Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW setzt weiterhin auf Kompromiss

Lutz Schüler, der Chef des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Kabel BW, setzt im Kabelstreit mit ARD und ZDF weiterhin auf eine außergerichtliche Einigung und sucht nach einem Kompromiss. Wie dieser aussehen könnte, ist jedoch aufgrund der verhärtetet Fronten völlig unklar.

Im Streit um die Zahlung der Einspeisegebühren zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und den Kabelnetzbetreibern ist noch immer keine Lösung in Sicht. Im Juni diesen Jahres hatten ARD und ZDF die Verträge für die Verbreitung ihrer Programme in den Netzen von Kabel Deutschland (KDG) und Unitymedia Kabel BW gekündigt und wollen die jährlich 60 Millionen Euro Einspeisegebühren einsparen. Die Öffentlich-Rechtlichen setzen dabei auf die Must-Carry-Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, nach denen die Netzanbieter dazu verpflichtet sind, ihre Programme zu verbreiten.

Anders als bei der KDG, die gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge vor Gericht zog, setzt man bei Unitymedia Kabel BW jedoch auf eine Kompromisslösung. Dies bestätigte Konzernchef Lutz Schüler in einem Gespräch mit dem "Handelsblatt", das in der Ausgabe vom heutigen Dienstag veröffentlicht wurde. "Wir haben gute Beziehungen mit ARD und ZDF. Ich spreche mit allen Intendanten in unseren Verbreitungsgebieten.", so Schüler gegenüber der Zeitung.

Wie ein Kompromiss zwischen der Liberty-Global-Tochter und den Öffentlich-Rechtlichen aussehen könnte, ist jedoch unklar. Beide Seiten beharren bisher stur auf ihren Positionen. "Kostenlos werden wir unsere Netze nicht hergeben“, bekräftigt Schüler seine Haltung im "Handelsblatt". ARD und ZDF haben dem gegenüber mehrmals klar gestellt, ab 2013 keine Einspeisegebühren mehr zahlen zu wollen. Sollte Schüler seine Aussagen wahr machen, so müsste er die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender ab Januar vollständig einstellen, sollte bis dahin kein Kompromiss erzielt sein oder in Aussicht stehen. Spätestens dann käme es wegen der Must-Carry-Regelungen mit Sicherheit zu einem Rechtsstreit.

Sympathiebekundungen für ARD und ZDF gab es laut "Handelsblatt" kürzlich von Seiten des Verbandes privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT). So zeigte sich dessen Präsident Jürgen Doetz erfreut über die Bemühungen der Öffentlich-Rechtlichen, die Inhalteanbieter zu stärken. Dennoch halten sich die großen Privatsender von RTL und ProSiebenSat.1 im Streit um die Einspeisegebühren bislang zurück. Im Gegensatz zu ARD und ZDF können diese sich nämlich nicht auf die Must-Carry-Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag berufen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Medienberater: Urheberrechtsgebühren kein Grund für Kabelgebühr

Der Streit um die Einspeisegebühren zwischen den großen Kabelanbietern und der ARD sowie dem ZDF dauert nach wie vor weiter an. Als großes Argument führen die Kabelnetzbetreiber dabei stets die Urheberrechtgebühr ins Feld - zu unrecht, wie Medienberater Heiko Hilker gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

Die Anbieter von Funk und Satellit müssen keine Urheberrechtsgebühren zahlen, nur die Kabelanbieter. Sehen Sie darin eine Benachteiligung für die Kabelnetzbetreiber und damit auch für die Kabel-Kunden, die diese Kosten zwangsweise mit tragen müssen?
Heiko Hilker: Auf den ersten Blick und oberflächlich gesehen scheinen die Kabelnetzbetreiber benachteiligt bzw. unzulässig finanziell belastet zu werden. Es sieht so aus, als ob sie, wie z.B. die Satellitenbetreiber, nur Programme weiterleiten. Doch auf den zweiten Blick gesehen ist die Kabelübertragung nicht mit der Satellitenübertragung gleichzusetzen. Der Kabelnetzbetreiber verfügt immer über eine Endkundenbeziehung. Satelliten- und insbesondere Betreiber von terrestrischen Sendenetzen haben zumeist keine solche Endkundenbeziehung. Sie vermieten Übertragungskapazität an Sendeunternehmen für die originäre Sendung der Programme. Allerdings ermöglicht insbesondere die Technologie der Kabelweiterverbreitung dem Kabelanlagenbetreiber, eigene, neue Geschäftsmodelle anzubieten und zu vermarkten.

