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PC & Internet Kino.to-Gründer kommt vor Gericht

Fünf Urteile sind im Fall des unlizensierten Streaming-Filmportals Kino.to bereits gesprochen worden, von Dienstag an steht nun auch der Gründer und Chef des Film-Streaming-Angebots in Deutschland vor Gericht.
Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger, der Kino.to gegründet haben soll, die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll am meisten von Kino.to profitiert und über Werbe-Anzeigen Millionen kassiert haben. Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden.

Der gelernte Bodenleger hatte Kino.to 2008 gegründet. Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu machen sei. Es gab offenbar genug Werbekunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. Kino.to sei sehr schnell gewachsen. Bis zu vier Millionen Nutzer täglich riefen die Webseite auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren rund 135.000 nicht lizensierte, kopierte Filme, Serien und Dokumentationen über das Portal zu erreichen.

"Kino ist teuer"
Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab- mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. Einige kamen auch mit dem Robin-Hood-Argument: Kino sei teuer, das könne sich kein Hartz-IV-Empfänger leisten. Deswegen habe man kostenlos Filme zugänglich machen wollen.

Die Justiz geht davon aus, dass die Kino.to-Drahtzieher keineswegs aus Nächstenliebe handelten. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in einem der ersten Prozesse klar: „Es ging rein darum, Geld zu machen." Besonders für den Gründer des Portals soll sich das ausgezahlt haben. Nach der Zerschlagung von Kino.to stellten die Ermittler bei ihm Luxuskarossen sicher. Zeitweilig lebte er nach Darstellung seiner Mitstreiter in Spanien.

Der 39-Jährige sitzt seit seiner Verhaftung im Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Landgerichts hat er sich in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft geäußert - und zwar nicht nur in ein paar dürren Worten, sondern umfangreich.

Die bisherigen Urteile

Bisher wurden bereits fünf Personen im Fall Kino.to verurteilt. Als erstes wurde im Dezember 2011 ein 33-jähriger Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Ein Kino.to-Administrator wurde als nächstes zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein Uploader kam mit 21 Monaten auf Bewährung davon. Ein Filehoster wurde zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Chef-Programmierer muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Quelle: futurezone
 
ein witz die urteile

und kinderficker mit schwerer kindheit die betrunken waren kommen mit 2 jahren weg
 
Kino.to-Chef wird seit Dienstagmorgen der Prozess gemacht

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to muss sich seit wenigen Minuten vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen in dem seit Dienstagvormittag laufenden Verfahren die millionenfache Verletzung von Urheberrechten vor.

Über Werbeanzeigen auf der inzwischen geschlossenen Internetseite soll der Leipziger mehrere Millionen Euro kassiert haben. Er hatte Kino.to 2008 gegründet. Im vergangenen Jahr sperrten die Behörden die Plattform, auf der über 135 000 Raubkopien lagerten. Mitte April war der Chef-Programmierer des Portals zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden (
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).

Der gelernte Bodenleger hatte Kino.to 2008 gegründet. Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu scheffeln sei. Es gab offenbar genug Werbekunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. Kino.to sei sehr schnell gewachsen. Bis zu vier Millionen Nutzer täglich riefen die Webseite auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren rund 135 000 illegal kopierte Filme, Serien und Dokumentationen über das Portal zu erreichen.

Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab - mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. Einige kamen auch mit dem Robin-Hood-Argument: Kino sei teuer, das könne sich kein Hartz-IV-Empfänger leisten. Deswegen habe man kostenlos Filme zugänglich machen wollen. Nur: Ums Urheberrecht kümmerten sich die Kino.to-Macher nicht.

Die Justiz geht davon aus, dass die Kino.to-Drahtzieher keineswegs aus Nächstenliebe handelten. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in einem der ersten Prozesse klar: "Es ging rein darum, Geld zu machen." Besonders für den Gründer des Portals soll sich das ausgezahlt haben. Nach der Zerschlagung von Kino.to stellten die Ermittler bei ihm Luxuskarossen sicher. Zeitweilig lebte er nach Darstellung seiner Mitstreiter in Spanien.

Der 39-Jährige sitzt seit seiner Verhaftung im Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Landgerichts hat er sich in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft geäußert - und zwar nicht nur in ein paar dürren Worten, sondern umfangreich.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kino.to-Chef drohen bis zu 15 Jahre Haft

Vorläufiger Höhepunkt in der Prozessreihe gegen die Macher des Filmportals kino.to: Nach den ersten fünf Verurteilungen steht nun der mutmaßliche Chef vor Gericht. Er soll Millionen kassiert haben.

