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Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

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Folgendes Problem: Sagen wir mal ein Kollege und Freund von mir (Angestellter, PKV-versichert) bekam vom Jugendamt die Aufforderung, zur erneuten Berechnung (alle 2 Jahre) seine Vermögensverhältnisse offenzulegen und die Lohnbescheinigungen der letzten zwölf Monate sowie den letzten Steuerbescheid vorzulegen. Sein jetziger Unterhalt ist vor 4 Jahren betitelt worden. Nun bekam er ein Schreiben vom Jugendamt, dass er über das Doppelte des jetzigen Unterhaltes zahlen soll und auch diese neue Summe innerhalb von zwei Wochen (?) neu betiteln lassen müsse. Eine Berechnung lag nicht bei sondern nur die Nennung des ermittelten Nettos abzügleich einer Pauschale von 5% für berufsbedingte Ausgaben. Wie man allerdings auf das "bereinigte Netto" gekommen ist, wurde nicht mitgeteilt. Da er im Außendienst tätig ist, reichen die pauschal gewährten 5% keinesfalls aus. Auch ist nachweislich das Einkommen in den letzten Jahren rückläufig und die Kosten (Benzin etc.) gestiegen (siehe Lohnzettel und Steuerbescheide). Bei dem Bescheid vor 4 Jahren wurden die Werbungskosten, die Unfallversicherung und natürlich die Krankenversicherung berücksichtigt. Das ist jetzt nicht mehr so. Was soll er tun? Kann man zum Gericht gehen und eine Berechnung verlangen oder einfach nicht reagieren? Das Jugendamt müsste ja aktiv werden, zumindest droht es im Schreiben mit Gericht, falls der neue Unterhalt nicht fristgemäß beim Jugendamt betitelt lassen wird. Wo kann man sein bereinigtes Netto "jugendamtsfest" berechnen lassen?
Danke für Eure Hilfe!
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Hallo Schnauke

Berufsbedingte Aufwendungen: in der Regel pauschal 5 %, dies gilt jedoch nicht bei selbständig Tätigen, da diese Kosten bereits bei der Gewinnermittlung berücksichtigt sind. Diese Aufwendungen entsprechen in etwa dem, was das Finanzamt als "Werbungskosten" anerkennt, also z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge und ähnliches mehr. Diverse Gerichte lassen den fünfprozentigen Pauschalabzug zu, andere verlangen einen detaillierten Einzelnachweis. Für Aufwendungen von Nichtselbständigen gilt, dass sie geltend gemacht werden können bei der Feststellung des Nettoeinkommens, aber auch einkommenserhöhend sein können, wenn es einen ersparten Eigenaufwand sowie steuerliche Vorteile gibt. Wenn man also im Rahmen der Fahrzeugnutzung steuerliche Vorteile hat oder es eine Fahrkostenerstattung durch den Arbeitgeber gibt, ist das wiederum zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung ist differenziert bis unübersichtlich, letztlich geht es darum, dass man mit dem bereinigten Nettoeinkommen eben die tatsächliche ökonomische Position des Unterhaltsverpflichteten fixieren will. Die Leitlinien des OLG Köln, die hier im Sprengel verbindlich sind, sehen vor, dass vom Bruttoeinkommen Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeaufwendungen abzuziehen (Nettoeinkommen) sind. Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, für unstreitigen oder titulierten Unterhalt). Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen abziehen. Eine Pauschale von 5 % wird in der Regel nicht gewährt, sondern die berufsbedingten Aufwendungen sind im Einzelnen darzulegen. Für notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr.2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0, 30 EUR) pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer i.d.R. 0,20 EUR). Eine Verweisung auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt nach Billigkeit in Betracht, insbesondere wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet werden kann.