Rechtlich handelt es sich bei der Satellitenübertragung wie auch bei der terrestrischen Verbreitung von Rundfunkprogrammen um eine eigene Erstsendung des Senders. Diese Erstübertragung schafft – rechtlich gesehen – die Voraussetzung, dass Kabelnetzbetreiber diese Programme weiter verbreiten können. (Der Gesetzgeber spricht von dem "Recht auf Kabelweitersendung".) Dies ist auch
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
so. Die Kabelnetzbetreiber erhalten die Programme nicht direkt, sondern sie nutzen die Signale, die andere ausstrahlen, um die neu zusammengestellten Programme Dritten anzubieten. Die Kabelnetzbetreiber verfolgen also einen grundlegend anderen Geschäftsansatz, aus dem sich auch eine andere urheberrechtliche "Bewertung" ergibt.

Die von den Kabelnetzbetreibern entwickelten Geschäftsmodelle erzeugen einen Mehrwert. Dieser wäre ohne die zugelieferten Programme nicht möglich. Auch die Urheber sollen, so wollte es der Gesetzgeber, grundsätzlich von den so generierten Einnahmen profitieren.

Sollten die Richter im Sinne der Kabelnetzbetreiber entscheiden und diese von ihrer Vergütungspflicht gegenüber den Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen freisprechen, müssten die durch die Verwertungsgesellschaften vertretenen Urheber auf Einkünfte verzichten. Wie könnte Ihrer Meinung nach eine Regelung aussehen, die die Technologieneutralität gewährleistet aber nicht zum Nachteil von Urhebern ist?
Hilker: Aus meiner Sicht ist die Technologieneutralität gewährleistet. Ich kann doch die Bedingungen für Satellitenbetreiber und Betreiber terrestrischer Sendenetze nur dann mit den Kabelnetzbetreibern gleichsetzen, wenn die Kabelnetzbetreiber entweder die TV-Programme den Endkunden kostenlos anbieten oder die Satellitenbetreiber zusätzliche entgeltliche Leistungen – wie zum Beispiel Plattformen - anbieten. Im letzteren müssten dann aus meiner Sicht auch heute schon diese
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Urheberrechtsabgaben zahlen.

In wie weit ist dabei auch der Gesetzgeber gefragt?
Hilker: Sollten die Richter die gegenwärtige gesetzliche Lage monieren, dann ist der Gesetzgeber gefordert, die Dinge klar zu regeln. Klar ist: wenn die Betreiber Geschäftsmodell entwickeln, sind an den zusätzlichen Einnahmen auch die Urheber zu beteiligen.

Im Fall einer positiven Entscheidung würden die Kabelanbieter je nach Größe Kosten einsparen. Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass vor allem die großen Kabelanbieter wegfallende Kosten durch die Urheberrechtsgebühr als Kompensation für den möglichen Zahlungsstopp von Einspeiseentgelten von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen betrachten?

Hilker: KDG erhält 27 Mio. Euro an Einspeiseentgelten von ARD und ZDF. Die Urheberrechtsabgabe liegt bei 7 Mio. Euro. Von einer Kompensation kann man da erst einmal nicht sprechen. Allerdings sind die Gewinne des Unternehmens exorbitant hoch – und sie steigen weiter. So sieht es auch bei Unitymedia
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
BW aus, das am 15. Dezember 2011 durch die Fusion von
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
und Unitymedia entstanden ist.