Leipzig - Seit Dienstag steht der mutmaßliche Chef des illegalen Filmportals kino.to vor dem Landgericht Leipzig. Der Prozess um Urheberrechtsverletzungen könnte - im Fall einer Verurteilung - mit der höchsten Freiheitsstrafe enden, die bislang gegen die kino.to-Verantwortlichen verhängt worden ist: Theoretisch wären 15 Jahre möglich.

Bei der Strafzumessung berücksichtigten die Richter immer auch die Stellung in der Hierarchie von kino.to. Das dürfte sich bei dem möglichen Inhaber des Filmportals strafverschärfend auswirken.
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, der im April zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war.
Im jetzigen Prozess wirft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem 39-Jährigen vor, von Anfang 2009 bis Juni 2011 mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen öffentlich zugänglich gemacht und dabei gegen die Bestimmungen des Urheberrechts verstoßen zu haben. Sie wird versuchen zu erreichen, dass er wegen jeder der gut eine Million Links einzeln verurteilt wird und daraus dann eine Gesamtstrafe gebildet wird. Ob die elfte Strafkammer dieser Argumentation folgen wird, ist offen. Im Falle des Chef-Programmierers hatte die Kammer statt der mehr als 1,1 Millionen einzelnen Fälle nur drei einzelne Taten erkennen können.

Von März 2008 bis Juni 2011 soll der mutmaßliche kino.to-Chef knapp 6,7 Millionen Euro mit kino.to eingenommen haben. An seine Mitarbeiter, für die er in Leipzig auch mehrfach Weihnachtsfeiern organisierte, soll er für Gehälter und Mietkosten für Server rund 1,6 Millionen Euro gezahlt haben. Die Server waren von einem gut Russisch sprechenden Komplizen in Russland gemietet worden, um der Strafverfolgung zu entgehen. Der Angeklagte verfügte deshalb, dass bei kino.to keine russischen Filme hochgeladen werden dürfen. Außerdem wurde ein Linktauschprogramm eingesetzt, mit dem jede Nacht die Verlinkungen zu den angebotenen Filmen geändert wurden, um Beschwerden gegen die Links ins Leere laufen zu lassen.

Wo die restlichen fünf Millionen Euro geblieben sind, soll im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung geklärt werden. Der Angeklagte hat im Unterschied zu den bisherigen fünf Verurteilten bei den Ermittlungsbehörden kein Geständnis abgelegt und sich auch zu den Einnahmen nicht geäußert. Bei seinen früheren Mitarbeitern hatte der Staat das noch vorhandene Vermögen jeweils fast vollständig gepfändet, um so einen Teil der erzielten Einnahmen abzuschöpfen. Sein Verteidiger kündigte im weiteren Prozessverlauf eine Erklärung seines Mandanten an.
Seit Dezember sind die Mittäter zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt worden. Alle fünf bisherigen Urteile sind rechtskräftig, da jeweils unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft erklärt hatten, auf Rechtsmittel zu verzichten.


  • 2. Dezember 2011: Ein 33 Jahre alter Web-Designer bekam zweieinhalb Jahre Haft. Er hatte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. Mit Online-Werbung soll er 190.000 Euro umgesetzt haben.
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  • 7. Dezember 2011: Drei Jahre Haft bekam der 27-jährige Administrator, der 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hatte. Auch er hatte ein Geständnis abgelegt.
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  • 15. Dezember 2011: Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, gegen Bezahlung Tausende Raubkopien bei Filehostern eingestellt zu haben.
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  • 22. Dezember 2011: Der sogenannte "Serverbeschaffer" wird zu drei Jahren und fünf Monaten Haften verurteilt. Er soll Speicherplatz im Ausland angemietet und mit Abo-Fallen - gegen Gebühr konnten Filme und Serien schneller heruntergeladen werden - von 2008 bis 2011 mehrere Hunderttausend Euro Gewinn gemacht haben.
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  • 11. April 2012: Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to wird zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von kino.to. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Quelle: spiegel.de
 
Bis zu 15 Jahre Haft für mutmaßlichen Chef von kino.to


Gestern fand am Landgericht Leipzig der erste Prozesstag gegen den mutmaßlichen Chef des Streaming-Portals kino.to statt. Weit über fünf Millionen Euro sind trotz aller Untersuchungen und Pfändungen noch immer nicht auffindbar. Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug. Der Prozess soll insgesamt vier Verhandlungstage andauern und wird am 22. Mai fortgesetzt.

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Dirk B. soll nach Ansicht der Ermittler im Laufe der Jahre insgesamt 6,7 Millionen Euro eingenommen haben. 5,1 Millionen Euro sind bislang nicht auffindbar. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, über 1,1 Millionen Links zu urheberrechtlich geschützten Filmwerken öffentlich verfügbar gemacht zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird erneut versuchen, jede einzelne Urheberrechtsverletzung separat ahnden zu lassen, was in einer Haftstrafe von 15 Jahren münden würde. Bei den vorhergehenden Urteilen war das Gericht dieser Logik aber nicht gefolgt.

