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Handy - Navigation iPhone gefunden: Kein Anspruch auf Entsperrung

Der Finder eines iPhone verlangte von Apple die Entsperrung des Geräts. Apple lehnte ab. Zu Recht, wie ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt.

Für alle, denen schon mal ein iPhone abhanden gekommen ist, dürfte das eine gute Nachricht sein: Wer ein gesperrtes iPhone findet, kann mit dem Gerät und vor allem mit den darauf befindlichen Daten nichts anfangen. Wie wbs-law.de heute berichtet, bestätigt ein Urteil des Amtgerichts München nun, dass Apple ein solches Gerät auch nicht entsperren muss. Selbst wenn der Finder offiziell Eigentümer des gefundenen iPhones geworden ist.

Der Finder hatte das verlorene iPhone im vergangenen Jahr in einem Straßengraben gefunden und ganz ehrlich im Fundbüro abgegeben. Weil sich der ehemalige Besitzer innerhalb der nächsten sechs Monaten nicht gemeldet hatte, erwarb der Finder nach § 973 BGB rechtmäßig Eigentum an dem Gerät.

Der neue Eigentümer wollte nun das mit einem Sperrcode geschützte iPhone vom Apple Support freischalten lassen. Die Mitarbeiter verweigerten die Freischaltung des Handys allerdings ohne Angabe einer Begründung. Der neue Eigentümer des iPhones klagte daraufhin vor dem Amtsgericht (AG) München, um eine Freischaltung zu erzwingen.

Kein Anspruch auf entsperrtes Gerät
Doch die Klage blieb erfolglos, denn das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf Entsperrung des Fundes habe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig (AG München, Urt. v. 24.07.2017, Az. 213 C 7386/17 [dejure.org]).

Auch wenn der Mann durch den Fund und den Zeitablauf Eigentümer des iPhones geworden sei, erwerbe er als Finder das Eigentum lediglich in dem Zustand, in dem es sich nach Ablauf der sechs Monate nach dem Fund befunden habe. Der Finder habe demnach Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn nicht nutzbaren iPhone erworben. Ein freigeschaltetes iPhone sei zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand gewesen.

Ein Anspruch auf Freischaltung komme auch wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betracht. Die Freischaltung erlaube den Zugriff auf sämtliche auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Inhabers. Genau das soll mit dem Sperren des Mobiltelefons ja gerade verhindert werden, zumal im vorliegenden Fall nicht geklärt sei, wo und unter welchen Umständen der ursprünglichen Eigentümer das Gerät verloren habe.

Insofern stellt sich natürlich schon die Frage, warum der Finder eine Entsperrung erzwingen wollte und nicht etwa das Löschen bzw. Zurücksetzen des Geräts - vor allem, da Apple ja bekannt dafür ist, gesperrte iPhones eben nicht entsperren zu wollen, selbst wenn das FBI oder andere Ermittlungsbehörden eine Entsperrung des Gerätes einklagen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Ansinnen des Klägers bestenfalls naiv.

Auf der Apple-Support-Seite befindet sich auch ein
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, wie sich ein iPhone zurücksetzen lässt, falls der Entsperrcode vergessen wurde. Dadurch werden zwar sämtliche Daten gelöscht, aber das Gerät wäre wieder benutzbar.

iphone-gefunden-entsperrung-verweigert-1s.jpg


Quelle; teltarif
 
Genau das nennt Apple Aktivierungssperre!

Also vielleicht sollte er die Deaktivierung der Aktivierungssperre durch Apple durchführen lassen, somit wird das iPhone für den Finder wieder nutzbar und gleichzeitig werden alle Daten des Vorbesitzers komplett gelöscht!

Allerdings kann man die Aktivierungssperre wirklich nur dann selber deaktivieren wenn man die Apple ID und das zugehörige Passwort dazu kennt!
 
So bitte es auch für den Finder / neuen Eigentümer klingt: Pech gehabt.
Es war mehr als Naiv zu glauben per Gericht etwas erzwingen zu wollen, was ganz klar geregelt ist.
Nach der (zu Recht) unbeugsamen Haltung Apple´s gegenüber der NSA hätte jeder seriöse Anwalt einer solchen Klage nicht zugestimmt.
Apple Handys sind teuer, ja, aber dieser Persönlichkeitsschutz offensichtlich sein Geld wert.
 
irgend wie verstehe ich apple , aber der man hat es gefunden und nicht gestohlen , braw abgegeben und dann halbes jahr gewartet bis sich der besitzer meldet , dann hat es auch seine pflicht getan und das gefundene wider bekommen da sich der eingentumer nicht gemeldet hat

die können doch das smartphone ferngesteuert komplet löschen und auf werkseinstelungen stellen , wieso machen sie es nicht das ist mir komisch , die müsen doch keine kodes , pins oder sonstiges an den neuen besitzer übermiteln das er das entsperen kann so wie es ist , die solten schon wisen wie man ein smartphone fergesteuert auf werkseinstelungen stellt , damit der neuer user vieleicht ein apple fun wird und dabei die fremden daten nicht zu sehen bekommt
 
ich hoffe, der neue eigentümer hatte auch keine rechtschutzversicherung und hat jetzt ordentlich anwalts- und gerichtskosten zu zahlen.
 