Die Urheberrechtsgebühren sind eines der großen Argumente der Kabelnetzbetreiber für die Einspeisegebühren. Wäre diese Forderung nach Kabelentgelten noch gerechtfertigt, wenn die bestehende Vergütungspflicht nach §20b Urheberrechtsgesetz wegfallen würde?
Hilker: Die Einspeiseentgelte für die beiden großen Kabelnetzanbieter sind ein Relikt deutscher Vergangenheit. Vergleichbare Entgeltstrukturen, dass Kabelanlagenbetreiber sowohl von Programmveranstaltern als auch von Kabelendkunden Entgelte realisieren, sind soweit ersichtlich in den europäischen Nachbarländern auch nicht existent. In den USA bezahlen die Kabelnetzbetreiber sogar die Sender dafür, deren Programm ausstrahlen zu dürfen. Zudem: die kleinen deutschen Kabelnetzbetreiber haben noch nie Entgelte erhalten. In Deutschland sollten die Gelder der Sender ("Kabelgroschen"), die zuerst an die noch staatliche Deutsche Bundespost flossen, dem Ausbau des Kabelnetzes dienen. Trotz der Privatisierung des Kabelnetzes wurde dieses Privileg unnötigerweise fortgeschrieben.

Die Einspeisegebühren, die die großen Kabelnetzbetreiber fordern, kann man also nicht aus der Urheberrechtsabgabe ableiten. Die Urheberrechtsabgabe ergibt sich rechtlich aus dem Geschäftsmodell der Kabelnetzbetreiber. Einfach gesprochen: Sie zahlen die Urheberrechtsabgabe dafür, mit der Übertragung der Programme Einnahmen – und auch Gewinne – zu generieren.

Vielen Dank für das Gespräch.

Quelle: Digitalfernsehen
 
MDR-Intendantin: Kabelstreit nicht auf Kunden abwälzen

Im anhaltenden Streit um die Einspeisegebühren forderte MDR-Intendantin Karola Wille die Kabelnetzbetreiber nun dazu auf, ihre Kunden aus diesem Konflikt herauszuhalten. Zudem betonte sie, dass niemand schwarze Bildschirme befürchten müsse. Falls doch, rät Wille den Betroffenen zu Alternativen wie Satellit, IPTV und Internet.

Der Streit um die Einspeisegebühren zwischen den großen Kabelnetzbetreibern und den beiden Öffentlich-Rechtlichen steckt fest. Während ARD und ZDF auf ihrem Standpunkt beharren, definitiv keine Kabelgebühren mehr zahlen zu wollen, bestehen
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
und Unitymedia Kabel BW darauf, dass sie die Programme nicht kostenlos verbreiten. Eine Einigung scheint so auch nach Monaten der Gespräche nicht in Sicht, während der Stichtag des 1. Januar immer näher rückt. Schwarze Bildschirme müsse ab dann aber niemand befürchten, wie MDR-Intendantin Karola Wille im "Meinungsbarometer Digitaler
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
" am Dienstag erklärte.

Gründe dafür gebe es viele: Zum einen führt die Intendantin natürlich die Must-Carry-Regeln ins Feld, durch die die Kabelnetzbetreiber dazu verpflichtet sind, die für die Meinungsvielfalt in Deutschland wichtigen Programme, zu denen auch die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören, zu verbreiten. Zum anderen "bezahlen die Kunden dieser Unternehmen ja für den
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
und können folglich erwarten, dass dort die versprochene Leistung auch ankommt", so Wille. Die Zufriedenheit der Kunden sei ja eigentlich auch im Interesse der Kabelnetzbetreiber. Ein verringertes
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
könnte diese mindern.

Ohnehin forderte die Intendantin die Kabelnetzbetreiber dazu auf, den andauernden Konflikt nicht auf dem Rücken ihrer Kunden auszutragen. So sieht Wille keine Rechtfertigung dafür, dass Verbraucher eventuell mit höheren Kabelgebühren rechnen müssten. "Ein Blick auf die Märkte im Ausland und auch auf die kleineren Kabelnetzbetreiber in Deutschland belegt: Dort werden von Programmveranstaltern keine Einspeiseentgelte gezahlt, die Unternehmen verdienen gutes Geld und dennoch sind die Kabelgebühren nicht höher als bei KDG, Unitymedia und KabelBW", so Wille.