Nach Ansicht der Anklage habe Dirk B. die Bundesrepublik Deutschland in Fragen des Urheberrechts die Rechtsordnung "faktisch außer Kraft gesetzt". Dies sei die größte "Massenkriminalität", die es diesbezüglich je in Deutschland gegeben hat. Es habe nach Ansicht der Kläger ein "arbeitsteiliges, parasitäres Geschäftsmodell" vorgelegen. Pro Monat sollen Werbeeinnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro geflossen sein. Kritiker hinterfragen derweil, warum die Filmwirtschaft bei derart hohen Gewinnspannen eine Umsetzung dieses Geschäftsmodells so vehement ablehnt.

Dirk B. arbeitete vor seiner Tätigkeit als Administration des Kinoportals als gelernter Bodenleger. Er soll nach dem Serverumzug einen Mitarbeiter in Russland gebeten haben, die Anmietung der Server zu organisieren. Abuse-Mails sollten ins Leere laufen, weswegen alle 24 Stunden automatisch die Links zu den Filmwerken verändert wurden. Am ersten Prozesstag wurde vor allem die etwa 90 Minuten andauernde Anklage verlesen. Der wegen Fluchtgefahr eingesetzte Justizbeamte soll währenddessen mehrfach kurz davor gestanden haben, einzuschlafen. Sonderlich niedergeschlagen oder depressiv wirkte der Angeklagte nicht. Als gegenwärtige ladungsfähige Adresse gab der Beschuldigte lächelnd die "Justizvollzugsanstalt Dresden" an.

Bislang legte Dirk B. kein Geständnis ab. Auch machte er keine Angaben dazu, wie viel durch den Betrieb von kino.to tatsächlich im Laufe der Jahre verdient wurde. Dirk B.s Verteidiger hatte sogar im Vorfeld erwirkt, dass der Angeklagte im Gericht trotz Untersuchungshaft ohne Handschellen vorgeführt wurde. Im späteren Verlauf des Verfahrens will der Rechtsanwalt des Angeklagten eine Erklärung mit bislang unbekanntem Inhalt verlesen.

Realistisch betrachtet kann man nicht mit 15 Jahren Freiheitsentzug rechnen. Allerdings wird das Landgericht beim Strafmaß berücksichtigen, dass hierbei über den mutmaßliche Haupttäter aller Urheberrechtsverletzungen geurteilt werden soll. Für den aktuellen Prozess, der den Höhepunkt aller Verfahren gegen die Macher des Filmportals darstellt, wurden insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Prozesstag findet am 22. Mai statt.

Quelle: Gulli
 
Kino.to: Gründer verdiente über 6,6 Millionen Euro

Am Dienstag startete am Landgericht Leipzig der Prozess gegen den mutmaßlichen Gründer der Streaming-Plattform Kino.to. Dirk B. wirft man gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle vor.

Der 39-jährige Dirk B. soll als Gründer und Chef von Kino.to agiert und das größte deutschsprachige Raubkopien-Portal auf den Weg gebracht haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der Chef von Kino.to mit dieser Plattform mehr als 6,6 Millionen Euro eingenommen hat.

Dazu gehören unter anderem Werbeeinnahmen, Gebühren für die Vermittlung von Werbepartnern und Einnahmen, die er über seinen eigenen Filehoster Archiv.to generierte. Ferner soll Dirk B. eine eigene Firma in Spanien gegründet haben, um die Gehälter an seine Mitarbeiter ausbezahlen zu können. Insgesamt ist diesbezüglich die Rede von über 1,6 Millionen Euro.

Einige Hintergründe über Dirk B. hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ('Link ist nicht mehr aktiv.'), welche in diesem Prozess die Nebenklage vertritt, veröffentlicht. Demnach ist der Chef von Kino.to grundsätzlich kein Unbekannter in diesem Bereich. Immerhin wurde er im Jahr 2003 zu einer Strafe von 150 Tagessätzen à 26 Euro ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Offenbar betrieb er damals das Portal namens Saugstube.

Kurz nach dem
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im Juni des letzten Jahres konnte die Justiz erste Konten beschlagnahmen. Insgesamt stellte man auf diesen
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, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. zugeordnet werden konnten. Ferner wurden damals drei Luxusautos und hochwertige Computertechnik sichergestellt.

Quelle: WinFuture
 
Kino.to-Chef "Ich habe neben dem Rechner geschlafen"

Der als Chef von
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angeklagte Dirk B. hat sich heute vor Gericht mit dem forensischen Experten angelegt. Er schilderte sein Leben und versuchte, Angebot, Reichweite, Streamingkapazität und Qualität von Kino.to herunterzuspielen.

