Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

PC & Internet Kino.to-Gründer kommt vor Gericht

54 Monate Haft für kino.to-Chef


Der mutmaßliche Chef des Streaming-Portals kino.to erhielt heute aufgrund seines umfangreichen Geständnisses eine Strafe weit unter dem maximalen Strafrahmen. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug. Bis zu 15 Jahre Haft wären insgesamt möglich gewesen.



Am heutigen 14. Juli 2012 ging das vorerst letzte Verfahren gegen einen der mutmaßlichen Betreiber des Streaming-Portals kino.to zu Ende. Im Rahmen des vierten Verhandlungstages wurde Dirk B. dazu verpflichtet, bis zu 3,7 Millionen Euro an die Bundesrepublik Deutschland zu zahlen. Darunter befinden sich Einnahmen aus zumeist betrügerischen Quellen. Über kino.to wurden diverse Abofallen und Werbung für Sportwetten, Onlineglücksspiele und vieles mehr vermarktet. Weitere Hardware des Verurteilten, wie etwa Smartphones, Laptops und Netbooks und vieles mehr soll zusätzlich zu den bisherigen Beschlagnahmungen einbezogen werden.

Zum vergleichsweise milden Urteil kam es, weil Dirk B. am 6. Juni ein umfangreiches Geständnis ablegte. Die 11. Große Strafkammer hatte ihm zuvor eine Reduzierung seines Strafmaßes in Aussicht gestellt. In der Sitzung vom 22. Mai sagte er, er sei im Jahr 2000 in die Internetwerbewirtschaft eingestiegen und online den Verlockungen des Geldes erlegen. Auch das Urheberrecht könne nur in den Grenzen und unter Achtung der Rechte Dritter ausgeübt werden. Er sagte dem Gericht bereits am vorletzten Verhandlungstag, er werde die zu erwartende Strafe nicht nur entgegennehmen, sondern sie auch inhaltlich akzeptieren.

Quelle: Gulli
 
Kampf um Urheberrechte - Kino.to und seine Erben

Der Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Doch auch, wenn die Verantwortlichen mittlerweile verurteilt sind, geht der Kampf um die Urheberrechte im Internet weiter. Längst haben andere den Platz von Kino.to eingenommen und machen Geschäfte mit illegalen Streamings. Um die Freiheit im Netz geht es dabei nicht, sondern um große Profite.

Der Gründer und Chef des Filmportals Kino.to wirkt gefasst. Gerade hat er vor dem Landgericht Leipzig die Quittung für sein jahrelanges illegales Treiben erhalten: Viereinhalb Jahre Haft, sein beträchtliches Millionenvermögen wird "abgeschöpft". Trotzdem wirkt der 39-Jährige erleichtert, als er seine Angehörigen drückt. Der Haftbefehl wurde vorerst außer Vollzug gesetzt, er kann das Justizgebäude nach einem Jahr U-Haft freien Fußes verlassen. Seinem Anwalt zufolge ist der Mann entschlossen, "unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen".

Kino.to, das einst größte deutsche Streamingportal, ist Geschichte. Doch der Kampf um den Schutz der Urheberrechte im Internet geht weiter. Längst gibt es Nachfolge-Portale, die Nutzer klickten jetzt einfach frühere Konkurrenten von Kino.to an, die ähnlich konspirativ und abgeschirmt vorgingen, sagt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). In Hochzeiten hatte Kino.to nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft bis zu vier Millionen Nutzer täglich.

Der Drahtzieher von Kino.to hatte vor Gericht ebenso wie fünf zuvor verurteilte Komplizen ein Geständnis abgelegt. Demnach begriff der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig schnell, dass man im Internet Geld verdienen kann. Viel Geld. Das Mittel zum Zweck: Filme, für die man sonst im Kino oder in der Videothek zahlen muss. Über Kino.to gab es sie kostenlos zu sehen. Auf dem Portal waren Millionen Links gesammelt, die zu insgesamt 135 000 raubkopierten Filmen, Serien und Dokumentationen führten.

Ums Urheberrecht scherte sich niemand. Nie habe einer der Kino.to-Macher versucht, mit einem Rechteinhaber in Kontakt zu kommen, stellt der Vorsitzende Richter Karsten Nickel in der Urteilsbegründung klar. Über Werbung wurden Millionen eingenommen. GVU-Mann Leonardy spricht von einer "werbewirtschaftsfinanzierten Internetkriminalität". Allen, vom Gründer über den Programmierer bis hin zum sogenannten Uploader der Raubkopien bei Kino.to, sei es ums Geldverdienen gegangen, sagt Chefankläger Dietmar Bluhm.

Es sei das zweifelhafte Verdienst des 39-Jährigen und seiner Mitstreiter, "Millionen Menschen an Urheberrechtsverletzungen gewöhnt" zu haben, sagt Bluhm. Eine ganze Generation von Internet-Nutzern glaube inzwischen: Geklaut ist normal. Dass Künstler Geld benötigen, um ihre Werke zu schaffen, werde einfach ausgeblendet. "Alle Einnahmen von Kino.to hätten nicht ausgereicht, um auch nur einen Blockbuster zu bezahlen", gibt Bluhm zu bedenken.

Die Kino.to-Macher hatten in ihren Prozessen ausgesagt, sich in einer rechtlichen Grauzone gewähnt zu haben. Sie glaubten demnach, dass nur das Kopieren von Filmen und das Verbreiten der Raubkopien strafbar sei, nicht aber das bloße Anbieten der Links. "Das ist falsch", sagt Staatsanwalt Bluhm. Vom Fall Kino.to müsse "das Signal ausgehen, dass sich alle strafbar machen, die sich an Raubkopie-Portalen bereichern und bereichert haben".

Allerdings scheint es nach wie vor schwierig, der Hintermänner der Portale habhaft zu werden. "Das ist ein weltweites Phänomen", sagte GVU-Geschäftsführer Leonardy. Die Domains werden in Ländern wie Tonga oder Tuvalu angemeldet, die Server stehen vielleicht in den Niederlanden, Russland oder der Ukraine. Auch an Kino.to sei die GVU drei Jahre lang dran gewesen, bis schließlich ein Streit ums Geld ihr den Erfolg brachte. Mehrere Kino.to-Mitstreiter seien unzufrieden mit ihrem Verdienst gewesen - vor allem gemessen an den Millionen, die der Chef scheffelte - und gaben den Fahndern schließlich die entscheidenden Tipps.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…