Demzufolge gebe es eigentlich auch keinen Grund für die großen Anbieter, ihre Gebühren bei Wegfallen der Einspeisegebühren zu erhöhen. In diesem Zusammenhang verwies Wille auf die aktuellen Halbjahreszahlen von
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Deutschland: So hat das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten einen Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) von 423 Mio. Euro und einen Gewinn nach Steuern von 127 Mio. Euro ausgewiesen. Letztlich liege es aber in den Händen der Anbieter, "ihre Kunden aus dem Konflikt herauszuhalten".

Sollte es trotz allem ab Januar zu schwarzen Bildschirmen kommen, wie bisher von Kabel Deutschland angedroht, rät Wille den betroffenen Zuschauern dazu, sich über Alternativen zum Kabelempfang zu informieren. So stünden sämtliche öffentlich-rechtlichen Sender in digitaler, und vielfach auch in hochauflösender
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, beispeilsweise über Satellit (Astra), IPTV (Telekom, Vodafone) oder das Internet (Zattoo) zur Verfügung. Gleiches riet erst Ende November die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW speist keine Sender aus

Eine Einigung im Kabelstreit ist zwar noch immer nicht in Sicht, ein reduziertes Angebot an den öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF wird es bei Unitymediy Kabel BW ab Januar aber nicht geben, wie Sprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

Der Streit zwischen den großen Kabelnetzbetreibern und der ARD sowie dem ZDF ist auch wenige Tage vor dem Jahreswechsel noch in vollem Gange. Während
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
weiterhin seinen radikalen Kurs fährt und mit der Ausspeisung von öffentlich-rechtlichen Sendern droht, will man den Konflikt bei Unitymedia Kabel BW nicht auf dem Rücken der Kunden austragen, wie Unternehmens-Sprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte. Daher werden Kunden "auch weiterhin
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
wie das Erste, ZDF oder ihre regionalen Programme der ARD (Dritte) über ihren Kabelanschluss empfangen können", so der Sprecher.

Dessen ungeachtet sucht der Kabelnetzbetreiber auch weiterhin in Gesprächen nach einer vertraglichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren. Von seinem Standpunkt weicht der Anbieter aber nicht ab: "Wir verteidigen unsere Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender für die Inanspruchnahme einer wertvollen Leistung, und zwar die Verbreitung ihrer Programme über die meistgenutzte Infrastruktur für TV in Deutschland, ein Entgelt zahlen müssen", so Fuxjäger weiter.

Eine Einigung im Kabelstreit ist also scheinbar weiterhin nicht in Sicht. Denn auch die öffentlich-rechtlichen
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
beharren auf ihrem Entschluss, ab 2013 definitiv keine Einspeisegebühren mehr zahlen zu wollen, wie
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Wille unter Berufung auf die Must-Carry-Regeln erst Anfang Dezember noch einmal klar stellte.

Auf diese Vorschriften berufen sich auch die Kabelnetzbetreiber, auch wenn sie die Regeln anders auslegen als ARD und ZDF. Anlass für eine Überarbeitung oder Konkretisierung der Must-Carry-Regeln, mit der solche Streitfälle in Zukunft vermieden werden könnten, sieht man bei
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
scheinbar nicht. "Die Must Carry-Regelung besagt, dass wir den Sendern ein Angebot für eine Einspeisung zu marktüblichen Bedingungen unterbreiten müssen. Das haben wir getan", so die Antwort des Sprechers. Dies bedeute eben nicht, dass man die Kapazitäten verschenken müsse.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabelstreit: Auch Unitymedia Kabel BW reicht Klage ein

Nachdem die Gespräche um die gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF bisher ohne Erfolg verlaufen sind, sieht sich nun auch der Anbieter Unitymedia zu rechtlichen Schritten gezwungen und reicht Klage gegen ARD und ZDF ein, wie Unternehmenssprecherin Katrin Köster gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte

Die Klage-Welle geht weiter: Nachdem Kabel Deutschland bereits Ende Juli rechtliche Schritte gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt und eingeleitet hat, reicht nun auch Unitymedia Kabel BW Klage gegen ARD und ZDF ein, wie Unternehmens-Sprecherin Katrin Köster gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte. Es gehe bei diesem Schritt darum, den Rechtsanspruch des Kabelunternehmes geltend zu machen und in dieser Hinsicht eine Rechtssicherheit zu haben, da die gekündigten Verträge zum Ende des Jahres auslaufen. Ähnlich wie die KDG betrachtet auch Unitymedia die Kündigungen als nicht wirksam.