...finde ich nicht richtig!
Wenn ein ehrlicher Finder die Eigentumsrechte erwirbt dann hat er auch das Recht voll über die in seinen Besitz übergegangenen Gegenstände zu verfügen.
Wie kann sich da eine private Firma weigern die ihm gesetzlich zustehenden Rechte nicht zu gewähren?
Wer soll dann noch eine Fundsache überhaupt aufheben und abgeben wenn er weder Finderlohn noch die Fundsache nach einer Wartezeit bekommt und sie auch nutzen kann.
Dann hat er doch nur einen unnötigen Zeitaufwand....für nichts!
Der wird sich beim nächsten mal überlegen noch mal was aufzuheben und abzugeben!

Ich hoffe das die nächste Instanz das Urteil wieder ganz schnell kippt und wieder Rechtssicherheit herstellt!
 
Zuletzt bearbeitet:
das wäre ein weiterer tritt ins gesicht für den datenschutz. der gegenstand/das iphone ist unbestritten im besitz des neuen eingentümers. die daten allerdings sind PERSÖNLICHE daten. da kann und darf mMn kein eigentum übergehen...
 
...dann muss sie APPLE löschen, dürfte doch kein Problem sein.

Wenn ich mein Notizheft oder andere Aufzeichnungen verliere,sind meine Daten auch weg und der Finder hat sie.
Pech gehabt, muss ich halt besser auf mein Zeug aufpassen.
Kann doch nicht von anderen verlangen das die wegen meiner Dummheit meine Daten schützen.
Das muss ich schon selbst machen.
Im Prinzip hat man da sowieso nur Nebensächlichkeiten gespeichert.

Wer existentiell wichtige Daten auf einem Telefon aufbewahrt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
Ein Telefon ist kein Safe!
 
Zuletzt bearbeitet:
muss apple löschen ? nach welchem recht ?
wer sagt, das das gerät verloren wurde ? wenn mir ein gerät gestohlen wird, wäre ich froh, wenn apple, google oder microsoft den zugriff auf meine daten nicht so unbedarft rausgibt.
und bevor du wieder dein übliches verdrehtes rechtsverständnis rauskramst und was von "selber schuld wenn man es nicht meldet" faselst: es gibt umstände, wo man nicht unbedingt möglichkeit zum melden hat. urlaub, dienstreisen, ausland, etc...
 
...es war aber nicht gestohlen...er hatte es wie es das Gesetz verlangt den Fund abgegeben!
Damit steht ihm, wenn der Eigentümer es abholt ein Finderlohn zu.
Wird das Gerät nicht innerhalb einer bestimmten Zeit abgeholt geht das Fundgut in den Besitz des Finders über!


Die Frist wo das Handy beim Fundbüro aufbewahrt wird ist garantiert länger als jede Dienstreise oder Urlaub.


Wenn der ehemalige Eigentümer sich nicht in der Frist von 6 Monaten sich nicht meldet gehört ihm das Handy nicht mehr, dann ist es Eigentum des Finders.
Und das mit allen was dazu gehört.
 
nur deine meinung.

der schutz von persönlichen daten ist ein hohes gut und zum glück gibt es in diesem fall eine firma und ein gericht, was dieses gut als schützenswert erachtet. und ich gehe davon aus, das apple sich auch von höheren instanzen in deutschland keineswegs auch nur in kleinster weise beeindrucken lässt und jegliches aufbegehren am lässig ausgestrecktem arm verhungern lässt. nur meine meinung ;-)
 
@pidi

wir schreiben aber das Apple das Smartphones auf werkseinstelungen setzen soll , und nicht entschperenn so das der finder an die gespeicherte Daten dran kommt , anders gesagt , die sollen einfach Format : c auf dem Smartphone durchführen , nichts mehr

Gesendet von meinem U7 Plus mit Tapatalk
 
Sorry @mattmasch aber da liegst Du leider falsch.
Der gefundene Gegenstand geht zwar nach einer gewissen Zeit in des Finders Besitz über, allerdings in dem ZUSTAND wie es gefunden wurde.

Mit allem was dazu gehört passt ebenfalls nicht, da der Finder nur den gefundenen Gegenstand erhält, nicht aber fehlendes Zubehör.
 
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