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Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Danke, sehr hilfreich! Was ich nicht verstehe, bei Punkt 2 c) wird plötzlich von 900 € SB gesprochen, sonst von 950 €.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

die 950 € dürfen nicht untersritten werden sonst ist der selbsterhalt nicht mehr gewährleistet und er müsste
ja selbst zu Amt
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

meinst du das hier: ?

c) Herabsetzung des Selbstbehalts:

Meistens liegt nur deshalb ein Mangelfall vor, weil der Unterhaltspflichtige einen Teil seines Einkommens auf jeden Fall für sich behalten darf, nämlich den sogenannten Selbstbehalt. Diese liegt gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber privilegierten volljährigen Kindern bei 900,- Euro, gegenüber dem (Ex-)Ehegatten bei 1.000,- Euro und gegenüber anderen volljährigen Kindern bei 1.100,- Euro.

Beispiel: Der unterhaltspflichtige Vater verdient netto 1.500,- Euro. Er hat drei unterhaltsberechtigte Kinder, für die er nach der Düsseldorfer Tabelle insgesamt 746,- Euro Unterhalt zahlen müsste. Da er aber einen Selbstbehalt von 900,- Euro hat, kann er insgesamt nur noch 600,- Euro Unterhalt zahlen. Es liegt also ein Mangelfall vor.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Hab ich ja gelesen. Aber warum steht hier "...Selbstbehalt. Diese liegt gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber privilegierten volljährigen Kindern bei 900,- Euro..."
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

ich glaub weil die das als beispiel genommen haben für den Mangelfall und das ganze ist eh was älter weil der
Selbsterhaltungswert bei 1029,99 € liegt, was ja auch klar ist Strom / Heizung sind ja nicht billiger geworden.
 
Stimmt das, also nicht mehr bei 950€? Hast Du eine verbindliche Quelle, weil hier immer noch von den 959€ ausgegangen wird?


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