Nichtsdestotrotz will sich der Kabelnetbetreiber aber weiterhin um eine friedliche Lösung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bemühen. Die Gespräche werden im Januar fortgesetzt, so Köster. Kunden des Anbieters müssen trotz der angekündigten Klagen aber nicht mit Konsequenzen rechnen. Man habe sich mit ARD und ZDF darüber verständigt, dass man den Konflikt um die Einspeiseentgelte nicht auf dem Rücken der Kabel-Kunden austragen werde.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

Der Streit um die Einspeiseentgelte geht in seine heiße Phase über. Während die ARD bereits zu Alternativen wie Satellit rät, versuchen die Kabelnetzbetreiber ihren Standpunkt vor Gericht durchzusetzen. Einigkeit besteht nur in einem Punkt: die Verbraucher sollen nicht leiden. Aber wie?

Der Countdown im Streit um die künftige Zahlung von Einspeiseentgelten läuft: In wenigen Tagen laufen die aktuellen Verträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den großen Kabelnetzbetreibern aus. Ab dem 1. Januar wollen ARD und ZDF definitiv nicht länger an diesem "historisch überholten" Modell festhalten, wie ZDF-Intendant Thomas Bellut die von Unitymedia Kabel BW und Kabel Deutschland veranschlagten Gebühren nannte. Immerhin kassierten die Anbieter auf diese Weise doppelt ab. Daher haben die Öffentlich-Rechtlichen im Juni ihre laufenden Verträge gekündigt und so den bereits schwelenden Brand vollends entfacht. Denn die Kabelanbieter wollen den damit einhergehenden Verlust von etwa 60 Millionen Euro im Jahr, die ARD und ZDF als Entgelte zahlen, nicht hinnehmen.

Dreh- und Angelpunkt beider Argumentationen sind die sogenannten Must-Carry-Regeln, nach denen die Kabelanbieter verpflichtet sind, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu verbreiten. Der große Streitpunkt ist dabei das Geld: Während ARD und ZDF davon ausgehen, dass die Kabelnetzbetreiber auch ohne Entgelte dazu verpflichtet sind, die Sender zu verbreiten, beharren die Anbieter darauf, dass nirgendwo geschrieben stehe, dass dies kostenlos erfolgen müsse. Kabel Deutschland brachte diesen Sachverhalt auf die kurze Formel "must carry = must pay".

Die KDG ging Ende Juli schließlich in die Offensive und reichte Klage gegen ARD und ZDF ein. Grundlage für die von Kabel Deutschland vertretene Haltung ist ein im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstelltes Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF weiterhin dazu verpflichtet seien, die Gebühren zu zahlen. Denn da die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten eine flächendeckende Verbreitung ihrer Programme gewährleisten müssen und die Kabeleinspeisung dafür ein wesentlicher Bestandteil ist, "sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet", wie es in dem Dokument hieß. Zudem drohte die KDG damit, öffentlich-rechtliche Sender auszuspeisen, sollte es zu keinem neuen Vertrag mit ARD und ZDF kommen.

Die Öffentlich-Rechtlichen zeigten sich wenig beeindruckt: "Die KDG weiß genau, dass sie rundfunkrechtlich verpflichtet ist, die Programme des ZDF, einschließlich der Partner- und der Digitalkanäle zu verbreiten", sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock im Juli gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de. Im Dezember klang der Tenor ähnlich: MDR-Intendantin Karola Wille sagte, dass Niemand schwarze Bildschirme befürchten müsse - falls doch rät sie den Betroffenen, sich über Alternativen wie Satellit, IPTV oder Internet zu informieren. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz legte den Kabel-Kunden bereits einen Wechsel nahe, denn sie sind es am Ende, die von dem Streit und seinen eventuellen Konsequenzen betroffen sind.


