Wie die Polizei in Oberfranken mitteilt, ist ihnen kürzlich ein „empfindlicher Schlag gegen die bundesweite Cardsharing-Szene“ gelungen. Die gemeinsame Durchsuchungsaktion fand an 18 Orten in insgesamt fünf Bundesländern in ganz Deutschland statt.
Am frühen Morgen des 21.10.2020 vollzogen Polizeibeamte im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern in fünf Bundesländern insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse. Die Ermittler aus Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt arbeiteten bereits im Vorfeld der Maßnahme eng zusammen. Die Polizei kann den erfolgreichen bundesweiten Einsatz aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt öffentlich machen.
Knapp 100 eingesetzte Polizeibeamte fanden bei der Maßnahme umfangreiches Beweismaterial. Man stellte eine Vielzahl an Receivern, PCs, Festplatten und sonstigen Datenträgern sicher. Aktuell gehen die Ermittler davon aus, dass die Cyberkriminellen bis zur Razzia im Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland mehrere hundert eigene Kunden mit illegalen Pay-TV-Zugängen versorgt haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt nun auf Basis der beschlagnahmten Asservate (Gegenstände) Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige in fünf Bundesländern wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren vor.
Der Gesamtschaden, der den Pay-TV-Anbietern bislang entstand, ist erheblich und soll im siebenstelligen Eurobereich liegen. Mit der Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren gegen die Kunden des Cardsharing-Netzwerkes muss man in naher Zukunft rechnen.
Wir haben vor etwa einem Jahr ausführlich darüber aufgeklärt, was auf einen nach einem solchen Bust zukommen kann. Was mit dem Begriff Cardsharing gemeint? Ganz einfach. Dabei teilen sich mehrere Benutzer einen bezahlten Zugang. Meistens läuft der Empfang des geteilten Programms über entsprechend präparierte Set-Top-Boxen, teilweise auch über einen regulären Internet-Browser. Diverse illegale Cardsharing-Portale als auch Foren bieten online zu unterschiedlichen Preisen ihre Dienste an. Manchmal bekommt man auch gar nichts für sein Geld, das kann ebenfalls vorkommen.
Die Behörden kommen entweder (mangels VPN) über eure IP-Adresse oder die Bezahlung des illegalen Cardsharing-Dienstes an eure Daten. Sofern der letzte Besuch vor dem Bust länger als sieben Tage zurückliegt, kann man euch nur noch über die Bezahlung identifizieren.
Wer zuvor noch nicht negativ aufgefallen ist, auf den kommen lediglich Geldstrafen zu. Doch auch die geschädigten Rechteinhaber wie Sky treten auf die Verurteilten zu, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Man hat deren Programm ja immerhin konsumiert ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Von daher ist für Cardsharer nach der Verurteilung das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Weitere Details findet man in unserem Hintergrundartikel. Die Informationen basieren stammen letztlich von einem Rechtsanwalt, der auf dieses Fachgebiet spezialisiert ist.
Quelle; tarnkappe
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Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zeitgleich in 18 Räumlichkeiten
Bei Ermittlungen des Fachkommissariats für Cybercrime der Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth gerieten ein 37-jähriger Oberfranke sowie dessen 35-jähriger Bruder ins Visier von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft. Den Brüdern wirft man vor, seit mehreren Jahren rechtswidrig entschlüsselte Pay-TV-Lizenzen via Cardsharing an eine größere Anzahl von Kunden vertrieben und diese zur Nutzung gegen ein Entgelt bereitgestellt zu haben.Am frühen Morgen des 21.10.2020 vollzogen Polizeibeamte im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern in fünf Bundesländern insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse. Die Ermittler aus Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt arbeiteten bereits im Vorfeld der Maßnahme eng zusammen. Die Polizei kann den erfolgreichen bundesweiten Einsatz aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt öffentlich machen.
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Knapp 100 eingesetzte Polizeibeamte fanden bei der Maßnahme umfangreiches Beweismaterial. Man stellte eine Vielzahl an Receivern, PCs, Festplatten und sonstigen Datenträgern sicher. Aktuell gehen die Ermittler davon aus, dass die Cyberkriminellen bis zur Razzia im Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland mehrere hundert eigene Kunden mit illegalen Pay-TV-Zugängen versorgt haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt nun auf Basis der beschlagnahmten Asservate (Gegenstände) Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige in fünf Bundesländern wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren vor.
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Der Gesamtschaden, der den Pay-TV-Anbietern bislang entstand, ist erheblich und soll im siebenstelligen Eurobereich liegen. Mit der Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren gegen die Kunden des Cardsharing-Netzwerkes muss man in naher Zukunft rechnen.
Welche Strafen drohen mir als Cardsharing-Nutzer?
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Wir haben vor etwa einem Jahr ausführlich darüber aufgeklärt, was auf einen nach einem solchen Bust zukommen kann. Was mit dem Begriff Cardsharing gemeint? Ganz einfach. Dabei teilen sich mehrere Benutzer einen bezahlten Zugang. Meistens läuft der Empfang des geteilten Programms über entsprechend präparierte Set-Top-Boxen, teilweise auch über einen regulären Internet-Browser. Diverse illegale Cardsharing-Portale als auch Foren bieten online zu unterschiedlichen Preisen ihre Dienste an. Manchmal bekommt man auch gar nichts für sein Geld, das kann ebenfalls vorkommen.
Die Behörden kommen entweder (mangels VPN) über eure IP-Adresse oder die Bezahlung des illegalen Cardsharing-Dienstes an eure Daten. Sofern der letzte Besuch vor dem Bust länger als sieben Tage zurückliegt, kann man euch nur noch über die Bezahlung identifizieren.
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Wer zuvor noch nicht negativ aufgefallen ist, auf den kommen lediglich Geldstrafen zu. Doch auch die geschädigten Rechteinhaber wie Sky treten auf die Verurteilten zu, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Man hat deren Programm ja immerhin konsumiert ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Von daher ist für Cardsharer nach der Verurteilung das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Weitere Details findet man in unserem Hintergrundartikel. Die Informationen basieren stammen letztlich von einem Rechtsanwalt, der auf dieses Fachgebiet spezialisiert ist.
Quelle; tarnkappe