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Satellit KEF sieht Simulcastverbreitung von TV (SD/HD) und Radio (UKW/DAB+) kritisch

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sieht laut ihrem am 18. Februar veröffentlichten 23. Bericht die gleichzeitige parallele Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf verschiedenen Verbreitungswegen oder in verschiedenen Qualitätsstufen (Simulcast) unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit kritisch.

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So habe sie die Abschaltung der Langwellen- und Mittelwellensender bewirkt und seit dem 20. KEF-Bericht den Aufwand für die Simulcast-Verbreitung von Hörfunkprogrammen über UKW und DAB+ vermindert.

Beibehaltung der SDTV-Ausstrahlung von Kommission akzeptiert

Bereits in ihrem 20. Bericht hatte die Kommission auch die Beendigung der parallelen Verbreitung der Fernsehprogramme in den Qualitätsstufen Standard Definition Television (SDTV) und High Definition Television (HDTV) per Satellit gefordert. Dieser Forderung hatte sie im 22. Bericht dadurch Nachdruck verliehen, dass sie die Kosten der SDTV-Verbreitung ab 2021 nicht mehr anerkannte (ARTE aber gesondert behandelte). Sowohl ARD als auch ZDF entschieden aus geschäftspolitischen Gründen, die SDTV-Ausstrahlung beizubehalten. Da jedoch sowohl die ARD als auch das ZDF die Kosten für 2021 bis 2024 trotz dieser Entscheidungen im Vergleich zu 2017 bis 2020 senken konnten, akzeptiert die Kommission diese Entscheidung.

ARD

Bei der ARD erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 717,2 Mio. € an, das sind jährlich 179,3 Mio. €. Der anerkannte Betrag für 2021 bis 2024 liegt um 23,0 Mio. € unter der Anmeldung der ARD von 740,2 Mio. € und um 23,6 Mio. € unter dem im 22. Bericht anerkannten Betrag. Die Kürzung ergibt sich daraus, dass die Aufwendungen für die Verbreitung in den Kabel- und den IP-Netzen nicht in voller Höhe anerkannt werden.

Finanzbedarf für Entwicklung Digitaler Hörfunk gemindert

Den Finanzbedarf für das hier nicht berücksichtigte Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk mindert die Kommission um 15,2 Mio. €.

Die Kosten der terrestrischen Verteilung der Fernsehprogramme sinken seit Jahren kontinuierlich. Demgegenüber sollen die Kosten der eigenen Senderbetriebe jedoch ansteigen. Die Kommission hatte die ARD daher aufgefordert, zum 23. Bericht die Kostenentwicklung der eigenen Senderbetriebe zu erläutern und eine Prognose der weiteren Entwicklung darzustellen.

DAB+-Ausbau und der Simulcast-Betrieb UKW/DAB+ wesentlicher Kostentreiber

Eigene Senderbetriebe existieren nicht in allen, sondern im Wesentlichen in den alten Bundesländern. Tatsächlich sinken, so die ARD-Stellungnahme, die Kosten des Eigenbetriebs für die Fernsehverbreitung, es steigen aber die Kosten des Eigenbetriebs für die Hörfunkverbreitung, wofür die ARD eine Reihe von Begründungen liefert. Wesentlicher Treiber sei der DAB+-Ausbau und der Simulcast-Betrieb UKW/DAB+ .

Auch der Rückzug des Sendernetzbetreibers Media Broadcast aus dem Geschäftsfeld UKW habe wegen der an einigen Standorten erforderlichen Umstellung auf Eigenbetrieb zu einer Verlagerung der Kosten geführt. Die ARD teilt mit, dass die in den Strukturprojekten avisierten Einsparungen im Personalbereich im Zeitraum 2021 bis 2024 realisiert werden. Daraus resultierende Einsparungen sowie der Effekt von vier weiteren Maßnahmen seien in der Anmeldung zum 23. Bericht überwiegend noch nicht berücksichtigt. Auf Nachfrage der Kommission detailliert die ARD die Kosten der eigenen Senderbetriebe 2021 bis 2024 für Hörfunk und Fernsehen.