Dabei wollen alle Beteiligten nach eigenen Aussagen genau das vermeiden. Karola Wille rief erst Anfang Dezember dazu auf, den Streit nicht auf dem Rücken der Kabel-Kunden auszutragen. Auch Unitymedia Kabel BW bekräftigte diese Absicht, zumal der Anbieter ohnehin von vornherein auf Gespräche setzte und zumindest bisher keine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Angebots angekündigt hat. Klage wurde mittlerweile aber doch eingereicht.Kabel Deutschland fährt zwar bisher den aggressivsten Kurs, hat aber ebenfalls "kein Interesse, den Vorstoß von ARD und ZDF, ab 2013 keine Einspeiseentgelte mehr zu zahlen, zu Lasten unserer Kunden auszutragen", wie Sprecher Marco Gassen vor wenigen Tagen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte. Man sei nach wie vor an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, sollte eine solche aber nicht zu Stande kommen, sehe man sich gezwungen, das Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender zu überprüfen, so Gassen weiter.

Die Frage, die sich Kabel-Kunden trotz aller versicherten Absichten aber dennoch stellen, ist klar: Was passiert am 1. Januar? Bleibt der Bildschirm auf einigen Sendern schwarz, wie von Kabel Deutschland angedroht? Eine Einigung im Kabelstreit ist bisher nicht in Sicht, auch wenn solche Entscheidungen traditionsgemäß erst am letzten Tag (31. Dezember) getroffen werden. Branchenexperten gehen derzeit von zwei verschiedenen Szenarien aus: Das Wahrscheinlichere sieht vor, dass ein gesetzlich vorgeschriebenes Grundangebot - basierend auf den Must-Carry-Regeln - kostenlos verbreitet wird, während für Zusatzprogramme wie die Digitalkanäle oder auch die HD-Sender weiter gezahlt wird.

Im zweiten Szenario würden alle Programme, die nicht zu den gesetzlich Vorgeschriebenen zählen, wegfallen. Betroffen wäre davon vor allem das analoge Kabel, denn laut Gesetz müssen nur mindestens sieben Programme darüber verbreitet werden. Digital sind alle 22 Sender von ARD und ZDF Pflicht, daher haben Kabel-Kunden mit einem digitalen Anschluss kaum Grund zur Sorge. Im allerschlimmsten Fall könnten die Anbieter die Endkundentarife erhöhen, ein Schritt, vor dem die KDG bereits gewarnt hat.

Dennoch steigt die Spannung, was ab dem 1. Januar passieren wird. Von gerichtlicher Seite wird kaum mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen sein. Die Prozesse haben erst begonnen, im Fall Kabel Deutschland gegen den RBB soll erst am 14. März ein Urteil fallen. Die KDG machte bereits klar, dass man auch mit unterschiedlichen Urteilen leben und dann individuell mit angepassten Einspeiseentgelten reagieren könne. So lang die Verfahren laufen, ist allerdings auch schwerlich mit einer Einigung zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Kabelanbietern zu rechnen. Immerhin hoffen sicherlich beide Parteien, als Sieger aus dem Gericht hervorzugehen.

Sollten dies ARD und ZDF sein, haben die Privatsender bereits angekündigt, eine Ungleichbehandlung bei der Kabeleinspeisung nicht hinnehmen zu wollen. Da diese sich jedoch nicht auf die Must-Carry-Regeln stützen können, wären dann wohl wieder die Gerichte gefragt, denn sowohl Kabel Deutschland als auch Unitymedia Kabel BW werden nicht freiwillig auch noch auf die Millionen der Privaten verzichten.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Unitymedia-Chef: "Einigung im Kabelstreit kann dauern"

Eine schnelle Einigung im Streit um die Kabel-Einspeiseentgelte, wie die Landesmedienanstalten sie fordern, wird es wohl nicht geben. Vielmehr werde sich der Konflikt noch hinziehen, wie Unitymedia-Chef Lutz Schüler erklärte. Man komme nur im "Schneckentempo" voran.

