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IPTV Cardsharing-Szene: bundesweite Razzia gegen illegalen IPTV-Anbieter

Wie die Polizei in Oberfranken mitteilt, ist ihnen kürzlich ein „empfindlicher Schlag gegen die bundesweite Cardsharing-Szene“ gelungen. Die gemeinsame Durchsuchungsaktion fand an 18 Orten in insgesamt fünf Bundesländern in ganz Deutschland statt.

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Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zeitgleich in 18 Räumlichkeiten

Bei Ermittlungen des Fachkommissariats für Cybercrime der Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth gerieten ein 37-jähriger Oberfranke sowie dessen 35-jähriger Bruder ins Visier von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft. Den Brüdern wirft man vor, seit mehreren Jahren rechtswidrig entschlüsselte Pay-TV-Lizenzen via Cardsharing an eine größere Anzahl von Kunden vertrieben und diese zur Nutzung gegen ein Entgelt bereitgestellt zu haben.

Am frühen Morgen des 21.10.2020 vollzogen Polizeibeamte im Auftrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern in fünf Bundesländern insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse. Die Ermittler aus Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt arbeiteten bereits im Vorfeld der Maßnahme eng zusammen. Die Polizei kann den erfolgreichen bundesweiten Einsatz aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt öffentlich machen.

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Knapp 100 eingesetzte Polizeibeamte fanden bei der Maßnahme umfangreiches Beweismaterial. Man stellte eine Vielzahl an Receivern, PCs, Festplatten und sonstigen Datenträgern sicher. Aktuell gehen die Ermittler davon aus, dass die Cyberkriminellen bis zur Razzia im Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland mehrere hundert eigene Kunden mit illegalen Pay-TV-Zugängen versorgt haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt nun auf Basis der beschlagnahmten Asservate (Gegenstände) Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige in fünf Bundesländern wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren vor.

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Der Gesamtschaden, der den Pay-TV-Anbietern bislang entstand, ist erheblich und soll im siebenstelligen Eurobereich liegen. Mit der Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren gegen die Kunden des Cardsharing-Netzwerkes muss man in naher Zukunft rechnen.

Welche Strafen drohen mir als Cardsharing-Nutzer?

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Wir haben vor etwa einem Jahr ausführlich darüber aufgeklärt, was auf einen nach einem solchen Bust zukommen kann. Was mit dem Begriff Cardsharing gemeint? Ganz einfach. Dabei teilen sich mehrere Benutzer einen bezahlten Zugang. Meistens läuft der Empfang des geteilten Programms über entsprechend präparierte Set-Top-Boxen, teilweise auch über einen regulären Internet-Browser. Diverse illegale Cardsharing-Portale als auch Foren bieten online zu unterschiedlichen Preisen ihre Dienste an. Manchmal bekommt man auch gar nichts für sein Geld, das kann ebenfalls vorkommen.

Die Behörden kommen entweder (mangels VPN) über eure IP-Adresse oder die Bezahlung des illegalen Cardsharing-Dienstes an eure Daten. Sofern der letzte Besuch vor dem Bust länger als sieben Tage zurückliegt, kann man euch nur noch über die Bezahlung identifizieren.

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Wer zuvor noch nicht negativ aufgefallen ist, auf den kommen lediglich Geldstrafen zu. Doch auch die geschädigten Rechteinhaber wie Sky treten auf die Verurteilten zu, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Man hat deren Programm ja immerhin konsumiert ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Von daher ist für Cardsharer nach der Verurteilung das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Weitere Details findet man in unserem Hintergrundartikel. Die Informationen basieren stammen letztlich von einem Rechtsanwalt, der auf dieses Fachgebiet spezialisiert ist.

Quelle; tarnkappe
 
Spielt das eine Rolle? Der Empfangsweg spielt für den Content Inhaber keine Rolle. Die sind froh über jeden Server den die abschalten können. Jetzt gibt es halt einen Anbieter weniger.
 
Da wir ja sonst keine Probleme im Land haben...
Doch, haben wir. Du vergisst die Falschparker und Raser, die mal 5 km/h zu schnell fahren. Die müssen natürlich auch konsequent verfolgt werden.

Deshalb nur 100 Polizisten.

Und bis zu 10 Jahre Knast? Meine Güte, es ist doch nur blödes Fernsehen. Normalerweise gibt es so viel ungefähr für einen Totschlag. Kann es sein, dass hier ein paar Regler falsch gestellt sind?
 
Es ist

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt nun auf Basis der beschlagnahmten Asservate (Gegenstände) Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige in fünf Bundesländern wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu maximal zehn Jahren vor.

und ob da dann die maximal Strafe von 10 Jahren ausgesprochen wird, weiß man auch (noch) nicht.
 
Natürlich nicht.

Das gilt aber prinzipiell für jede Straftat. Sogar für Totschlag kann es einen minder schweren Fall geben, dessen Strafrahmen bei 1 Jahr anfängt, was zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Ich wollte damit nur sagen, dass der Staat immer dann besonders empfindlich reagiert, wenn finanzielle Belange im Spiel sind und Strafen verhängt werden, die durchaus mit den Strafen vergleichbar sind, die es für ein Verbrechen gegen das Leben gibt.

Etwas OT:
Natürlich wird wieder mit zweierlei Maß gemessen. Ausgabenseitig ist hier alles weniger streng, auf ein Gesetz gegen Verschwendung von Steuergeldern werden wir wohl noch lange warten müssen.
 
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