Berufsbedingter Mehrbedarf, beispielsweise für Auszubildende

Berücksichtigungswürdige Schulden, also in der Regel solche, die bis zum Zeitpunkt der Trennung entstanden sind und daher prägend waren. Vom Nettoeinkommen abzuziehen sind ferner Schulden, die vor oder während der Ehe gemacht worden sind und die der Unterhaltspflichtige jetzt auch tatsächlich (noch) abzahlt. Wird ein Darlehen für einen Hauskauf abgezogen, ist jedoch der Wohnvorteil "gegen zu rechnen", den der Unterhaltsverpflichtete dadurch erzielt, dass er mietfrei wohnt. Erst nach der Trennung entstandene Kreditbelastungen können daher regelmäßig nicht vom Einkommen abgezogen werden. Wird durch die Berücksichtigung ehebedingter Verbindlichkeiten der Regelunterhaltsbedarf des Kindes, d.h. der Bedarf der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle unterschritten, kann als Regulativ eine nach Billigkeitsgrundsätzen vorzunehmende Prüfung der Abzugsfähigkeit von Schulden erfolgen, die regelmäßig dazu führen wird, eine Unterschreitung des Regelunterhaltsbedarfs durch Schulden zu verneinen (BGH FamRZ 84, 659). Zur Erinnerung: Seit dem 1. Juli 2003 ist der Regelunterhalt durch die Regelbetrag-Verordnung in der folgenden Höhe festgelegt worden. Die Verordnung regelt den Unterhalt, der regelmäßig für ein minderjähriges Kind mindestens zu zahlen ist. In den alten Bundesländern liegt der Regelunterhalt für Kinder bis 5 Jahre bei 199 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bei 241 Euro und bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren bei 284 Euro. In den neuen Bundesländern liegt der Regelunterhalt in der selben Reihenfolge des Alters geringfügig niedriger bei 283 Euro, 222 Euro und 262 Euro. Einzelheiten, Zweifelsfragen

Was ist mit Krankenhaustagegeld im Blick auf den Unterhalt? Die Angemessenheit von freiwilligen Vorsorgeaufwendungen ist dann zu bejahen, wenn keine genügende Pflichtversicherung besteht (Etwa Sozialgericht Hamburg vom 27. Januar 2006 -S 53 AS 568/05: „Vom Einkommen eines selbstständig Tätigen, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, sind die Beiträge zu einer privaten Krankenhaustagegeldversicherung vom Einkommen absetzbar, wenn durch sie ein mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbarer Schutz erreicht wird.“ ) und wenn die freiwilligen Vorsorgeaufwendungen in einem ähnlichen Maße wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen notwendig sind (Oberverwaltungsgericht – OVG – Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2001 – 12 A 2727/00). Bei weiterreichender freiwilliger Vorsorge sind das versicherte Risiko einerseits und die Sparzwänge bei wirtschaftlich beengten Verhältnissen andererseits in Bezug auf die jeweilige individuelle Lebenssituation abzuwägen (vgl. BVerwG vom 28. Mai 2003 – 5 C 8/02). Die bezweckte Sicherung darf nach Art und Höhe – allenfalls dem entsprechen, was ein vernünftiger und vorausschauend planender Bürger ohne überzogenes Sicherheitsbedürfnis mit einem Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze in einer ansonsten vergleichbaren Lage für sinnvoll und tragbar erachten würde.

Nur beim Ehegattenunterhalt, nicht beim Kindesunterhalt, wird darüber hinaus der zu zahlende Kindesunterhalt abgezogen. Dies gilt nicht für Kindesunterhalt, der für Kinder aus einer neuen Ehe zu zahlen ist.

Daraus ergibt sich dann das bereinigte Nettoeinkommen. In der gerichtlichen Praxis kann es im jeweiligen Einzelfall sehr viel Streit geben. Unterhaltsrecht ist alles andere als eine "mathematisch exakte" Wissenschaft.

schau dir bitte mal die
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an sollte das alles nicht helfen rate ich den weg zu einen Anwalt dür Familienrecht
und das schnellstens.

gruß TV Pirat
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Danke für Deine Bemühungen!
Den von Dir zitierten Text hatten wir u.a. auch schon gelesen. In dem von mir geschilderten Fall ist es ja eindeutig, dass die Berechnung des Mitarbeiters des Jugendamtes (der Einige, der das hier macht) falsch ist. Er ist den Muttis gegenüber immer sehr positiv eingestellt. Die Frage ist, was kann man dagegen tun. Er kann doch mit seiner falschen Rechnung nicht festlegen, dass darauf ein falscher Titel beurkundet wird.
Nochmal zusammenfassend. Der betroffene Vater ist Angestellter, PKV-versichert und im AD tätig. Die Steuererstattung, die jährliche Zuwendung des AG zum Kfz-Gebrauch in Höhe von ca. 600 € und die vermögenswirksamen Leistungen wurden zum Netto addiert, die Werbekosten (vom FA anerkannt), der Aufwand für den Arbeitsweg, die Krankenversicherung, die Haft- und Unfallversicherung und die Finanzierung für das notwendige Kfz. jedoch nicht berücksichtigt, also nich abgezogen.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

