, sind natürlich beschränkt auf legale Mittel. Wir kommen daher nicht weiter, ohne dass wir die Codes von den beiden Beschuldigten erlangen.“
Sowohl deutsche Behörden als auch Europol fahnden nach den Brüdern. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein teilte mit, dass es aktuell noch keinerlei Spur von den beiden Verdächtigen gebe, aber die Staatsanwaltschaft ermittle in alle Richtungen: „Wir sind nach wie vor auf der Suche nach den beiden Hauptbeschuldigten, die Fahndung läuft weltweit. Wir haben bislang keine heiße Spur. Aber als Strafverfolger muss man einen langen Atem haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir die zwei Personen irgendwann festnehmen können.“
Zudem sollen die Selimi-Brüder auch andere, gleichfalls illegale Streaming-Plattformen mitbetreiben, wie „movie4k.to“ oder „shared.sx“: „Wir gehen nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass die beiden Selimi-Brüder auch für diese illegalen Portale verantwortlich sind. Es wird auch hier ermittelt.“ Käme die Justiz an das Brüderpaar heran, hätte sie Zugriff auf die Passwörter, um auch diese Internet-Portale offline zu nehmen. „Das Streaming ist und bleibt nicht zulässig. Wir als Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben uns auf den Kampf gegen die Hinterleute dieser Streaming-Portale fokussiert. Wir sind mit unseren Bemühungen dran, die Drahtzieher aus dem Verkehr zu ziehen.“, so gab Klein bekannt und hofft nun auf baldige Fahndungserfolge.
Quelle: tarnkappe
Trotz intensiver Bemühungen der IT-Spezialisten wäre es nicht gelungen, die Zugangscodes und Passwörter zur Seite „Kinox.to“ zu ermitteln. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, erklärte gegenüber sputniknews: „Wir haben bislang die Zugangscodes nicht knacken können“. Als wenig hilfreich erwiesen sich dabei auch die Aussagen der bereits gefassten und verurteilten Mitbetreiber in diesem Fall.
Laut GVU machte der 29-jährige Avit O. weder zu seinen mutmaßlichen Komplizen noch zu den ausstehenden Passwörtern im Prozess irgendwelche Angaben. Stattdessen sagte er aus, eine namentlich nicht benannte Person soll die Kontrolle über die Seite übernommen haben. O. habe mit dieser Person irgendwann gebrochen, erwähnte aber während der Verhandlungen auch hier keine weiteren Details. Ähnlich hat auch Dirk B. reagiert, als er als Zeuge vorgeladen wurde, er wollte gegen den Anonymen genauso wenig aussagen. Es liegt die Vermutung nahe, dass beide Personen von dieser Person bedroht werden könnten.
KinoX.to: ohne die Selimis keine Passwörte
Im Rahmen einer Verhandlung gab der Verteidiger, Prof. Wilhelm, zu bedenken, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft „keine Ahnung“ hätten, worum es technisch gehe. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verhalte sich wie „ein Trojaner in der Justiz“ und beeinflusse die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In einer Pressemitteilung der GVU heißt es, dies sei ein „Erheiterung auslösender Vorwurf“ gewesen. Der Industrieverband feiert die Verurteilung als Erfolg, da Streamingseiten schwer beizukommen wäre.
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Fest steht, Avit O. soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern, Kastriot und Kreshnik Selimi, aus Lübeck. Laut Landeskriminalamt Sachsen stehen die Brüder im dringenden Tatverdacht, als Gründer und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Betreiben des Raubkopienportals kinox.to, spätestens seit dem 21. Juni 2011 und ihrer Filehoster freakshare.com und bitshare.com bereits seit spätestens 2009, Straftaten, wie Räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung, begangen zu haben. Bisher fehle zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen jede Spur. Seit 2014 werden die beiden als ehemalige Köpfe des Betreibernetzwerks von „Kinox.to“ durch einen internationalen Haftbefehl gesucht.
Brute-Force-Angriff fällt aus
Nun gab Pressesprecher Klein gegenüber sputniknews Details zu den aktuellen Ermittlungen in diesem Fall bekannt. Demnach könne die Staatsanwaltschaft die fehlenden Passwörter zum Abschalten der Seite Kinox.to nur über die beiden zur Fahndung ausgeschriebenen, flüchtigen Haupttatverdächtigen, die Brüder Kastriot und Kreshnik Selimi, finden: „Die Zugangscodes und Passwörter liegen offensichtlich ausschließlich bei den beiden flüchtigen Hauptbeschuldigten. Laut unseren Ermittlungen verfügen keine anderen Personen über diese Codes. Aus IT-Sicht ist zu sagen: Passwörter und Codes für die Streaming-Seite sind mit legalen Mitteln nicht zu knacken. IT-Experten, mit denen die Generalstaatsanwaltschaft zusammenarbeitet, sind natürlich beschränkt auf legale Mittel. Wir kommen daher nicht weiter, ohne dass wir die Codes von den beiden Beschuldigten erlangen.“
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Sowohl deutsche Behörden als auch Europol fahnden nach den Brüdern. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein teilte mit, dass es aktuell noch keinerlei Spur von den beiden Verdächtigen gebe, aber die Staatsanwaltschaft ermittle in alle Richtungen: „Wir sind nach wie vor auf der Suche nach den beiden Hauptbeschuldigten, die Fahndung läuft weltweit. Wir haben bislang keine heiße Spur. Aber als Strafverfolger muss man einen langen Atem haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir die zwei Personen irgendwann festnehmen können.“
Zudem sollen die Selimi-Brüder auch andere, gleichfalls illegale Streaming-Plattformen mitbetreiben, wie „movie4k.to“ oder „shared.sx“: „Wir gehen nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass die beiden Selimi-Brüder auch für diese illegalen Portale verantwortlich sind. Es wird auch hier ermittelt.“ Käme die Justiz an das Brüderpaar heran, hätte sie Zugriff auf die Passwörter, um auch diese Internet-Portale offline zu nehmen. „Das Streaming ist und bleibt nicht zulässig. Wir als Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben uns auf den Kampf gegen die Hinterleute dieser Streaming-Portale fokussiert. Wir sind mit unseren Bemühungen dran, die Drahtzieher aus dem Verkehr zu ziehen.“, so gab Klein bekannt und hofft nun auf baldige Fahndungserfolge.
Quelle: tarnkappe