Eine schnelle Einigung im bereits seit Monaten währenden Streit um die Fortzahlung der Einspeisegebühren im Kabel wird wohl ein unerfüllter Wunsch bleiben. Man komme in den Gesprächen nur im Schneckentempo voran", hieß es laut laut dem Online-Portal des "Handelsblattes" am Donnerstag aus Verhandlungskreisen. Eine Lösung des Konflikts steht bisher also nach wie vor nicht in Aussicht. Unitymedia-Vorstandschef Lutz Schüler zeigte sich aber dennoch überzeugt, dass man das Ziel erreichen werde. "Ich bin zuversichtlich, dass wir uns mit ARD und ZDF einigen. Doch das kann dauern", sagte er gegenüber dem Blatt.

Die Gespräche zwischen den beteiligten Kabelnetzbetreibern und den beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stecken bereits seit Monaten fest. Weder ARD und ZDF noch Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW wollen von ihren jeweiligen Positionen abweichen. Zudem dürfte es dem Verhandlungsklima nicht allzu zuträglich gewesen sein, dass die Kabelunternehmen seit geraumer Zeit versuchen, die von ihnen vertretenen Ansprüche auf Einspeiseentgelte vor Gericht durchzusetzen. Allein diese Prozesse können das Problem erheblich in die Länge ziehen.

Dessen ungeachtet hatte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und vor allem Kabel Deutschland noch einmal dazu aufgerufen, den
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, da es in erster Linie die Verbraucher seien, die unter den Konsquenzen des Streits zu leiden hätten. Als Konsequenz auf die unnachgiebige Haltung von ARD und ZDF hatte er Anbieter die Datenraten für die Programme der Sender reduziert und mittlerweile auch damit begonnen, sein Angebot so zu kürzen, dass nur noch jeweils eine Version der Dritten Programme zu empfangen ist. Unitymedia Kabel BW hat bisher keine Sanktionen verhängt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

Im Kabelstreit zwischen den großen Netzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten könnte ausgerechnet die analoge Kabelverbreitung zum Knackpunkt für die Kabelanbieter werden. Zu dieser Ansicht kam unter anderem das Kölner Landgericht beim Prozess KDG gegen WDR. Sollten andere Gerichte der Argumentation folgen, dürfte es für die Kabelanbieter eng werden.

Im Streit um die Zahlung von Einspeiseentgelten zwischen den Kabelnetzbetreibern
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
und
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
einerseits sowie den Rundfunkanstalten ARD und ZDF andererseits könnte sich ausgerechnet die fortgesetzte analoge Kabeleinspeisung der öffentlich-rechtlichen Programme für die Netzbetreiber als verhängnisvoll erweisen. Dies geht aus dem Urteil des Landgerichts Köln hervor, das im März 2013 eine Klage von Kabel Deutschland gegen den WDR abgewiesen hatte. In seinem Urteil folgte das Gericht dabei weitgehend der Argumentation von ARD/WDR.

Demnach würde Kabel Deutschland die Übertragung der ARD-Programme nicht im Sinne einer Dienstleistung für die Rundfunkanstalten vornehmen, sondern vielmehr im eigenen Interesse, um die entsprechenden Sender als Vorprodukte zu ihrem Kabelanschlussangebot an die Endkunden zu vermarkten. Für diese Argumentation spreche aus Sicht des Gerichts vor allem die fortgesetzte Reanalogisierung der ARD-Sender durch den Kabelnetzbetreiber.

Die ARD selbst stellt ihre Programmsignale ebenso wie das ZDF seit dem 30. April 2012 nur noch digital über Satellit und Antenne zur Verfügung und legt nach eigenen Aussagen keinerlei Wert auf eine weitere analoge Verbreitung. Den Kabelnetzbetreibern steht jedoch frei, nach eigenem Ermessen die Satellitensignale zu reanalogisieren, um diese so in ihre Netze einzuspeisen. Sowohl Kabel Deutschland, als auch Unitymedia und Kabel BW machen nach wie vor von dieser Möglichkeit gebrauch, um weiterhin diejenigen Endkunden zu bedienen, die lediglich über analoge Anschlüsse verfügen. Seit dem Auslaufen der Einspeiseverträge zum 31. Dezember 2012 besteht für eine Reanalogisierung jedoch gegenüber den Veranstaltern selbst keinerlei Verpflichtung mehr, was bedeutet, dass die Netzbetreiber diese allein im eigenen Sinne weiterbetreiben.