geht da ein Wiederspruch müsste geigendlich under dem Schreiben stehen, wenn ja Wiederspruch einlegen aber noch nicht
begründen und dann ab zum Anwalt.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Da es kein Bescheid ist, geht wohl kein Widerspruch. Steht auch nichts drunter.
Ich habe immer noch das Problem, dass es doch nicht nur eine Person im gesamten Einzugsbereich sein kann, die den Unterhalt bindet festlegen kann. Kann er sich nicht direkt an das Gericht wenden mit der Bitte, den Unterhalt zu berechnen?
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

er kann auch zu Familiengericht gehen und das dort Berechnen lassen so viel ich weiss, aber der SB vom Amt
hat sich auch an die
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zu halten schau dir die bitte mal an.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

so ich ruf mal bei uns beim Gericht an und frag mal nach da gibts aber noch folgendes....

1. Die Eltern einigen sich selbst.

2. Wenn das wegen unterschiedlicher Vorstellungen nicht funktioniert, lässt man sich beim Jugendamt beraten.

3. Wenn das zu keiner Einigung führt, geht es vor den Richter.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Die DT ist nicht strittig. Er kommt aber mit seinem bereinigten Netto unter die 950,00 € Selbstbehalt. Eigenartig auch, dass bei der damaligen Berechnung das Jahresbrutto ca. 5000 € höher war.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

so ich hab nun bei uns auf dem Gericht angerufen wenn bei ihm beim Gericht ein Unterhaltsverfahren anhängig ist und er ein
Aktenzeichen hat kann er sich ans Gericht wenden, sollte er sich mal schlau machen und notfals zum Anwalt gehen oder hilfe
beim Gericht suchen.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Danke Dir für Deine Bemühungen :thank_you:!
Das Problem ist, dass der Anwalt auch wieder Geld kostet und dass im zuständigen Jugendamt nur ein einziger Mitarbeiter für den Unterhalt zuständig ist.
Wenn ich etwas Neues in Erfahrung bringe, werde ich berichten. Danke nochmals!
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

wenn er nicht so viel Verdient kann er sich bei dem Amtsgericht einen Beratungsschein holen dann Kostet
der Anwalt nichts das soll er mal versuchen.
Dazu brauch er eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber und den Brief vom Amt und seinen Perso, dann
noch alles was er zu Zahlen hat (Mietvertrag u.s.w.)
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Heute gab es wohl den ersten telefonischen Kontakt mit dem Rechtsanwalt. Sinngemäß soll er gesagt haben, dass die 950 € Selbstbehalt nicht unbedingt eingehalten werden müssen und ein Mindestunterhalt zu zahlen sei. Er müsse dann eben noch einen zweiten Job suchen. Das kann doch nicht wahr sein, oder? Ich dachte die 950 € sind gesetzl. festgeschrieben.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

was ist das für ein Anwalt, an die 950 € ist nicht zu rütteln das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Berechnung des pfändbaren Anteils

In der Regel erfolgt die Berechnung des pfändbaren Anteils anhand des monatlichen Netto-Arbeitseinkommens, jedoch gibt es auch Tabellen für die Pfändungsgrenzen bei wöchentlichem oder täglichem Nettolohn.

Während die bisherige Pfändungstabelle ab einer Pfändungsfreigrenze von 989,99 € netto im Monat begann, wurde die Pfändungsfreigrenze in der neuen Pfändungstabelle ab Juli 2011 um 40,00 € auf 1029,99 € angehoben.

Die Höhe der pfändbaren Beträge ist allerdings abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. So durfte ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern beispielsweise bis einschließlich Juni 2011 bis zu 1.769,99 € netto im Monat verdienen, ohne dass ihm ein Teil des Einkommens gepfändet werden durfte. Ab Juli 2011 darf er sogar bis zu 1.849,99 € netto im Monat verdienen.

Zwischen der Pfändungsfreigrenze von 1029,99 € (bisher 989,99 €) bis zur Höchstgrenze von 3.154,15 € (bisher 3.020,05 €) Nettoeinkommen im Monat wird das Einkommen den persönlichen Umständen des Schuldners entsprechend zwischen Gläubiger und Schuldner „aufgeteilt“. Über der Höchstgrenze sind alle Beträge voll pfändbar und fließen zu 100 Prozent den Gläubigern zu.
 
AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen

Danke, hatte ich bisher auch überall so gelesen. Wahrscheinlich nicht der richtige Rechtsanwalt :emoticon-0145-shake.
 
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