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Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

19.02.08

Leipzig - Die deutsche Justiz geht jetzt wieder verstärkt gegen Hacker vor, die es auf den Abosender Premiere abgesehen haben.

Nach Informationen von DIGITAL FERNSEHEN (DF) gab es in den vergangenen Tagen nicht nur Hausdurchsuchungen bei Steuersündern, sondern auch bei Pay-TV-Hackern.

So wurde Anfang der Woche im norddeutschen Raum die Wohnung eines Schwarzsehers durchsucht, der monatelang Informationen ins Internet stellte, mit denen man die Programme des Pay-TV-Anbieters Premiere illegal empfangen konnte. Unter dem Pseudonym "Silencer" verbreitete die Person regelmäßig die so genannten Keys, die zum illegalen Empfang nötig sind.

Auf DF-Anfrage bestätigte ein Premiere-Sprecher die Hausdurchsuchung, konnte aber aufgrund des derzeit laufenden Verfahrens keine weiteren Details nennen. Ein Strafantrag gegen "Silencer" sei gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittle in dem Fall.

Ob auch in weiteren Fällen Ermittlungen laufen und weitere Hacker demnächst Besuch von Polizei und Staatsanwalt erhalten werden, wurde nicht bekannt. Sicher ist nur, dass sich Schwarzseher nicht mehr sicher sein können, unentdeckt zu bleiben.

Nach dem Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) werden Verstöße mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder empfindlichen Geldbußen geahndet.

Quelle: digitalfernsehen
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

19.02.08



So wurde Anfang der Woche im norddeutschen Raum die Wohnung eines Schwarzsehers durchsucht, der monatelang Informationen ins Internet stellte, mit denen man die Programme des Pay-TV-Anbieters Premiere illegal empfangen konnte. Unter dem Pseudonym "Silencer" verbreitete die Person regelmäßig die so genannten Keys, die zum illegalen Empfang nötig sind.



Quelle: digitalfernsehen

So weit ich richtig Informiert bin ist das veröffentlichen und besitzen der Keys nicht Strafbar. Eine Straftat wird es erst dann, wenn der Key zur Entschlüsselung Illegal eingesetzt wird. Ist das so richtig?! Weiß es einer genau?:read:

Ansonsten: Freheit für Silencer (wenns ihn den gibt?!) :8
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Na dann schauen wir mal was aus diesem Bericht wird. An den letzten war auch nicht viel dran.
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

[SIZE=-1]SiLæncer[/SIZE] ist der Forengott/Admin von dvbcube.org ...
In dem Forum ging es hauptsächlich um DVB-S/C/T am PC.
[SIZE=-1]dvbdream.de ist komischerweise auch nicht erreichbar.

[/SIZE] Jeder noob kann die Keys mit vplug am PC auslesen.
Vahid (der Author von vPlug) kommt aber zum Glück nicht aus Deutschland.:8

Die Emus und Keys kann man sich aber auch via Google beschaffen.
--> Hausdurchsuchung bei Google !!? *lol*

Hier mal das Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG):
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1 Zweck des Gesetzes


Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck 1."zugangskontrollierte Dienste"a)Rundfunkdarbietungen im Sinne von § 2 des Rundfunkstaatsvertrages,
b)Telemedien im Sinne von § 1 des Telemediengesetzes,

die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können,
2."Zugangskontrolldienste" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die die erlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes ermöglichen,
3."Umgehungsvorrichtungen" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt oder entsprechend angepasst sind, die unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen,
4."Absatzförderung" jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.




Abschnitt 2
Schutz der Zugangskontrolldienste




Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten


Verboten sind 1.die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2.der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3.die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.




Abschnitt 3
Straf- und Bußgeldvorschriften




Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 4 Strafvorschriften


Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder verbreitet.



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 5 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 6 Einziehung


Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden.



Abschnitt 4
Schlussvorschrift




Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 7 Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
P.S.
Wenn in der Datenbase Sachen stehen wie z.B. "Day*on* PW AU", inklusive Namen des Uploaders, wird das Forum hier wohl bald dicht sein.


mfg dvbdvb
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

...
Ansonsten: Freheit für Silencer (wenns ihn den gibt?!) :8

Hallooo estmaaal und den gibt es wirklich !!! Ist bei mehreren Boards
sehr rege tätig. Kann ich natürlich hier und jetzt nicht sagen wo:fie:

Wenn das dann wirklich stimmen sollte :Freiheit für Silencer !:good:


mfg
S.Pam

Edit: Hatte Deinen Beitrag noch nicht gesehen dvbdvb ! Sorry !
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Oder der Silencer aus Keyteam-board er veröffentlichte die täglichen Keywechsel.
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Das Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) ist ja schon recht interessant :D

Aber wer lesen und interpretieren kann...:read:
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Ich sage dazu mal nichts.........
(Sonst wird mir das bald noch zu Last gelegt....)
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

@Holzwurm:

Spannend wird's nur, wenn diese Suchmaschine zum Einsatz kommt:
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Na,da habe ich glück denn hier in luxembourg kann p...... mir gar nicht weil es hier nicht Strafbar ist.
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Also bin MOD auf einer Seite wo Silencer_666 auch tätig ist.
Momentan steht nicht fest ob er es ist.
Bin in mehreren Boards tätig und dort geben es sehr viele Silencer.
Aber nur ein Schlüsselmeister Silencer_666.

Ich hoffe das er es nicht ist
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Hausdurchsuchung (Staatsanwaltschaft) nur, wenn jemand nachweislich gegen ZKDSG verstossen, sprich, irgendwas in diesem Zusammenhang vermarktet / vertickt hat und Anzeige durch "Geschädigten" vorliegt.

Bei einem Schwarzglotzer, der gegen §265a Stgb verstossen hat, wird wohl so schnell keiner mit einem Durchsuchungsbefehl kommen...
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Mannomann, das ist tatsächlich der Silaencer aus dem dvdcube und aus dem anderen Forum der Schlüsselmeister Silencer_666...
Das ist schon hart.
Er ist jetzt natürlich ausgestiegen...
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Solche Beiträge werden auch zur Abschreckung ins Netz gestellt.Warten wir mal ab, was daraus wird.
 
AW: Hausdurchsuchung bei deutschem Pay-TV-Piraten

Aber dieser Artikel stimmt, leider. Ein anderer Mod aus dem dvbcube hat es bestätigt.
Die fetten Jahre sind nun vorbei.
 
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