Der Angeklagte Dirk B. hat am 22. Mai 2012 beim zweiten Prozesstag vor dem Landgericht Leipzig den IT-Sachverständigen verbal angegriffen und dessen Aussagen infrage gestellt.

Dirk B. bestätigte, dass er wegen Hochladens von Filmen auf Saugstube vorbestraft ist. In seiner Jugend in der DDR sei er benachteiligt worden, weil seine Mutter der "Sekte" Zeugen Jehovas angehörte. Seine Arbeit als Fußbodenverleger lief immer schlechter, weshalb er sich mehr und mehr auf seine Aktivitäten im Internet verlegte. "Mein IT-Wissen habe ich mir als Autodidakt angeeignet. Ich habe neben dem Computer geschlafen. Immer wenn ich etwas nicht wusste, habe ich Leute gefragt", sagte er auf die Fragen seines Anwalts Wolfgang Müller aus Halle und dessen Kollegen.

Doch die Arbeit als Chef von
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machte B. nach eigenem Bekunden schwer zu schaffen: B. bekam Bluthochdruck und Diabetes. Stressbedingt und wegen Überarbeitung, wie er sagte.
Der forensische IT-Sachverständige erklärte, dass von 628 Filmen, die er zur Zeit des Bestehens des illegalen Portals Kino.to abgerufen habe, die meisten verfügbar waren. "Wir haben dafür Blockbuster-Kinofilme und TV-Serien heruntergeladen", sagte er. "Wenn ein Film einmal nicht verfügbar war, haben wir es eine oder zwei Stunden später wieder probiert und dann ging es. Es gab bei Kino.to relativ wenige Filme in schlechter technischer Qualität."

Dirk B. widerspricht Sachverständigem

Die Aussagen des Sachverständigen zur Arbeit einer Familie, die für Kino.to tätig war, stellte B. infrage: "Es gab keine Qualitätskontrolle für komplette Filme, das konnten die mit ihrem langsamen Internetzugang gar nicht leisten. Die sollten nur prüfen, ob keine Kinderpornografie dabei ist."

Auch die Angaben zu den Abrufzahlen zweifelte er an. "Nur jeder zehnte Nutzer hat einen Film zu Ende geguckt, weil es sonst technisch und von der Kapazität her gar nicht möglich gewesen wäre", widersprach er dem Experten.

Auch das Angebot der Filme sei nicht so riesig gewesen. "Es war ein und derselbe Film, der bei Kino.to und in allen anderen Portalen und im Usenet immer wieder auftauchte", betonte B.
Anfang Mai 2012 hatte Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft die
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. Das illegale Streamingportal sei von B. und anderen betrieben worden, um sich persönlich zu bereichern.

Anklage: Kino.to war ein neues Massenmedium
Das größte deutschsprachige Internetportal für illegale Kopien wurde neben Fernsehen und Kino zu einem neuen Massenmedium, so die Anklage. Auf die Filme sei von Kino.to nicht nur verlinkt worden, sondern die Kopien seien vom Betreiber selbst beschafft, für das Streaming konvertiert und auf eigenen Filehostern bereitgestellt worden. Diese tauchten in den Linklisten immer weit oben auf.

Als weiterer Kläger tritt vor Gericht die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) auf, deren Vertreter neben dem Staatsanwalt saß.
Im Juni 2011 hatten Ermittler rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume der mutmaßlichen Kino.to-Betreiber und Rechenzentren durchsucht und das illegale Streamingportal offline genommen.

Bastian P., der Chefprogrammierer von Kino.to, wurde am 11. April 2012 wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten
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. Es war die fünfte Verurteilung im Prozess um Kino.to.

Für den Anwalt des Angeklagten Dirk B. war heute vor Gericht bereits klar: "Es wird keinen Freispruch geben, das ist völlig unmöglich."

Quelle: golem.de
 
kino.to - Zweiter Verhandlungstag gegen Dirk B.


Der mutmaßliche kino.to-Chef ging heute in seinem Verfahren zum Angriff über. Die Aussagen des Sachverständigen wurden vom Angeklagten massiv in Frage gestellt. So glaubt er nicht an die hohen Abrufzahlen der Anklage. Auch die Tätigkeit der sogenannten Freischalter sei ganz anders verlaufen. kino.to war offenbar ein Fulltime-Job, weswegen Dirk B. heute unter Bluthochdruck und Diabetes leidet.