Enthalten sind für Abschreibungen 85,6 Mio. €, für Personalaufwand 127,5 Mio. € und 146,7 Mio. € für Sachaufwand. Die Beträge für den Hörfunk (UKW, DAB+) belaufen sich auf 184,3 Mio. € und für das Fernsehen (DVB-T2) auf 175,5 Mio. €. Die Differenz der Gesamtsumme (359,8 Mio. €) zu der in Tabelle 32 resultiert aus den in letzterer enthaltenen Kosten für die Eigenbetriebe von IP-Netzen und Leitungen. Die Steigerung der Aufwendungen im eigenen Senderbetrieb für den Hörfunk zwischen 2017 bis 2020 und 2021 bis 2024 soll 41,6 Mio. € betragen, die allein für DAB+ 28,7 Mio. €. Die terrestrische Verteilung der Hörfunkprogramme ohne die Aufwendungen für die eigenen Senderbetriebe betrachtet die Kommission in Kapitel 6 des 23. KEF Berichts in ihrer Gesamtheit und kommt dort zu einer Minderung des Aufwands um 15,2 Mio. €.

Deutschlandradio

Beim Deutschlandradio erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 128,3 Mio. € an, das sind jährlich 32,1 Mio. €. Sie mindert den für die terrestrische Verteilung angemeldeten Betrag um 15,4 Mio. €.

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Aufwand für die Programmverbreitung - Anmeldung des Deutschlandradios (23. KEF Bericht, Seite 110)


Die in der Tabelle auf Seite 110 des 23. Berichts der KEF dargestellten Werte bedürfen der Interpretation und des Vergleichs mit der Anmeldung zum 22. Bericht.

Dort war „Digitaler Hörfunk“ noch ein Entwicklungsprojekt, für das der Finanzbedarf bei den Kosten der Programmverbreitung nur nachrichtlich mitgeteilt und im Entwicklungsbedarf finanzbedarfswirksam erfasst wurde. Zum 22. Bericht angemeldet hatte Deutschlandradio einschließlich der nachrichtlichen Aufwendungen für das Entwicklungsprojekt für 2017 bis 2020 134,5 Mio. € und für 2021 bis 2024 143,7 Mio. € (vgl. 22. KEF-Bericht, Tab. 35). Mit dem Jahr 2021 wurde das Projekt nun in den Bestand überführt.

Die Kommission betrachtet die Aufwendungen für die terrestrische Verbreitung der Hörfunkprogramme seit ihrem 20. Bericht gemeinsam und mindert die Summe kontinuierlich. Beim Deutschlandradio liegt die angemeldete Kostensumme für 2021 bis 2024 bei 137,4 Mio. €. Die von der Kommission in ihrem 20. Bericht ermittelte Zielgröße beträgt für die Periode 2029 bis 2032 95,9 Mio. €. Der angemeldete Betrag liegt damit um 41,5 Mio. € über diesem Wert. In ihrem 22. Bericht hatte die Kommission für 2021 bis 2024 122 Mio. € anerkannt. Die Kommission mindert daher den angemeldeten Aufwand für die terrestrische Programmverbreitung für 2021 bis 2024 um die Differenz zu dem im 22. Bericht anerkannten Beitrag, also um 15,4 Mio. €.

Die Kosten der Kabelverbreitung für 2017 bis 2020 sind maßgeblich durch die Einigungen mit den Kabelnetzbetreibern geprägt und insofern mit den Kosten für Folgeperioden nicht vergleichbar.

Die Kosten der IP-Verbreitung werden unverändert anerkannt, da die maximal anerkannte Steigerungsrate von 15 %, aufbauend auf dem für 2020 angemeldeten Wert, unterschritten wird.

Die Kommission mindert den vom Deutschlandradio für 2021 bis 2024 angemeldeten Bedarf um 15,4 Mio. € und erkennt einen Betrag von 128,3 Mio. € an.

KEF zu UKW/DAB+: Nicht absehbar, wann Simulcast beendet werden kann

Es ist derzeit noch immer nicht absehbar, wann der teure Simulcast UKW/DAB+ beendet werden kann. Der im September 2021 erschienene „Digitalisierungsbericht 2021 Audio“ der Medienanstalten dokumentiert die Entwicklung. Danach ist die Haushaltsausstattung mit DAB+-Empfängern zwischen 2020 und 2021 um 11 % auf nun 27 % gestiegen. Die Steigerungsrate liegt über der der Vorperiode (7,0 %), jedoch deutlich unter dem Spitzenwert von 33,5 % (2018 zu 2019). Die Haushaltsausstattung mit IP-Radiogeräten stieg um 17 % auf 16,8 %. Gleichzeitig sank sie für analoge Hörfunkgeräte von 91,2 % auf 88,9 %.

