Sky Deutschland muss Sonderaktion stoppen
Zum Start der Bundesliga-Saison hatte Sky Deutschland für ein Paket mit einer Preissenkung geworben. Allerdings fiel auch das Paket kleiner aus. Das Landgericht München hat dem Sender diese Werbung nun verboten.
MünchenSky Deutschland hat wegen irreführender Werbung vor dem Landgericht München eine Schlappe erlitten. Das Gericht erließ eine Einstweilige Verfügung und untersagte dem Sender die Werbung für eine Sonderaktion. Ein Sky-Sprecher erklärte am Donnerstag in München, der Sender habe die Einstweilige Verfügung bereits Anfang November akzeptiert und biete das betreffende Programmpaket nicht mehr an. Er bestätigte damit eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern.
Sky Deutschland hatte zum Start der Bundesliga-Saison Mitte August für ein Paket-Angebot mit einer Preissenkung geworben. Allerdings war nicht nur der Preis niedriger, sondern auch das Paket kleiner. So fehlte etwa die Funktion „Sky go“. Wer für ein Angebot mit einer Preissenkung werbe, müsse auch die gleichen Leistungen bieten, erklärten die Verbraucherschützer. Das sahen demnach auch die Richter so.
Der Sky-Sprecher verwies darauf, dass in der Zwischenzeit neue Pakete entwickelt worden seien, „bei denen darauf geachtet wurde, dass keine Formulierungen verwendet werden, die missverständlich oder irreführend sind“.
Quelle: handelsblatt
Zum Start der Bundesliga-Saison hatte Sky Deutschland für ein Paket mit einer Preissenkung geworben. Allerdings fiel auch das Paket kleiner aus. Das Landgericht München hat dem Sender diese Werbung nun verboten.
MünchenSky Deutschland hat wegen irreführender Werbung vor dem Landgericht München eine Schlappe erlitten. Das Gericht erließ eine Einstweilige Verfügung und untersagte dem Sender die Werbung für eine Sonderaktion. Ein Sky-Sprecher erklärte am Donnerstag in München, der Sender habe die Einstweilige Verfügung bereits Anfang November akzeptiert und biete das betreffende Programmpaket nicht mehr an. Er bestätigte damit eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Bayern.
Sky Deutschland hatte zum Start der Bundesliga-Saison Mitte August für ein Paket-Angebot mit einer Preissenkung geworben. Allerdings war nicht nur der Preis niedriger, sondern auch das Paket kleiner. So fehlte etwa die Funktion „Sky go“. Wer für ein Angebot mit einer Preissenkung werbe, müsse auch die gleichen Leistungen bieten, erklärten die Verbraucherschützer. Das sahen demnach auch die Richter so.
Der Sky-Sprecher verwies darauf, dass in der Zwischenzeit neue Pakete entwickelt worden seien, „bei denen darauf geachtet wurde, dass keine Formulierungen verwendet werden, die missverständlich oder irreführend sind“.
Quelle: handelsblatt