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Haushaltsabgabe: Behinderte künftig nicht mehr befreit

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Haushaltsabgabe: Behinderte künftig nicht mehr befreit

Mit der ab 2013 geltenden Haushaltsabgabe werden Menschen mit Behinderung nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreit. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen müssen dann einen Betrag in Höhe eines Drittels der neuen Gebühr zahlen.

Einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags veröffentlichte das Medienportal "Carta" am Montag. Viel habe sich zum Beschluss im Juni nicht geändert, hieß es. Aber nach der neuen Vorlage müssen in Zukunft rund 580 000 bislang von den Rundfunkgebühren befreite Personen mit Behinderungen ein Drittel der Gebühr zahlen.

Entlastet dagegen werden die Unternehmen: Die Bemessungsgrundlage wurde laut dem Entwurf zugunsten größerer Firmen auf 1 000 Mitarbeiter geändert. Auch für Zweit- und Ferienwohnungen gelten in Zukunft wohl andere Regeln: Wer eine Zweitwohnung hat und diese nicht weitervermietet, muss statt dem vollen Betrag nur ein Drittel der Haushaltsabgabe zahlen. Ansonsten seien die Änderungen am Entwurf "redaktioneller" Art, hieß es. Wie hoch die kommende Haushaltsabgabe ausfällt, sei weiterhin nicht klar.

Dem Portal zufolge soll der Entwurf bereits auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedet werden. Auf die angekündigte Umbenennung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Rundfunkservicezentrale werde allerdings verzichtet.

Quelle: digitalfernsehen
 
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