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Dirk B. widersprach am heutigen zweiten Prozesstag den Aussagen des IT-Sachverständigen. Es habe bei kino.to keine Qualitätsprüfungen der kompletten Filme gegeben. Die Freischalter sollten lediglich prüfen, ob es sich bei den hochgeladenen Filmen um Darstellungen von Kindesmissbrauch (sogenannte "kinderpornografische" Werke) handelte. Auch die geschätzte Anzahl der via kino.to gestreamten Filme soll nicht korrekt sein. Rund 90 Prozent aller Zuschauer hätten weit vor dem Ende des Films ihren Stream abgeschaltet. Technisch gesehen sei die von der Anklage genannte Anzahl der Streams mit den damals vorhandenen technischen Mitteln nicht durchführbar gewesen, so der Angeklagte. Er zweifelte zudem die große Anzahl der angebotenen TV-Serien und Kinofilme an. Viele Mitschnitte seien von unterschiedlichen Release-Groups oder in leicht modifizierter Form doppelt und dreifach verfügbar gewesen.

Der jetzige Nebenkläger GVU stellte im Jahr 2003 schon einmal einen Strafantrag gegen Dirk B. wegen Urheberrechtsverletzungen. Das damals eingeleitete Strafverfahren gegen das Portal Saugstube endete am 26. Februar 2004 mit einem Strafbefehl über 150 Tagessätze à 26 Euro. Die Saugstube konnte aber erst am 8. Juni 2011 gemeinsam mit kino.to dauerhaft abgeschaltet werden.

Dirk B. wird vorgeworfen, durch den Betrieb von kino.to habe der Angeklagte nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden insgesamt 6,605 Mio. Euro eingenommen. So etwa die Einnahmen durch den eigenen Filehoster archiv.to, sämtliche Werbeeinnahmen und Gebühren für die Vermittlung zwischen fremden Filehostern und dem eigenen Streaming-Portal.

Quelle: Gulli
 
Kino.to-Domain: Staatsanwaltschaft bisher untätig

Ende Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass zwei Personen die Domain des geschlossenen Streaming-Portals
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konnten. Bisher hat die zuständige Staatsanwaltschaft nicht darauf reagiert.

Verantwortlich zeigen sich pin3apple und Chomik für die übernommene Domain der Streaming-Plattform Kino.to Als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass diese erfolgreich übernommen wurde, wollte man mit den zuständigen Behörden in Verbindung treten.

Dabei haben die beiden namentlich nicht bekannten Personen unterstrichen, dass man keine Sicherheitslücke ausnutzen oder einen Angriff starten musste, um Kino.to übernehmen zu können. Dazu reichte ein gravierender Fehler in der Administration der Domain aus.

Als dieses Thema kurze Zeit später durch die Medien ging, wurde letztlich auch die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam. Wie inzwischen auf der Webseite, die optisch dem
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wieder gleicht, zu lesen ist, sieht man sich nicht veranlasst, etwas zu unternehmen.

So teilte der Vertreter des aktuellen beurlaubten und zuständigen Staatsanwaltes gegenüber der Bild-Zeitung mit, dass die Seite rechtlich nach wie vor dem
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. gehört. Im nächsten Schritt müsste das Landgericht entscheiden, was mit der Domain passieren soll.

Gehostet wird die Webseite, welche unter inside.kino.to erreichbar ist, gegenwärtig von einem Dienstleister, der sich auf das so genannte Offshore-Hosting spezialisiert hat und Serverstandorte unter anderem auf den Bahamas, Panama und Island anbietet.

Am Landgericht Leipzig wird derzeit der Prozess gegen den mutmaßlichen Betreiber von Kino.to geführt. Ihm wirft man Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle vor. Mit der Webseite soll der Mann über
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haben.

Quelle: winfuture
 
kino.to bleibt gekapert - Behörden wollen keine Verantwortung übernehmen


Seit nunmehr 16 Tagen versuchen zwei anonyme Datenschützer die fehlerhafte Domain kino.to der Staatsanwaltschaft zu übergeben, bisher ohne Erfolg. Für das abgeschaltete Streaming-Portal kino.to sieht sich niemand verantwortlich. Von daher bleibt bis auf weiteres alles beim Alten.

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Die beiden deutschen Datenschützer pin3apple und Chomik versuchen seit über zwei Wochen der Staatsanwaltschaft behilflich zu sein, die will aber keine Hilfe. Sie haben eine schwerwiegende Sicherheitslücke gefunden, die ihnen die Übernahme der Domain kino.to ermöglichte. (gulli:News berichtete) Nach gulli.com haben zahlreiche bekannte aber auch weniger populäre Internet-Portale und Blogs über den Vorfall berichtet. Christine Ehlers, die Pressesprecherin der GVU hatte zwischenzeitlich nach unserer Vermittlung die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf. Eigentümer der Domain sei Dirk B. Der Angeklagte wartet als mutmaßlicher früherer Hauptbetreiber von kino.to derzeit auf sein Urteil. Das Landgericht soll für die Beseitigung des Bugs zuständig sein, befand der Sprecher des Staatsanwaltes, Wolfgang klein.

