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PC & Internet Indien: Cam-Rippern drohen mehrere Jahre Gefängnis

Die indische Regierung plant die Einführung eines neuen “Kinogesetzes”, wonach Cam-Ripper mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen. Alternativ können Geldstrafen von bis zu umgerechnet 12.200 Euro verhängt werden. Man folgt damit den Vorschlägen der lokalen Filmindustrie, diversen Unternehmen aus Hollywood und der US-Regierung.

Die neue Gesetzesinitiative stammt vom indischen Rundfunk-Ministerium, Ministry of Information and Broadcasting (MIB). Die indische Regierung plant eine Neuauflage vom sogenannten “Cinematograph Act”. Man will damit die Aufnahmen aktueller Kinofilme mit eigenen Kameras unterbinden.

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Online-Piraterie stellt für Bollywood und Hollywood zunehmend ein Problem dar. Grund dafür ist auch der sprunghaft wachsende technische Fortschritt in Indien. Während vor zehn Jahren nur etwa fünf Millionen Personen über einen schnellen Breitbandzugang zum Internet verfügt haben, so sind es jetzt fast 500 Millionen Inder. In Indien leben derzeit schätzungsweise 1,35 Milliarden Menschen. Es ist damit einer der bevölkerungsreichsten Staaten der Erde. Bis zum 02. Februar 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger Indiens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Änderung dieses Gesetzes abzugeben.

Cam-Ripper Verbot schafft die Urheberrechts-Problematik nicht aus der Welt!

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Der US-amerikanische Dachverband der Filmfirmen, MPAA, empfahl, der Gesetzgeber müsse rasch das Gesetz anpassen, um unbefugte Aufnahmen in einem Kino ganz oder teilweise zu verbieten. Der US-Handelsbeauftragte schloss sich dieser Einschätzung bei seinem jüngsten Sonderbericht namens “2018 Special 301 Report” an. Nach Informationen von Torrentfreak gab der Geschäftsführer von MPAA-India bekannt, diese Anpassung bringe das Land juristisch gesehen auf Augenhöhe mit den anderen Nationen. Gegenüber der Television Post sagte Uday Singh von der MPAA, dass man auch den Preis für die Kinokarten reduzieren müsse, wenn man effektiv gegen die Online-Piraterie vorgehen will. Umso erschwinglicher die Tickets seien, umso geringer sei die Nachfrage nach illegalen Angeboten. In einem Schwellenland wie diesem gilt das umso mehr.

Der Jurist Hetal Thakore von der Kanzlei Dua Associates wird von den lokalen Medien mit weitaus kritischeren Aussagen zitiert. Diese Maßnahe werde “praktisch keine Auswirkungen auf die Piraterie haben“, sagte er der Television Post. Allerdings ist der Anwalt davon überzeugt, dass das neue Kinogesetz durchaus eine abschreckende Wirkung auf die Cam-Ripper entfalten wird. Thakore glaubt, dem Ministerium MIB gehe es auch darum, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Strafverfolgungsbehörden wurden auch ohne gesetzliche Grundlage aktiv
Doch deren Mitarbeiter wurden in der Vergangenheit nach Angaben von Torrentfreak auch ohne die Feststellung von illegalen Handlungen aktiv. So gab es auch ohne Anti-Camcording-Gesetz Verhaftungen von Cam-Rippern, um die Aufnahme und illegale Verbreitung von Kinomitschnitten zu verhindern. Handelten die Behörden bisher juristisch gesehen quasi im luftleeren Raum, so würde die Gesetzesinitiative ihr Vorgehen künftig legitimieren.

Quelle; tarnkappe
 
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