Mit 26,2 % im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist die Zahl der DAB+-Empfänger im Auto. Dies dürfte gerade auch mit der im Oktober 2019 beschlossenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes zusammenhängen.

Bayern will mit der Umstellung auf rein digitale Verbreitung beginnen

Die ARD hat zum Stand des Rückbaus von UKW-Sendeanlagen mitgeteilt, dass bis Ende 2024 „die punktuelle Überprüfung von UKW-Bedarfen in besonderen Regionen erfolgen“ soll. In Bayern finden erste Gespräche statt, um mit der Umstellung auf rein digitale Verbreitung beginnen zu können. Der für die UKW-Verbreitung angemeldete Bedarf für 2021 bis 2024 sinkt gegenüber dem zum 22. KEF-Bericht um 25,8 Mio. €, wobei in diesem Vergleich die Kosten der Senderanmietung, des UKW-Eigenbetriebs und die Kosten für alle Hörfunkleitungen einbezogen sind.

Zum 23. Bericht meldet die ARD für 2021 bis 2024 für das Entwicklungsprojekt einen Finanzbedarf von 114,1 Mio. € an. Darin enthalten sind Marketingaufwendungen in Höhe von 5,0 Mio. € und ein Übertrag aus 2017 bis 2020 in Höhe von 7,5 Mio. €.

Die Kommission erkennt die Marketingaufwendungen an, nicht jedoch den Übertrag. Sie geht damit für die Programmverbreitung von einem Betrag von 101,6 Mio. € aus. Die Gesamtaufwendungen für die Hörfunkverbreitung summieren sich laut Anmeldung zum 23. Bericht auf 287,0 Mio. €. In diesen Summen sind die Kosten des Eigenbetriebs von Hörfunksendern enthalten. In ihrem 22. Bericht hatte die Kommission einen Betrag von 279,3 Mio. € anerkannt. Die jetzt angemeldete Summe liegt damit um 7,7 Mio. € über dem im 22. Bericht anerkannten Betrag und um 74,8 Mio. € über der Zielgröße für 2029 bis 2032, die im 20. Bericht mit 212,2 Mio. € errechnet worden war. Die Kommission mindert daher den Aufwand für die terrestrische Programmverbreitung für 2021 bis 2024 um 7,7 Mio. € auf den im 22. Bericht anerkannten Betrag. Sie bildet diese Minderung beim Entwicklungsprojekt DAB+ ab, meint damit aber die Gesamtaufwendungen für die terrestrische Verbreitung der Hörfunkprogramme.

Für das Entwicklungsprojekt erkennt sie 98,9 Mio. € an. Dieser Betrag liegt um 15,2 Mio. € unter der Anmeldung. Die verbleibende Differenz zwischen dem im 22. KEF-Bericht für die terrestrische Programmverbreitung anerkannten Betrag und dem Zielwert in Höhe von 67,1 Mio. € werde in 2025 bis 2028 und 2029 bis 2032 abzubauen sein, hieß es.

ZDF

Beim ZDF erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand für die Programmverbreitung von 288,9 Mio. € an, das sind jährlich 72,2 Mio. €. Der anerkannte Betrag entspricht der Anmeldung und liegt um 1,1 Mio. € unter dem im 22. Bericht festgestellten Betrag.

Die Kosten der Satellitenausstrahlung waren im 22. Bericht für 2021 bis 2024 mit 42,3 Mio. € anerkannt worden. Mit der Anmeldung zum 23. Bericht sollen sie gegenüber 2017 bis 2020 um 31,3 % und im Vergleich zum anerkannten Betrag um 9 % sinken. Anders als in der Anmeldung zum 22. Bericht angekündigt, hat das ZDF die Verbreitung in der Qualitätsstufe SDTV aus geschäftspolitischen Gründen nicht beendet. Die Ausstrahlung in der Qualitätsstufe UHDTV ist gemäß der Anmeldung nicht vorgesehen.

Die Steigerungsrate der Kosten der Verbreitung auf IP-Netzen hatte die Kommission im 22. Bericht mit einem Maximalwert von 15 % pro Jahr gedeckelt und den vom ZDF angemeldeten Betrag um 24,6 Mio. € auf 51,6 Mio. € gemindert. Wie bei der ARD errechnet die Kommission den maximal anzuerkennenden Bedarf auf Basis der Anmeldung für das Jahr 2020 bei maximaler jährlicher Steigerung um 15 %. Die Anmeldung zum 23. Bericht liegt unter diesem Wert.

