Kinox.to-Chef Arvid O. ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Verteidigung kritisierte, die GVU steuere die Staatsanwaltschaft. Die Seite Kinox.to läuft derweil weiter.
Im Prozess gegen den Chef von Kinox.to hat das Landgericht Leipzig das Urteil gesprochen: Der jetzt 29-jährige Arvit O. muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 15. Dezember 2015 mitteilte. Die Strafe ist im unteren Rahmen und sieben Monate hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Ursprünglich waren in dem Strafprozess bis Ende Januar 19 Verhandlungstage angesetzt gewesen. Doch nachdem sich zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht eine Verständigung abzeichnete, konnte bereits am Montag das Urteil gesprochen werden. Durch ein Teilgeständnis des Angeklagten wurde die Strafverfolgung zeitlich und sachlich eingeschränkt, einzelne Tatvorwürfe schieden damit aus. Das Gericht ordnete die Einziehung von an Arvid O. gezahlten 20.000 Euro an die Staatskasse an und zog seine Hardware ein.
Durch seine Arbeit bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to von Dirk B. und dem anschließenden Betrieb des selbstaufgesetzten Klons Kinox.to mit einer Kino.to-Datenbankkopie habe O. sich der "gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht", erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage durch Arvid O. gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen.
Ehepaar zur Herausgabe seiner Notebooks genötigt
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel war zudem der Ansicht, dass Arvid O. in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt gewesen sei, das Ehepaar N. im Auftrag des Kino.to-Chefs zur Herausgabe ihrer Notebooks zu nötigen. Die zwei Freischalter im Kino.to-Team waren verdächtigt worden, Daten kopiert zu haben.
Die beiden Pflichtverteidiger erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft "keine Ahnung" hätten, worum es technisch gehe.
Die Industrieorganisation GVU agiere wie "ein Trojaner in der Justiz", indem sie offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen steuere, sagten die Anwälte.
Die Seite Kinox.to läuft derweil weiter. Zu den mit Haftbefehl gesuchten Brüdern Kreshnik und Kastriot S., die als aktuelle Seitenbetreiber gelten, wollte sich Arvid O. im Prozess nicht äußern.
Eine weitere Person habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt Kinox.to hineingedrängt und die Kontrolle übernommen. Vor dieser Person zeigte Arvid O., der bereits 14 Monate lang in Untersuchungshaft saß, offensichtlich Angst.
Quelle: golem
Im Prozess gegen den Chef von Kinox.to hat das Landgericht Leipzig das Urteil gesprochen: Der jetzt 29-jährige Arvit O. muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 15. Dezember 2015 mitteilte. Die Strafe ist im unteren Rahmen und sieben Monate hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Ursprünglich waren in dem Strafprozess bis Ende Januar 19 Verhandlungstage angesetzt gewesen. Doch nachdem sich zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht eine Verständigung abzeichnete, konnte bereits am Montag das Urteil gesprochen werden. Durch ein Teilgeständnis des Angeklagten wurde die Strafverfolgung zeitlich und sachlich eingeschränkt, einzelne Tatvorwürfe schieden damit aus. Das Gericht ordnete die Einziehung von an Arvid O. gezahlten 20.000 Euro an die Staatskasse an und zog seine Hardware ein.
Durch seine Arbeit bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to von Dirk B. und dem anschließenden Betrieb des selbstaufgesetzten Klons Kinox.to mit einer Kino.to-Datenbankkopie habe O. sich der "gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht", erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage durch Arvid O. gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen.
Ehepaar zur Herausgabe seiner Notebooks genötigt
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel war zudem der Ansicht, dass Arvid O. in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt gewesen sei, das Ehepaar N. im Auftrag des Kino.to-Chefs zur Herausgabe ihrer Notebooks zu nötigen. Die zwei Freischalter im Kino.to-Team waren verdächtigt worden, Daten kopiert zu haben.
Die beiden Pflichtverteidiger erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft "keine Ahnung" hätten, worum es technisch gehe.
Die Industrieorganisation GVU agiere wie "ein Trojaner in der Justiz", indem sie offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen steuere, sagten die Anwälte.
Die Seite Kinox.to läuft derweil weiter. Zu den mit Haftbefehl gesuchten Brüdern Kreshnik und Kastriot S., die als aktuelle Seitenbetreiber gelten, wollte sich Arvid O. im Prozess nicht äußern.
Eine weitere Person habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt Kinox.to hineingedrängt und die Kontrolle übernommen. Vor dieser Person zeigte Arvid O., der bereits 14 Monate lang in Untersuchungshaft saß, offensichtlich Angst.
Quelle: golem