Auf der nur teilweise funktionstüchtigen Seite ist das Bild eines Apfelkuchens zu sehen (Bild siehe links oben). pin3apple und Chomik wollten damit aussagen, eine Woche hatte die Untätigkeit der Behörden schon angehalten. Der Zeitraum wurde jüngst durchgestrichen und durch zwei Wochen ersetzt. Auch bei dieser Angabe wird es höchst wahrscheinlich nicht bleiben. Die beiden Datenschützer werden mindestens bis zur Verurteilung von Dirk B. warten müssen.

Fest steht: Wenn die Staatsanwaltschaft schon eine Domain konfisziert, hat sie auch dafür Sorge zu tragen, dass diese sicher liegt und nicht von Dritten übernommen werden kann, zumal der Inhaber in Untersuchungshaft sitzt und mit einer langfristigen Freiheitsstrafe gerechnet werden muss. Hätte ein Krimineller statt der beiden harmlosen Hacker den Fehler gefunden, wäre die Angelegenheit weniger glimpflich ausgegangen. In dem Fall hätte der Cyberkriminelle versuchen können, kino.to wieder aufleben zu lassen. Alleine von der Besucherzahl her würde sich das noch immer lohnen. Bis heute besuchen täglich cirka 10.000 Personen das Portal, obwohl es bereits letzten Sommer hochgenommen wurde.

An Anfragen für das Schalten von Werbung auf kino.to hat es bei den beiden Datenschützern übrigens auch nie gemangelt. Aber wer weiß, vielleicht wartet die Staatsanwaltschaft lieber auf neue Domain-Eigentümer, die weniger Skrupel aber dafür mehr Bedarf an finanziellen Mitteln haben.

Quelle: Gulli
 
Kino.to: Portalgründer legt Geständnis ab - Deal

Ehrlichkeit wird ja häufig belohnt. Das der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nun seine Schuld vor dem Gericht eingestand, hat sich für den Leipziger rentiert. Dafür erhielt er einen Deal, der ihm eine Strafe von unter fünf Jahren zusichert.

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten liegen.

Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen".

Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt - zum Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war", erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als "von Reue getragen". Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen "abgeschöpft" wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche (14. Juni) fallen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Leiter von Kino.to legt Geständnis ab und kommt glimpflich davon


Der ehemalige Leiter des Streamingportals Kino.to konnte sich mit der Wirtschaftsstrafkammer auf einen Deal einigen. Gegen ein nun abgelegtes umfassendes Geständnis soll das Verfahren verkürzt werden. Im Falle einer Verurteilung hat der ehemalige Fußbodenleger mit einer Haftstrafe von etwa viereinhalb Jahre zu rechnen.

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Fünf Mitarbeiter des ehemaligen Portals wurden bereits von der deutschen Justiz zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Die Verhandlung mit dem eigentlichen Gründer und Chef der Webseite steht bislang noch aus. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, einigten sich der Angeklagte und die Wirtschaftsstrafkammer nun auf einen Deal. Gegen ein Geständnis, das der 39-Jährige am Mittwoch durch seinen Anwalt verkünden ließ, wird seine Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb und vier Jahren und zehn Monaten liegen. Zudem will sich die Kammer für einen offenen Vollzug aussprechen.

In seinem Geständnis erklärte der Betreiber, dass er bereits früh erkannte, dass man im Internet viel Geld verdienen könne. Letztendlich sei er diesen „Verlockungen erlegen“. Bereits vor Kino.to musste der Geständige eine Geldstrafe zahlen, da er den Behörden mit einem ähnlichen Projekt aufgefallen war. Durch das damalige Urteil sei ihm jedoch nicht bewusst geworden, dass seine Grundidee strafbar war, wie sein Anwalt erklärte. Nichtsdestotrotz bedauere er die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich. Infolgedessen bezeichnete die Wirtschaftskammer das Geständnis als „von Reue“ getragen.

Das Urteil wird wohl bereits in der kommenden Woche am 14. Juni fallen. Neben der Haftstrafe wird der ehemalige Administrator allerdings sicherlich damit rechnen müssen, einen Großteil seines Millionenvermögens zu verlieren. Auch Wertgegenstände wie Smartphones oder Laptops sollen eingezogen werden.

Quelle: Gulli
 
Chefprogrammierer mochte persönlich nur DVDs und Kino

Der verurteilte Bastian P. sah sich Filme lieber von DVD auf dem Fernseher oder im Kino an, weil da die Qualität besser war. Das illegale Streaming-Angebot
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nutzte er persönlich nicht.