Die deutliche Steigerung der Kosten der Leitungsnetze erklärt das ZDF mit der Einführung der Version 2 des Integrierten Nationalen Leitungsnetzes (INL), bei dem seitens der Rundfunkanstalt keine Investitionen mehr anfallen, dafür aber die Nutzungskosten steigen werden.

Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 den angemeldeten Aufwand für die Programmverbreitung von 288,9 Mio. € an.

ARD: UHD kein Thema

Auf Anfrage der Kommission erläuterte die ARD, dass sie für 2021 bis 2024 keinen Aufwand für die Satellitenverbreitung von Programmen in der Qualitätsstufe UHDTV (Ultra High Definition TeleVision) einplant. Grund dafür ist, dass aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zeit nicht genügend Programm in dieser Qualitätsstufe zur Verfügung stehen dürfte.

Ein Schwerpunkt des 22. KEF-Berichts war die Entwicklung der Kosten der Verbreitung in den Kabelnetzen. Die Kommission hatte sich zur Anmeldung der ARD mit deutlicher Kritik geäußert. Während das ZDF den zum 22. Bericht angemeldeten Betrag für 2021 bis 2024 auch bei der Anmeldung zum 23. KEF-Bericht unverändert beibehält und das Deutschlandradio ihn deutlich senkt, meldet die ARD gegenüber dem zum 22. Bericht angemeldeten Bedarf von 77,9 Mio. € eine Steigerung um 21,4 Mio. € an. Darin enthalten ist ein Betrag von 5,1 Mio. €, der durch eine Veränderung der Ausweisung resultiert. Ihm steht auf der Einnahmeseite ein gleich hoher Betrag gegenüber. Die verbleibende Steigerung um 16,3 Mio. € erkennt die Kommission nicht an.

Die Kosten der Programmverteilung auf IP-Netzen sollen gemäß Anmeldung von 2021 bis 2024 gegenüber 2017 bis 2020 um 99,5 % steigen. Im Vergleich zur Anmeldung zum 22. Bericht sinkt der Bedarf für 2017 bis 2020 in der jetzigen Anmeldung um 9,0 Mio. €.

Die ARD dokumentiert die erwartete Nutzungs- und Kostenentwicklung sehr detailliert und weist dabei insbesondere die geplante Veränderung der Anteile der in der Qualitätsstufe HDTV (High Definition Television) angebotenen Download- und Livestreaming-Angebote aus, die von Landesrundfunkanstalt zu Landesrundfunkanstalt sehr unterschiedlich sind. Der in 2017 bis 2020 gegenüber dem 22. Bericht verringerte Bedarf zeigt, dass die Prognosen in der Anmeldung zum 22. Bericht zu hoch waren. Hierbei ist zu bedenken, dass das Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie vermutlich ein Jahr mit besonders intensiver Nutzung von Streaming-Angeboten war. Wie im 20. Bericht geht die Kommission von den angemeldeten Kosten des Jahres 2020 (22.295 T€) aus und erkennt für 2021 bis 2024 eine jährliche Steigerung um 15 % an. Es resultiert ein anerkannter Bedarf von 128.026 T€. Sie reduziert damit den angemeldeten Betrag um 6,7 Mio. €. Im Vergleich zu dem im 22. Bericht anerkannten Betrag (133,7 Mio. €) ist dies eine Minderung um 5,7 Mio. €.

Die Kommission mindert den von der ARD angemeldeten Gesamtbedarf für die Programmverbreitung (ohne nachrichtliche Positionen) in Höhe von 740,2 Mio. € um 23,0 Mio. €. auf 717,2 Mio. €. Im Vergleich zur Feststellung im 22. Bericht beläuft sich die Minderung auf 23,6 Mio. €.

ARTE plant Umstieg auf UHD ab 2023 – Ultra HD bei ARD und ZDF kein Thema

Während der europäische Kulturkanal ARTE ab 2023 auf die Qualitätsstufe UHD-TV umsteigen will, ist UHD für die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF offenbar kein Thema (INFOSAT berichtete im Vorfeld), wie aus dem 23. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervorging.

Der komplette 23. KEF-Bericht steht der
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zum Download zur Verfügung.

