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PC & Internet Kino.to, iLoad.to & Co.: drei Online-Vermarkter zu Freiheitsstrafen verurteilt

Das Amtsgericht Leipzig hat drei Personen zu Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zu gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Die Angeklagten hatten für illegale Portale wie iLoad.to und Kino.to über Monate hinweg Online-Werbung vermittelt. Das Urteil stellt in Deutschland ein absolutes Novum dar. Zuvor wurde noch nie ein Mitarbeiter einer Werbeagentur wegen ähnlicher Vergehen strafrechtlich belangt.

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Das Urteil vom Amtsgericht Leipzig ist ein echter Präzedenzfall. Werbevermittler hat man hierzulande noch nie wegen ihrer Tätigkeit verurteilt. Zumindest nicht, weil sie mit ihrem Vorgehen die Betreiber offensichtlich rechtswidriger Webseiten finanziell unterstützt haben. Den drei Mitarbeitern der Online-Werbeagentur warf man vor Gericht vor, sie hätten Werbeflächen auf bekannten Piraterie-Portalen wie Kino.to, iLoad.to & Co. vermittelt und zudem dort großflächig lukrative Bannerwerbungen geschaltet.

Angeklagte haben Werbung für iLoad.to & Kino.to vermittelt
Auf diese Weise erzielten sie nach Angaben der GVU Gewinne in Höhe von mehr als 350.000 Euro. Dabei waren sich die Täter darüber im Klaren, dass es sich bei ihren Werbekunden um strukturell urheberrechtsverletzende Online-Angebote gehandelt hat. Kino.to war einst die Mutter aller illegalen deutschsprachigen Kino-Portale, iLoad.to war ein großer Vertreter im Bereich der Webwaren-Portale, wo unzählige Dateien zum Download angeboten wurden. Vor etwa zwei Jahren ging ein neuer Klon von iLoad.to ans Netz, der an die alten Erfolge aber bisher nicht anknüpfen kann.


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Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt

Der Geschäftsführer der Werbe-Agentur erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Auf die beiden Programmierer des Unternehmens entfiel jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten. Die Angeklagten waren geständig. Die Strafen hat man jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Mit dem Strafmaß blieb der Richter vom AG Leipzig knapp unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist schon rechtskräftig.

Federführend bei den vorangegangenen Ermittlungen war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), die bei der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt ist. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU e.V. unterstützte die Behörden mit ihren eigenen Analysen und Erkenntnissen ihrer privaten Ermittler. Außerdem entwickelte die GVU laut Pressemitteilung in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft speziell auf dieses Verfahren zugeschnittene Kriterienkataloge, um Webseiten besser als harmlos, bzw. als „strukturell urheberrechtsverletzend“ einzuordnen. Als strukturell urheberrechtsverletzende Angebote gelten solche Webseiten, wenn deren Betreiber ihr Portal erkennbar auf Rechtsverletzungen ausgelegt haben. iLoad.to und Kino.to haben ganz klar dazu gehört.

Sucht die GVU nach neuen Aufgaben & Geldgebern?

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Wir hörten Gerüchte, schon im Sommer diesen Jahres soll der größte Geldgeber der GVU, die Motion Picture Association of America (MPAA), angekündigt haben, sich von der Finanzierung dieser Antipiraterie-Vereinigung verabschieden zu wollen. Die Entscheidung des Verbandes der sechs größten US-amerikanischen Filmproduktionsgesellschaften dürfte ohne Zweifel eine große monetäre Lücke hinterlassen. Ob und wie man diese Lücke ab dem 01.01.2019 zu füllen gedenkt, wurde von der GVU noch nicht bekannt gegeben. Aus internen Kreisen sind ebenfalls Gerüchte zu vernehmen, man müsse sich derzeit konsolidieren und nach neuen Aufgaben bzw. Finanziers suchen.

Wenn man sich die Bilanzen von BREIN anschaut, sieht man, dass es auch ganz anders geht: BREIN schaltete im Jahr 2018 schon 75 illegale IPTV-Anbieter ab, die sich mit ihren Portalen an das niederländische Publikum gewendet haben. Auch der letzte von der GVU organisierte Kongress ist schon mehrere Jahre her. Ob die GVU weitere 34 Jahre überstehen wird, bleibt abzuwarten, gegründet wurde sie im Frühjahr 1984. Wir haben uns heute mit einer Presseanfrage an die MPAA gewendet, um die Gerüchte bestätigen zu lassen.

Quelle: tarnkappe
 
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