Sollten auch andere Gerichte, vor denen Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW derzeit gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge klagen, dieser Argumentation des Kölner Landgerichts folgen, könnte es für die Kabelnetzbetreiber eng werden. Insgesamt sieht das Kölner Gericht die ARD nicht in der Pflicht, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zur Grundversorgung auch über eine Verbreitung ihrer Programme im Kabel nachzukommen, da diese bereits mit der Verbreitung über Satellit und Terrestrik in ausreichender Form gewährleistet sei.

Zudem würden die ARD-Anstalten auch den Kabelnetzbetreibern ihre Programme über diese Verbreitungswege unentgeltlich für eine Einspeisung zur Verfügung stellen. Auch die bestehenden "Must Carry"-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, durch welche die Netzbetreiber verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Programme einzuspeisen, würden an diesem Sachverhalt nichts ändern.

Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabelnetzbetreiber sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn die Veranstalter keine Einspeisegebühren bezahlen. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW hatte ebenfalls Klagen gegen ARD und ZDF eingereicht.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW

Kabel Deutschland ist im Kabelstreit wieder vor Gericht gescheitert. Auch im Fall von Unitmedia Kabel BW zeichnet sich mittlerweile eine Tendenz ab, wie MDR-Sprecher Walther Kehr gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Zudem rügten die Öffentlich-Rechtlichen, dass sich die KDG mehr auf die eigenen Kunden konzentrieren sollte, statt die Gerichte zu beschäftigen.

Um den Streit über die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten ist es zwar in letzter Zeit ziemlich ruhig geworden, vor den deutschen Gerichten ist der Konflikt aber noch lange nicht zum Erliegen gekommen. Denn nach wie vor werden zahlreiche Prozesse zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den großen Kabelnetzbetreibern auf gerichtlicher Ebene ausgefochten. Im Fall von
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
wurden dabei mittlerweile zwei weitere Urteile gefällt - und beide nicht im Sinne des Kabelanbieters. Wie MDR-Sprecher Walther Kehr gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte, wurden nun auch die Klagen von Kabel Deutschland gegen Arte und Radio Bremen abgewiesen.

Zusammen mit den bereits verlorenen Prozessen gegen den WDR, den SWR, den BR und den RBB muss der Kabelnetzbetreiber aus Unterföhring nun mittlerweile sechs Niederlagen auf seinem Konto verbuchen. Die Chancen, dass Kabel Deutschland aus den noch anhängigen Prozessen - die KDG hat sämtliche ARD-Anstalten sowie das ZDF wegen der gekündigten Einspeiseverträge verklagt - als Sieger hervorgeht, werden damit immer geringen.

Doch auch die Konkurrenz von
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
sollte wohl nicht all zu sehr auf richterliche Hilfe hoffen. In den vom dem Kabelanbieter angestrengten Verfahren sind zwar noch keine Urteile gefällt worden, in "einer ersten mündlichen Verhandlung hat das LG Köln aber deutlich gemacht, dass es den Entscheidungen der Gerichte aus den KDG-Verfahren folgen will", so Kehr weiter.

Während Unitmedia Kabel BW also noch auf sein erstes Urteil warten muss, hat Kabel Deutschland bereits angekündigt, diese Entscheidungen so nicht hinnehmen zu wollen und Berufung angekündigt. Damit könnte sich das Verfahren noch über Monate, wenn nicht gar Jahre, hinziehen. Die ARD-Anstalten scheuen den Konflikt zumindest nicht, wie der Sprecher vom in diesem Thema federführenden MDR noch einmal betonte: "Wir haben jedenfalls den Prozessen von Anfang an gelassen entgegengesehen - und daran hat sich nach mittlerweile sechs Klageabweisungen auch nichts geändert."

Die Zahlung von Einspeiseentgelten sei ein Anachronismus, der heute nicht mehr angemessen ist. Dass die Gerichte das auch so gesehen haben, überrasche die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten daher nicht, erklärte Kehr weiter und fügte mit einem Seitenhieb hinzu: "Statt die Gerichte weiterhin zu beschäftigen, sollte KDG sich auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinn der eigenen Kunden konzentrieren".

Quelle: Digitalfernsehen
 
Zurück
Oben