Quelle; INFOSAT
 
Dass der „Simulcast-Betrieb“ von UKW und DAB+ Rundfunk finanzieller Unsinn ist, steht außer Frage. Da aber DAB+ von den Rundfunkhörern nich schnell genug angenommen wurde, kann man die Kosten für DAB+ auch einfach einsparen. UKW-Radios gibt es jedenfalls mehr als ausreichend bei den Rundfunkhörern, teilweise noch solche aus den (50er)/60er/70er/80er… Jahren, weil diese noch heute nach (70)/60/50/40… Jahren nutzbar sind und nicht wie die ersten Digital-Radios längst unbenutzbar im Elektronikschrott gelandet sind.
 
In Zeiten steigender Energiepreise sollte UKW eigentlich kein Thema mehr sein.
 
Man könnte auch einfach DVB-T2 abschaffen hat sich schließlich auch nicht durchgesetzt.
 
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Eher im Gegenteil, denn UKW-Empfangsgeräte verbrauchen weitaus weniger Strom als DAB-Geräte. Oder kommt man bei DAB mit zwei Eneloop-Mignons auf 50 Stunden Betriebszeit? Mein UKW-Radio (ok, eigentlich ein kleiner Weltempfänger -> Grundig WR 5405) am Arbeitsplatz schafft es...

Und bei DAB ist man auf eine Menge an Füllsendern angewiesen (quasi schon fast hinter jedem Berg), ein starker UKW-Sender hat eine Reichweite von mindestens 100 km (MDR Jump oder SAW vom Brocken oder NDR und FFN von Torfhaus bekommt man noch locker in der südlichen Lüneburger Heide rein).
 
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Die Schweiz hatte aber prozentual sehr viel weniger DVB-T Nutzer als Deutschland. Außerdem gibt es zu DVB-T2 HD in Deutschland keine andere terrestrische TV-Empfangsmöglichkeit, im Gegensatz zum „Simulcast-Betrieb“ von UKW und DAB+ Rundfunk.
 
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UKW 1 Programm

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DAB+ 10 Programme


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Ja, mit 10 Programmen wird natürlich komprimiert und die Audioqualität dadurch schlechter. Aber in den meisten Fällen läuft das Radio neben bei in der Küche , im Auto oder am Arbeitsplatz.
Wer High End Audio genießen möchte, macht das heute sowieso zu Hause und über entsprechende Streaming Angebote.
 
Und was willst Du mir jetzt damit sagen? Bekomme ich diese auch in Celle oder Nienburg rein? Über UKW bekommt man Jump und SAW jedenfalls rein.
 
Es ging mir generell um die Energie Effizienz bei der Ausstrahlung von Fernsehen und Hörfunk. Dabei sind die digitalen Verbreitungswege deutlich überlegen.
Jump und SAW sind für Sachsen Anhalt gedacht und idealerweise mit wenig Energieaufwand nur dort zu empfangen. Alles andere ist in meinen Augen Verschwendung oder willst du unbedingt noch mehr Rundfunkgebühren bezahlen ?
 
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Beim terrestrischen TV kann man das so sehen, weil man mit den ursprünglichen Sendern im selben UHF-Frequenzband für AnalogTV dann mit DVB-T(2) mehr Programme mit etwa der selben Reichweite realisieren kann.

Beim Rundfunk trifft das so nicht zu, weil UKW und DAB+ unterschiedliche Frequenzen nutzen und für DAB+ eine große Menge an Sendern mit kleiner Leistung gegenüber einem für UKW mit großer Leistung verwendet. In der Summe deiner Aufstellung kommt man auf 11 DAB+ Sender mit einer Gesamtsendeleistung von 85kW gegenüber einem UKW-Sender mit 100kW Sendeleistung. Die energetischen Unterschiede sind da gar nicht so verschieden, dass es ein nennenswerter Effizienzunterschied wäre. Aber man muss sehr viel mehr DAB+ Sender warten, was bei der gesamten Energie-Effizienz zu berücksichtigen wäre.
 
100 KW 1 Programm UKW
85 KW 11 Programme DAB+
Das heißt 1 Programm im DAB+ Mux (11 Programme) etwa 7,7 KW
 
Naja, Masse ist noch lange keine Klasse. Im Durchschnitt nutzt man nur 2…3 verschiedene Programme (regelmäßi)g). Aber egal, jeder darf seine Sichtweise haben. Ja, DAB+ könnte ein guter Ersatz für UKW sein, wenn DAB+ genau so unproblematisch, einfach und störungsfrei und gleicher Tonqualität überall empfangbar wäre wie UKW.
 
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