Kabel Deutschland will seine Leistungen für die öffentlich-rechtlichen Sender ab dem morgigen Dienstag (8. Januar) kürzen. So soll künftig nur noch jeweils eine regionale Variante der Dritten Programme übertragen werden. Außerdem werden die Datenraten für die Sender verringert.
Im Streit um die Zahlung der Einspeiseentgelte für die Kabeleinspeisung macht
Demnach werden alle digitalen Programme ab dem 8. Januar 2013 nur noch in einer regionalen Variante pro Kabelnetz eingespeist. So entfallen in Sachsen beispielsweise MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. MDR Sachsen wird jedoch weiterhin eingespeist. Auch in anderen Regionen wird ab dem morgigen Dienstag demnach nur noch das Dritte Programm mit dem jeweiligen Regionalfenster übertragen. Die überregionale Verbreitung von Dritten Programmen soll jedoch gemäß den Must-Carry-Bestimmungen erhalten bleiben.
Zudem soll die Bandbreite für die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an den Plattformstandard angepasst werden, mit dem auch andere Sender übertragen werden. Dies bedeutet eine Senkung der Datenraten. Auch diese Maßnahme soll ab dem 8. Januar 2013 greifen. Durch die Anpassung möchte
Quelle: Digitalfernsehen
KDG: Öffis in geringerer Qualität
Kabel Deutschland hat bekannt gegeben, öffentlich-rechtliche Sender ab Dienstag mit geringerer Bandbreite einzuspeisen.
Der Streit zwischen ARD/ZDF und dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland geht weiter. Die öffentlich-rechtlichen Senderstationen hatten schon 2012 mitgeteilt, ab diesem Jahr nicht mehr für die Verbreitung ihrer Inhalte im Kabelnetz zahlen zu wollen. Die Vergütung sei einst dafür gedacht gewesen, die Betreiber bei dem Ausbau der Netze zu unterstützen – aus Sicht der Sender sei dieser nun aber vollzogen. Kabel Deutschland sieht das natürlich anders, drohte zwischenzeitlich sogar damit, die Kanäle überhaupt nicht mehr einzuspeisen. Das aber war natürlich nicht möglich.
Eine Überprüfung in Sachen weiterer Vorgehensweise ist nun abgeschlossen und bringt folgendes Ergebnis mit sich: Ab Dienstag, 8. Januar 2013, wird Kabel Deutschland „Anpassungen bei der digitalen Übertragung vornehmen“, wie es das Unternehmen nennt. Die Bandbreite aller öffentlich-rechtlichen Sender werde ab dann an den Plattformstandard angeglichen – also so übertragen wie die anderen Programme auch. Bisher hatten die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Bandbreite erhalten.
„Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erläutert Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG. Mit der Reduzierung der Übertragungsqualität riskiert die KDG ihre Zuschauer noch weiter zu verärgern. Alle Dritten Programme werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität. Allerdings wird Kabel Deutschland künftig nicht mehr alle regionalen Varianten eingespeist.
In Sachsen gibt es im Kabelnetz dann zum Beispiel nur noch MDR Sachen, nicht aber mehr MDR Sachsen-Anhalt. „Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen. Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, so Cubero am Montag in einer Mitteilung.
Quelle: quotenmeter
Im Streit um die Zahlung der Einspeiseentgelte für die Kabeleinspeisung macht
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ernst. Wie der Netzbetreiber am Montag ankündigte, wird die KDG ihr Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender an den Plattformstandard anpassen. Im konkreten bedeutet dies: Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) hinausgehen, sollen entfallen.Demnach werden alle digitalen Programme ab dem 8. Januar 2013 nur noch in einer regionalen Variante pro Kabelnetz eingespeist. So entfallen in Sachsen beispielsweise MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. MDR Sachsen wird jedoch weiterhin eingespeist. Auch in anderen Regionen wird ab dem morgigen Dienstag demnach nur noch das Dritte Programm mit dem jeweiligen Regionalfenster übertragen. Die überregionale Verbreitung von Dritten Programmen soll jedoch gemäß den Must-Carry-Bestimmungen erhalten bleiben.
Zudem soll die Bandbreite für die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an den Plattformstandard angepasst werden, mit dem auch andere Sender übertragen werden. Dies bedeutet eine Senkung der Datenraten. Auch diese Maßnahme soll ab dem 8. Januar 2013 greifen. Durch die Anpassung möchte
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Deutschland nach eigenen Angaben eine effizientere Kapazitätsauslastung in ihrem Netzen erreichen und damit beispielsweise Platz für eine HD-Ausweitung schaffen. Quelle: Digitalfernsehen
KDG: Öffis in geringerer Qualität
Kabel Deutschland hat bekannt gegeben, öffentlich-rechtliche Sender ab Dienstag mit geringerer Bandbreite einzuspeisen.
Der Streit zwischen ARD/ZDF und dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland geht weiter. Die öffentlich-rechtlichen Senderstationen hatten schon 2012 mitgeteilt, ab diesem Jahr nicht mehr für die Verbreitung ihrer Inhalte im Kabelnetz zahlen zu wollen. Die Vergütung sei einst dafür gedacht gewesen, die Betreiber bei dem Ausbau der Netze zu unterstützen – aus Sicht der Sender sei dieser nun aber vollzogen. Kabel Deutschland sieht das natürlich anders, drohte zwischenzeitlich sogar damit, die Kanäle überhaupt nicht mehr einzuspeisen. Das aber war natürlich nicht möglich.
Eine Überprüfung in Sachen weiterer Vorgehensweise ist nun abgeschlossen und bringt folgendes Ergebnis mit sich: Ab Dienstag, 8. Januar 2013, wird Kabel Deutschland „Anpassungen bei der digitalen Übertragung vornehmen“, wie es das Unternehmen nennt. Die Bandbreite aller öffentlich-rechtlichen Sender werde ab dann an den Plattformstandard angeglichen – also so übertragen wie die anderen Programme auch. Bisher hatten die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Bandbreite erhalten.
„Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erläutert Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG. Mit der Reduzierung der Übertragungsqualität riskiert die KDG ihre Zuschauer noch weiter zu verärgern. Alle Dritten Programme werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität. Allerdings wird Kabel Deutschland künftig nicht mehr alle regionalen Varianten eingespeist.
In Sachsen gibt es im Kabelnetz dann zum Beispiel nur noch MDR Sachen, nicht aber mehr MDR Sachsen-Anhalt. „Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen. Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, so Cubero am Montag in einer Mitteilung.
Quelle: quotenmeter