Der verurteilte Chefprogrammierer der Plattform Kino.to mag persönlich keine illegalen Streamingangebote. Bastian P. liebe Actionfilme wie die "Stirb-langsam"-Reihe oder den Science-Fiction-Film "Phenomenon" mit John Travolta, sehe sie sich aber lieber "in besserer Qualität" an, sagte er dem Link ist nicht mehr aktiv.. Seine DVD-Sammlung habe ihm die Staatsanwaltschaft gelassen.
In der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig hatte der Link ist nicht mehr aktiv. gegangen sei, aber durch die Arbeit für die illegale Plattform selten Zeit dazu gehabt habe.

Kino.to war mindestens seit 2007 online und bot in deutscher Sprache Streams an, die im Browser angesehen werden konnten. Die Inhalte waren bei scheinbar unabhängigen Streamhostern gespeichert, die aber laut Staatsanwaltschaft oft von Kino.to selbst gegründet oder betrieben wurden. Im Juni 2011 wurden die mutmaßlichen Betreiber verhaftet und das Portal offline genommen.

Bastian P. erklärte sich gleich nach seiner Festnahme bereit, Kronzeuge zu werden. Auch nach seiner Verurteilung will er in anderen Fällen von Urheberrechtsverletzungen mit den Strafverfolgungsbehörden und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zusammenarbeiten und Informationen liefern, sagte er vor Gericht.

"Ich hoffe, Kinox.to wird abgeschaltet"

Entsprechend erklärte er, dass er das Ende des Nachfolgeportals Kinox.to begrüßen würde, das von Unbekannten betrieben wird. "Ich hoffe, die Seite wird abgeschaltet", so Bastian P. zu Focus. "Die verdienen Geld, und ich gehe ins Gefängnis."

Der Programmierer ist seit dem
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zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und wartet auf seinen Strafantritt.
Am 14. Juli 2012 ist vor dem Landgericht Leipzig der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen den Chef von Kino.to angesetzt, wo vermutlich das Urteil gesprochen wird. Das Gericht stellte zuletzt einen Strafrahmen von 4 Jahren und sechs bis zehn Monaten in Aussicht. Theoretisch waren bis zu 15 Jahre Haft möglich. Am 06. Juni 2012 hatte
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abgelegt, nachdem ihm die 11. Große Strafkammer zuvor eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hatte.

Quelle: golem.de
 
kino.to - Chefprogrammierer möchte kinox.to geschlossen sehen


Der verurteilte Bastian P. sagte gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus, er hoffe, dass die Nachfolgeseite kinox.to bald abgeschaltet werde. Es könne nicht sein, dass er verurteilt werde und Dritte mit dem gleichen Geschäftsmodell Geld verdienen. Bastian P. wartet seit dem Urteil auf seinen baldigen Strafantritt zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsentzug.

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Der verurteilte Chefprogrammierer bot an, auch nach seiner Verurteilung in weiteren Fällen bei der Aufklärung von massenhaften Urheberrechtsverletzungen durch Streaming-Portale behilflich zu sein. Er würde nach eigenen Angaben auch künftig in anderen Fällen mit Staatsanwaltschaften und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) kooperieren, um ihnen Informationen zu beschaffen.

Die Betreiber von movie2k.to, ebenfalls ein Anbieter von kommerziellen TV- und Kino-Streams, gaben bereits im April bekannt, dass ihr Angebot legal sei. Im Gegenteil: Es vernichte keine Arbeitsplätze und diene dem Gemeinwohl. Darüber hinaus stellen sie lediglich Links zu Filehostern zur Verfügung. Ein direktes Angebot von Filmen findet auf ihrer Seite nicht statt, weswegen sie ihre Seite für legal erklärten. Zudem werfen sie den Ermittlern unrechtmäßige Methoden bei der Verfolgung von kino.to vor. Die Macher von movie2k.to glauben, die Filmwirtschaft wolle mit ihren Rufen nach einer härteren Strafverfolgung lediglich ihr veraltetes Geschäftsmodell verteidigen und für die nächsten Jahren ihre Gewinne sichern. Das komplette Statement von movie2k.to ist hier verfügbar. Eine ausführliche juristische Erklärung des Hamburger Anwaltes Alexander Wachs, warum für uns Nutzer der Konsum von Streams ungefährlich ist, kann hier nachgelesen werden. In einem späteren Artikel erläutert er, auch Abos bei Filehostern sind für die Nutzer nicht automatisch illegal.

Der Informatiker Bastian P. nutzte das Angebot von kino.to übrigens selbst nicht. Er bevorzugt Action- oder Science-Fiction-Filme in DVD-Qualität, auf dem Fernseher oder im Kino. Ihm geht es dabei primär um eine gute Qualität beim Abspielen der Filme, weswegen er vor seiner Tätigkeit als Programmierer gerne und häufig ins Kino ging. Nach Beginn seiner Arbeit für kino.to fehlte ihm dazu zumeist schlichtweg die Zeit, wie er vor Gericht aussagte. Seine private DVD-Sammlung wurde hingegen nicht beschlagnahmt. Seit dem Urteil vom 11. April dieses Jahres wartet er auf seinen Strafantritt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Der vierte und möglicherweise letzte Verhandlungstag des mutmaßlichen Chefs von kino.to findet am 14. Juli in Leipzig statt. Nachdem Dirk B. am 6. Juni ein Geständnis ablegte, kann er mit einem milderen Urteil rechnen.

Quelle: Gulli
 
Vier Jahre und sechs Monate Haft für Kino.to-Chef Dirk B.

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor hat er ein Geständnis abgelegt.

Leipzig. Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals Kino.to verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig an den Staat bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei Kino.to verdient hat. Über das illegale Filmportal waren rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus abrufbar, die auf den Seiten geschaltete Werbung führte die Nutzer häufig auf Abzockseiten und in Abofallen.

Die Kammer hatte die von der Staatsanwaltschaft angeklagten mehr als 1,1 Millionen Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst. Der 39-Jährige hatte nach seiner Festnahme im Juni 2011 während der Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dies wurde als strafmildernd berücksichtigt. So konnte das Verfahren auch zügig zum Abschluss gebracht werden.

Quelle: abendblatt.de

Deutschlands härtester Raubkopierer

Sein Brille ist randlos, sein Hemd blau-weiß gestreift, er nimmt im Gerichtssaal Platz und studiert sofort Dokumente, die er schließlich unterschreibt. Dirk B. wirkt wie ein solider mittelständischer Geschäftsmann. Auch Statsanwalt Dietmar Bluhm sieht in Kino.to-Chef Dirk B. einen Unternehmer, der von seinem Geschäft etwas verstand und darin erfolgreich war: Urheberrechtsverletzungen in großem Stil, die Vermarktung der Seite Kino.to, die Links zu illegalen Filmen und Serien bereit stellte.

Nun wurde Dirk B. vom Leipziger Landgericht zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Knapp vier Millionen Euro Umsatz hat Dirk B. mit Kino.to erzielt, das Geld muss er laut Urteil an den Staat abgeben. Es ist die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht jemals wegen Urheberrechtsverletzungen gefällt hat. Klar war von Beginn an: Das Verfahren gegen Dirk B. sollte ein Schauprozess mit abschreckende Wirkung werden. Kino.to, sagte etwa Staatsanwalt Bluhm, zeige «die kriminelle Dimension des Internets: die Hehlerei, den Betrug.» Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urherberrechtsverletzungen (GVU), die als Nebenklägerin im Kino.to-Prozess auftritt, ist sich der Signalwirkung sicher. «Es ist ein historischer Fall für die Justiz», so GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy.

Die Konsumenten seien durch Kino.to verdorben worden, sagt der GVU-Chef. Kino.to habe «eine moralische Schuld, eine ganze Generation an die illegale Haltung gewöhnt zu haben.» Staatsanwalt Bluhm sieht in Kino.to nicht nur ein illegales Filmportal, sondern einen Wegbereiter für einen Wandel in der Bevölkerung - das Unrechtsbewusstsein beim Streamen oder Downloaden von Filmen und Serien: «Millionen Menschen in Deutschland wurden durch Kino.to an Urheberrechtsverletzungen gewöhnt, das Konsumverhalten von Filmen und Serien hat sich dauerhaft verändert», so Bluhm.

Die Hilflosigkeit der deutschen Justiz mit dem Fall Kino.to ist dabei offenkundig. Die Anklage musste etwa abgeschwächt werden - sie bezog sich schließlich nur noch auf die öffentliche Wiedergabe von Filmen und Serien, und etwa nicht mehr auf deren Verbreitung. Und hätte Dirk B. kein umfassendes Geständnis abgelegt, wären die Ermittlungen nur schleppend voran gekommen. Die Ermittler hatten vor allem durch seine Aussagen Kenntnisse über das System Kino.to bekommen, so Staatsanwalt Bluhm, der als einziger im Gerichtssaal das eigentliche Problem anspricht: «Es gibt in Deutschland kein legales Angebot in der Größe von Kino.to», so Bluhm.

Die Generation Gratis, so darf man wohl folgern, ist doch nicht moralisch verkommen. Aber sie hat eben ein anderes Mediennutzungsverhalten. Kein aufwändiges Ausleihen in der Videothek, sondern der Stream per Smartphone, Tablet-PC oder zu Hause. Die Medienindustrie hat für ihre Hauptzielgruppe noch kein legales Angebot entwickelt, das wirklich überzeugt. Solange wird das illegale Geschäftsmodell der Kino.to-Nachfolger unschlagbar bleiben.

Quelle: news.de
 
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